REWE informiert über einen vorsorglichen Rückruf der tiefgekühlten ja! Beerenmischung im 750-Gramm-Beutel. Bei Untersuchungen wurden in einer bestimmten Charge Hepatitis-A-Viren nachgewiesen. Verbraucher sollten ihre Tiefkühlvorräte deshalb umgehend überprüfen und das betroffene Produkt keinesfalls verzehren.
Der Rückruf betrifft ausdrücklich nicht jede Beerenmischung der REWE-Eigenmarke, sondern nur eine klar identifizierbare Charge. Wer regelmäßig bei dem Händler einkauft, findet auf unserer Übersichtsseite außerdem die aktuellen REWE-Angebote und Rabattaktionen.
Diese ja! Beerenmischung ist vom Rückruf betroffen
Kontrolliert auf der Rückseite der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer.
| Produktmerkmal | Angabe |
|---|---|
| Produkt | ja! Beerenmischung, tiefgefroren |
| Verpackungsgröße | 750 Gramm |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 15.03.2028 |
| Charge | L-26085 |
| GTIN | 4337256908795 |
| Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer | Eurogroup España Frutas y Verduras S.A.U. |
| Grund des Rückrufs | Nachweis von Hepatitis-A-Viren |
Von dem Verzehr des betroffenen Produkts wird ausdrücklich abgeraten. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Chargen sind nach den veröffentlichten Rückrufinformationen nicht Gegenstand dieser Warnung.
Eine Übersicht über weitere Warnmeldungen findet Ihr in unserer Kategorie aktuelle Produktrückrufe. Dort sammeln wir regelmäßig Rückrufaktionen aus den Bereichen Lebensmittel, Haushalt, Technik und Drogerie.
In diesen Bundesländern wurde das Produkt verkauft
Nach der offiziellen Mitteilung von REWE sind Märkte in folgenden Bundesländern betroffen:
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Entscheidend ist jedoch nicht allein der Einkaufsort. Wer eine entsprechende Packung zu Hause hat, sollte sicherheitshalber immer das Mindesthaltbarkeitsdatum 15.03.2028 und die Chargenbezeichnung L-26085 kontrollieren.
Auch bei anderen REWE-Produkten kam es in der Vergangenheit zu regional begrenzten Warnungen. Ein Beispiel ist der Rückruf von REWE-Regional-Bierschinken wegen einer falschen Kennzeichnung.
Was sollten Kunden jetzt tun?
Habt Ihr die betroffene ja! Beerenmischung im Gefrierschrank, solltet Ihr sie nicht essen und auch nicht für Smoothies, Desserts, Müsli oder Kuchenfüllungen verwenden.
Bringt die Packung stattdessen zu dem Markt zurück, in dem sie gekauft wurde. Nach den veröffentlichten Verbraucherinformationen wird der Kaufpreis in der Regel auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Eine Rückgabe ist auch dann sinnvoll, wenn die Verpackung bereits geöffnet wurde. Achtet darauf, dass ausgetretener Saft oder einzelne Beeren keine anderen Lebensmittel verunreinigen. Anschließend sollten Hände und möglicherweise betroffene Oberflächen gründlich gereinigt werden.
Bei Lebensmitteln können neben Viren auch Bakterien, Schimmelgifte oder Fremdkörper zu Rückrufen führen. So wurde beispielsweise eine Schinken-Zwiebelmettwurst von REWE Dortmund wegen E. coli zurückgerufen. Ein weiterer Fall betraf gemahlene INSULA-Mandeln mit nachgewiesenen Aflatoxinen.
Warum sind Hepatitis-A-Viren problematisch?
Hepatitis A ist eine durch Viren verursachte Entzündung der Leber. Die Erreger können unter anderem über verunreinigte Lebensmittel oder Wasser übertragen werden. Zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Beschwerden können mehrere Wochen liegen.
Mögliche Symptome sind unter anderem:
- Übelkeit und Erbrechen
- Durchfall oder andere Magen-Darm-Beschwerden
- Abgeschlagenheit und Fieber
- Appetitlosigkeit
- Schmerzen im Oberbauch
- dunkler Urin
- heller Stuhl
- Gelbfärbung der Haut oder der Augen
Nicht jede infizierte Person entwickelt deutliche Beschwerden. Schwerere Verläufe sind insbesondere bei älteren Menschen sowie bei Personen mit bestehenden Lebererkrankungen möglich. Das Robert Koch-Institut weist darauf hin, dass die Impfung gegen Hepatitis A auch kurz nach einer möglichen Exposition sinnvoll sein kann. Über das individuelle Vorgehen sollte jedoch ärztlich entschieden werden.
Wer die betroffene Beerenmischung gegessen hat und Beschwerden bemerkt, sollte eine Arztpraxis kontaktieren und ausdrücklich auf den möglichen Verzehr des zurückgerufenen Produkts hinweisen. Personen mit chronischen Lebererkrankungen oder geschwächtem Immunsystem sollten besonders aufmerksam sein.
Reicht es aus, die Beeren aufzukochen?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt grundsätzlich, tiefgekühlte Beeren vor dem Verzehr vollständig zu erhitzen. Dadurch lässt sich das Risiko durch mögliche Krankheitserreger verringern.
Bei einer konkret zurückgerufenen Charge gilt jedoch die eindeutige Herstellerwarnung: Das Produkt sollte nicht mehr verzehrt werden. Es ist daher nicht ratsam, die betroffene Packung lediglich aufzukochen und anschließend doch zu verwenden. Der sichere Weg ist die Rückgabe im Markt.
Tiefkühlprodukte werden häufig als günstige Alternative zu frischer Ware gekauft. Weitere Aktionen und Spartipps aus diesem Bereich findet Ihr in unserer Übersicht zu Lebensmittel-Angeboten. Bei Rückrufmeldungen hat die Sicherheit jedoch immer Vorrang vor dem möglichen Preisvorteil.
Nur die angegebene Charge ist betroffen
Der Rückruf bedeutet nicht, dass generell alle Tiefkühlbeeren oder sämtliche ja!-Produkte unsicher sind. Betroffen ist nach aktuellem Stand ausschließlich die Packung mit den genannten Identifikationsmerkmalen.
Die genaue Unterscheidung zwischen Marke, Eigenmarke und Hersteller ist bei solchen Meldungen wichtig. Viele Handelsmarken werden von externen Produzenten hergestellt. Mehr dazu erfahrt Ihr in unserem Ratgeber Marke oder No-Name: Welche Discounter-Produkte von Markenherstellern kommen.
Dass Eigenmarkenprodukte nicht grundsätzlich schlechter als Markenartikel sind, zeigt auch der alltägliche Preisvergleich. Rückrufe können grundsätzlich sowohl Handelsmarken als auch bekannte Markenprodukte betreffen.
Weitere Rückrufe zeigen: Vorräte regelmäßig kontrollieren
Es lohnt sich, aktuelle Warnmeldungen regelmäßig zu prüfen – besonders bei länger haltbaren Produkten im Gefrier- oder Vorratsschrank. Betroffene Packungen können dort über Monate liegen, obwohl der Rückruf bereits veröffentlicht wurde.
Zu den weiteren Lebensmittelwarnungen auf Preis-King.com gehören beispielsweise der Rückruf von EuroAsia-Trockenfisch wegen Salmonellen und der Rückruf von Netto-Fischfrikadellen wegen Listerien.
Das Wichtigste zum REWE-Rückruf zusammengefasst
REWE ruft die ja! Beerenmischung, tiefgefroren, im 750-Gramm-Beutel zurück. Betroffen ist die Charge L-26085 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.03.2028. In dem Produkt wurden Hepatitis-A-Viren nachgewiesen.
Verbraucher sollten die Beeren nicht essen, sondern im Markt zurückgeben. Wer das Produkt bereits verzehrt hat und mögliche Beschwerden entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen und auf den Rückruf hinweisen.
Quellen
- Verbraucherinformation von REWE zum Produktrückruf
- Lebensmittelwarnung.de – offizielles Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Robert Koch-Institut – Ratgeber Hepatitis A

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Christian ist erfahrener Schnäppchen-Experte und Gründer von Preis-King.com mit starkem Fokus auf Deals, Gutscheine und Preisoptimierung seit 2017. Dank seiner täglichen Deal-Recherche entdeckt Ihr mit ihm zuverlässig die besten Angebote im Netz – schnell, aktuell und mit echtem Sparpotenzial.
Christian Schröder beschäftigt sich seit 2017 täglich mit Angeboten, Gutscheinen, Cashback-Aktionen und Preisentwicklungen. Als Gründer von Preis-King prüft er Deals unter anderem anhand von Vergleichspreisen, Aktionsbedingungen, Versandkosten und möglicher Folgekosten. Sein Ziel ist es, Angebote verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf Einschränkungen oder Preisfallen hinzuweisen.

