Neue Kosmetik-Regel ab 1. August: Warum Ihr bei dm und Rossmann jetzt mehr Stoffnamen seht

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Auf der Rückseite vieler Kosmetikprodukte können ab sofort deutlich mehr Inhaltsstoffnamen auftauchen. Seit dem 1. August 2026 gilt in der Europäischen Union eine erweiterte Kennzeichnungspflicht für allergieauslösende Duftstoffe. Besonders für Menschen mit einer bekannten Duftstoffallergie wird es dadurch leichter, problematische Inhaltsstoffe vor dem Kauf zu erkennen.

Die neue Vorgabe gilt nicht nur bei dm und Rossmann. Sie betrifft Kosmetikprodukte in der gesamten EU – unabhängig davon, ob Ihr sie bei Müller, in einer Parfümerie, im Supermarkt oder in einem Onlineshop kauft.

Vergleich einer älteren und einer neuen Kosmetikverpackung mit unterschiedlich langen Zutatenlisten im Drogeriemarkt.

Während der Übergangszeit können ältere und neu gekennzeichnete Kosmetikprodukte gleichzeitig im Regal stehen. Die neue Verpackung weist dabei deutlich mehr einzeln aufgeführte Duftstoffe aus.

Das ändert sich bei Kosmetik seit dem 1. August 2026

Duftmischungen werden in Zutatenlisten häufig unter Sammelbezeichnungen wie „Parfum“ oder „Aroma“ aufgeführt. Einzelne allergieauslösende Duftstoffe mussten allerdings schon bisher zusätzlich namentlich genannt werden.

Bislang galt diese individuelle Kennzeichnung für 24 Duftstoffallergene. Durch die neue EU-Regel kommen 56 weitere Stoffe hinzu. Damit müssen nun insgesamt 80 allergieauslösende Duftstoffe einzeln in der Zutatenliste erscheinen, sofern sie die festgelegten Konzentrationsgrenzen überschreiten.

Das bedeutet für Euch: Eine Zutatenliste kann plötzlich länger aussehen, obwohl der Hersteller die Rezeptur möglicherweise gar nicht verändert hat.

Eine längere Zutatenliste bedeutet nicht automatisch eine neue Rezeptur

Entdeckt Ihr auf einer vertrauten Creme, einem Deo oder einem Shampoo plötzlich zusätzliche Stoffnamen, muss das Produkt nicht neu zusammengesetzt worden sein.

Möglich ist auch, dass Bestandteile einer bereits verwendeten Duftmischung aufgrund der neuen Kennzeichnungspflicht jetzt einzeln aufgeführt werden müssen. Die Sammelbezeichnung „Parfum“ darf weiterhin verwendet werden. Kennzeichnungspflichtige Duftstoffe müssen jedoch zusätzlich genannt werden, wenn ihre Konzentration über dem jeweiligen Grenzwert liegt.

Eine längere Inhaltsstoffliste ist daher zunächst vor allem ein Zeichen für mehr Transparenz.

Wer regelmäßig Pflegeprodukte kauft, findet passende Aktionen und Preisvergleiche im Preis-King-Bereich für Drogerie und Körperpflege. Die dort aufgeführten Produktkategorien reichen von Haut- und Haarpflege bis zu Deodorants und weiteren Artikeln des täglichen Bedarfs.

Diese Grenzwerte gelten für Creme, Deo und Shampoo

Ob ein allergieauslösender Duftstoff einzeln aufgeführt werden muss, hängt von seiner Konzentration und von der Art des Produkts ab.

Produkte, die auf der Haut bleiben

Bei sogenannten Leave-on-Produkten gilt die Kennzeichnungspflicht, wenn die Konzentration eines betroffenen Duftstoffs 0,001 Prozent überschreitet.

Zu diesen Produkten können beispielsweise gehören:

Cremes, Körperlotionen, Deodorants, Make-up, Lippenpflege und Parfums.

Gerade bei Produkten, die viele Stunden auf der Haut verbleiben, lohnt sich für Allergiker ein genauer Blick auf die Rückseite. Passende Angebote findet Ihr unter anderem in den Preis-King-Bereichen Hautpflege und Parfum und Düfte.

Produkte, die wieder abgewaschen werden

Bei sogenannten Rinse-off-Produkten liegt der Grenzwert höher. Hier ist eine Einzelkennzeichnung erforderlich, wenn die Konzentration des Duftstoffs 0,01 Prozent überschreitet.

Dazu können unter anderem gehören:

Shampoo, Duschgel, Flüssigseife und andere Produkte, die nach der Anwendung wieder abgespült werden.

Für wen die neue Kennzeichnung besonders wichtig ist

Von der Änderung profitieren vor allem Menschen, bei denen eine Kontaktallergie gegen einen bestimmten Duftstoff festgestellt wurde. Sie können den betreffenden Namen künftig leichter auf der Verpackung erkennen und entsprechende Produkte gezielter meiden.

Die bloße Nennung eines Duftstoffs bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt grundsätzlich gefährlich oder mangelhaft ist. Die Kennzeichnung soll vor allem bereits sensibilisierten Personen dabei helfen, den Kontakt mit ihrem bekannten Allergieauslöser zu vermeiden.

Kennt Ihr den genauen Namen Eures Allergieauslösers, solltet Ihr ihn mit der Inhaltsstoffliste vergleichen. Begriffe wie „sensitiv“, „natürlich“ oder „dermatologisch getestet“ ersetzen diese Prüfung nicht.

Bei wiederkehrenden Hautreaktionen oder einem Verdacht auf eine Kontaktallergie sollte die Ursache medizinisch abgeklärt werden. Die Zutatenliste allein ermöglicht keine zuverlässige Diagnose.

Warum alte und neue Verpackungen gleichzeitig im Regal stehen können

Die neue Kennzeichnungspflicht führt nicht dazu, dass sämtliche Produkte mit der bisherigen Beschriftung sofort aus den Geschäften verschwinden.

Kosmetikprodukte, die spätestens am 31. Juli 2026 nach den bisherigen Vorgaben in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 auf dem EU-Markt angeboten und verkauft werden.

Dadurch können während der Übergangszeit zwei nahezu identische Produkte nebeneinanderstehen:

  • eine ältere Verpackung mit kürzerer Zutatenliste,
  • eine neuere Verpackung mit zusätzlichen einzeln genannten Duftstoffen.

Die alte Kennzeichnung ist während dieser Übergangsfrist nicht automatisch unzulässig. Sie bedeutet auch nicht, dass das Produkt zurückgerufen werden muss.

Was Ihr beim Einkauf bei dm, Rossmann oder Müller beachten könnt

Die Vorschriften gelten bei allen Händlern gleichermaßen. Trotzdem kann es je nach Warenbestand unterschiedlich lange dauern, bis überwiegend Produkte mit der neuen Kennzeichnung in den Regalen stehen.

Bei einem bekannten Allergieauslöser solltet Ihr deshalb nicht allein auf das Aussehen der Verpackung vertrauen. Kontrolliert möglichst bei jedem Kauf die vollständige Zutatenliste – insbesondere dann, wenn sich Verpackungsdesign oder Produktgröße verändert haben.

Aktuelle Aktionen und Händlerangebote findet Ihr auf den Preis-King-Seiten zu:

Alle drei internen Übersichtsseiten sind erreichbar und bündeln veröffentlichte Deals sowie Händleraktionen.

Müsst Ihr vorhandene Kosmetik jetzt entsorgen?

Nein. Die neue Kennzeichnungspflicht bedeutet nicht, dass bereits gekaufte Kosmetik plötzlich unsicher oder verboten ist.

Habt Ihr ein Produkt bisher problemlos verwendet, müsst Ihr es allein wegen der neuen Rechtslage nicht wegwerfen. Auch Kosmetik mit der bisherigen Zutatenkennzeichnung darf während der offiziellen Übergangsfrist weiterhin verkauft werden.

Anders sieht es aus, wenn Ihr nach der Anwendung wiederholt Beschwerden feststellt oder eine Allergie gegen einen enthaltenen Stoff bekannt ist. In diesem Fall solltet Ihr das betreffende Produkt nicht einfach weiterverwenden, ohne die Ursache abzuklären.

Fazit: Mehr Transparenz für Allergiker, aber zwei Jahre Übergangszeit

Die neue Kosmetik-Regel sorgt für ausführlichere Zutatenlisten und mehr Transparenz. Seit dem 1. August 2026 müssen insgesamt 80 allergieauslösende Duftstoffe einzeln genannt werden, sobald ihre Konzentration den jeweiligen Grenzwert überschreitet.

Der größte Vorteil liegt bei Menschen mit einer bekannten Duftstoffallergie: Sie können bestimmte Stoffe leichter erkennen und gezielt meiden. Eine längere Liste bedeutet dabei nicht automatisch eine veränderte oder schlechtere Rezeptur.

Für Verwirrung kann allerdings die Übergangsfrist sorgen. Noch bis zum 31. Juli 2028 dürfen ordnungsgemäß in Verkehr gebrachte Produkte mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden. Alte und neue Verpackungen können deshalb längere Zeit parallel in den Regalen stehen.

Sind Euch bei Creme, Deo, Shampoo oder Parfum bereits längere Zutatenlisten aufgefallen? Schreibt uns in die Kommentare, bei welchem Produkt Ihr die Änderung zuerst bemerkt habt und ob Euch die neue Kennzeichnung beim Einkauf hilft.

Grischa

Grischa

Redakteur

Expertise: Grischa ist erfahrener Deal-Redakteur bei Preis-King.com und seit über 7 Jahren auf die Suche nach starken Schnäppchen, Freebies und Familien-Deals spezialisiert.

Hi, ich bin Grischa, stolzer Papa einer wundervollen Tochter und immer auf der Jagd nach den ultimativen Schnäppchen, Freebies & Deals für euch. Seit sieben Jahren gehöre ich schon zum Preis-King Team dazu.

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026
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