Ab dem 12. August 2026 gelten in der EU neue Regeln für Verpackungen. Für Euch als Kunden entsteht dadurch allerdings keine neue persönliche Pflicht beim Supermarkt-Einkauf. Betroffen sind zunächst vor allem Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, befüllen oder auf den Markt bringen.
Trotzdem wird sich die Veränderung nach und nach im Alltag bemerkbar machen. Lebensmittelverpackungen sollen schadstoffärmer, besser recyclingfähig und langfristig weniger überdimensioniert werden. Einige der auffälligsten Änderungen kommen allerdings nicht sofort am 12. August, sondern erst in den kommenden Jahren.
Neue EU-Verpackungsverordnung gilt ab 12. August 2026
Hinter den Änderungen steckt die EU-Verpackungsverordnung 2025/40, häufig als PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation bezeichnet. Sie ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt in weiten Teilen ab 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission informiert ausführlich über die neue Verpackungsverordnung.
Deutschland passt gleichzeitig sein nationales Recht an. Das bisherige Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, wird mit Wirkung zum 12. August 2026 abgelöst. An seine Stelle tritt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG.
Die Bundesregierung fasst die Änderungen ebenfalls in ihrer Übersicht zu den gesetzlichen Neuregelungen im August 2026 zusammen.
Das Wichtigste für Euch auf einen Blick
- Keine neue Pflicht an der Supermarktkasse: Die neuen Vorgaben richten sich überwiegend an Hersteller, Importeure, Händler und Recycling-Systeme.
- Ab 12. August 2026 gelten PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
- Neue EU-Piktogramme kommen nicht sofort. Die harmonisierte Materialkennzeichnung ist frühestens ab August 2028 vorgesehen.
- Wiederverwendbare Verpackungen erhalten später eigene Kennzeichnungen, grundsätzlich ab 2029 beziehungsweise nach den vorgesehenen Übergangsfristen.
- Die verschärfte Minimierung von Gewicht und Volumen greift nach der PPWR grundsätzlich ab 2030.
- Bei bestimmten Transport-, Um- und Versandverpackungen soll der Leerraum künftig höchstens 50 Prozent betragen. Auch diese Vorgabe greift erst später.
- In Deutschland steigen ab 2028 die Recyclingquoten für Kunststoff, Aluminium und Eisenmetalle.

Verpackungen im Vergleich: Neue Vorgaben sollen ab August 2026 für Veränderungen bei Lebensmittelverpackungen im Supermarkt sorgen.
Lebensmittelverpackungen: Neue PFAS-Grenzwerte gelten tatsächlich schon ab 12. August
Eine der konkretesten Änderungen zum Stichtag betrifft Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Ab 12. August 2026 dürfen solche Verpackungen nicht neu auf den EU-Markt gebracht werden, wenn bestimmte PFAS-Konzentrationsgrenzen erreicht oder überschritten werden. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Die Verordnung legt dafür konkrete Grenzwerte fest.
Für Euch bedeutet das nicht, dass am 12. August morgens plötzlich sämtliche Becher, Kartons oder Tüten im Supermarkt ausgetauscht werden. Die Vorschrift knüpft ausdrücklich an das Inverkehrbringen, also die erstmalige Bereitstellung auf dem EU-Markt, an. Ein schlagartiger Austausch aller bereits vorhandenen Ware ist deshalb nicht zu erwarten.
Beim Einkaufen lohnt ohnehin nicht nur der Blick auf die Verpackung, sondern auch auf Inhalt und Preis. Wenn Ihr wissen wollt, was hinter günstigen Handelsmarken steckt, findet Ihr in unserem Vergleich Marke gegen No-Name im Supermarkt weitere Hintergründe.
Neue Recycling-Piktogramme kommen erst später
Wer ab dem 12. August sofort neue EU-Symbole auf Joghurtbechern, Chipstüten und Verpackungskartons erwartet, dürfte zunächst kaum Veränderungen feststellen.
Nach Artikel 12 der PPWR sollen Verpackungen künftig eine EU-weit harmonisierte Kennzeichnung zur Materialzusammensetzung tragen. Piktogramme sollen Euch dabei helfen, Verpackungen richtig zu sortieren.
Diese Pflicht beginnt jedoch nicht am 12. August 2026. Vorgesehen ist der 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der dafür erforderlichen Durchführungsrechtsakte – maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt.
Bei wiederverwendbaren Verpackungen liegt der vorgesehene Start nochmals später. Grundsätzlich nennt die Verordnung den 12. Februar 2029 oder 30 Monate nach Inkrafttreten des entsprechenden Durchführungsrechtsakts, wiederum abhängig davon, welcher Zeitpunkt später liegt.
Den vollständigen Rechtsrahmen könnt Ihr direkt in der EU-Verpackungsverordnung bei EUR-Lex nachlesen.
Dass sich im Supermarkt nicht nur Verpackungen verändern, sondern immer mehr Informationen digital werden, zeigt auch der Schritt von Nahkauf: In unserem Ratgeber erklären wir Euch, wie Ihr nach dem Ende des Nahkauf-Papierprospekts die Angebote findet.
Schluss mit Mogelpackungen? Die entscheidenden Regeln greifen später
Besonders viel Aufmerksamkeit bekommt die neue Verpackungsverordnung wegen überdimensionierter Packungen. Doch auch hier ist das Datum 12. August 2026 allein irreführend.
Die neue PPWR-Vorgabe zur Minimierung von Gewicht und Volumen gilt grundsätzlich ab 1. Januar 2030. Hersteller und Importeure müssen Verpackungen dann so gestalten, dass Gewicht und Volumen auf das für ihre Funktion erforderliche Mindestmaß reduziert sind. Die Regel nennt ausdrücklich auch Konstruktionen wie unnötige Schichten, Doppelwände oder falsche Böden.
Für Verkaufsverpackungen gibt es bereits einen früheren Zwischenschritt: Bis 12. Februar 2028 müssen Unternehmen, die diese Verpackungen befüllen, den Leerraum auf das für die Verpackungsfunktion notwendige Maß beschränken.
50 Prozent Leerraum gelten nicht ab August 2026
Für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen im Onlinehandel sieht die PPWR künftig ein maximales Leerraumverhältnis von 50 Prozent vor.
Auch diese Grenze gilt aber nicht sofort. Artikel 24 nennt den 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der dafür notwendigen Durchführungsrechtsakte – je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Ihr solltet deshalb nicht davon ausgehen, dass übergroße Versandkartons oder auffällig große Produktverpackungen ab dem 12. August automatisch verboten sind.
Recyclingquoten steigen in Deutschland ab 2028
Das neue deutsche Verpackungsrecht setzt außerdem bei den dualen Systemen an. Ab 2028 steigen wichtige Recyclingvorgaben.
Für Kunststoffverpackungen gilt dann eine Recyclingquote von 75 Prozent. Bei Aluminium und Eisenmetallen steigt die Quote auf jeweils 95 Prozent. Bei Kunststoff müssen außerdem mindestens 70 Prozent der beteiligten Verpackungsmenge werkstofflich recycelt werden.
Diese Werte sind keine persönliche Recyclingquote für Euren Haushalt. Verantwortlich für ihre Einhaltung sind die entsprechenden Systeme und Wirtschaftsakteure.
Das Bundesumweltministerium erläutert die Hintergründe zum neuen deutschen Verpackungsrecht und den höheren Recyclingquoten.
Wer Verpackungsmüll darüber hinaus vermeiden möchte, findet inzwischen auch neue Mehrwegideen im Lebensmittelhandel. So berichten wir bereits über die Pläne von 24 Herstellern für ein gemeinsames Mehrwegsystem mit Pfand auf bestimmte Gurken-, Senf- und andere Lebensmittelgläser. Wichtig dabei: Dieses Projekt ist freiwillig und nicht mit einer allgemeinen gesetzlichen Pfandpflicht für sämtliche Gläser zu verwechseln.
Was ändert sich für Euch beim Einkauf konkret?
Für die meisten von Euch wird der 12. August 2026 zunächst kein Tag sein, an dem der gesamte Supermarkt plötzlich anders aussieht. Die PPWR startet vielmehr einen mehrjährigen Umbau der Verpackungsregeln.
Nach und nach könnt Ihr auf Verpackungen mit einheitlicheren Informationen treffen. Unternehmen müssen Verpackungen stärker auf Recycling, Schadstoffbegrenzung, Materialeinsatz und später auch auf unnötigen Leerraum ausrichten.
Ob dadurch einzelne Produkte teurer oder günstiger werden, lässt sich seriös nicht vorhersagen. Die Verpackungsverordnung schreibt keine neuen Verkaufspreise für Lebensmittel vor.
Gerade deshalb lohnt es sich weiterhin, Grundpreise und Wochenangebote zu vergleichen. Einen Überblick über die Entwicklung findet Ihr in unserem Ratgeber zu den Lebensmittelpreisen in Deutschland. Aktuelle Aktionen verschiedener Händler sammeln wir außerdem laufend unter Supermarkt-Schnäppchen und Angebote.
Weniger Verpackungs- und Lebensmittelabfall gehören zusammen
Die neue EU-Regelung konzentriert sich auf Verpackungen und Verpackungsabfälle. Im Alltag gehört dazu aber auch die Frage, wie Ihr vorhandene Lebensmittel möglichst vollständig nutzt.
Produkte werden beispielsweise wegen Verpackungswechseln, Überproduktionen oder kurzer Restlaufzeiten häufig günstiger weiterverkauft. In unserer Übersicht findet Ihr MHD-Shops und Lebensmittelretter-Läden in Deutschland, bei denen solche Waren teilweise noch eine zweite Chance bekommen.
Wichtig bleibt dabei die Unterscheidung zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Eine beschädigte oder ungeeignete Verpackung sollte zudem immer unabhängig vom Datum sorgfältig geprüft werden.
Fazit: Ab 12. August startet der Umbau – für Kunden kommt vieles erst später
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung weitgehend, doch eine neue allgemeine Pflicht für Supermarkt-Kunden gibt es nicht. Die direkten Vorgaben treffen zunächst Unternehmen und Verpackungssysteme.
Schon zum Stichtag relevant sind unter anderem PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen. Deutlich sichtbarer dürfte die Umstellung für Euch erst in den folgenden Jahren werden: harmonisierte Verpackungskennzeichnungen frühestens ab 2028, zusätzliche Vorgaben für Wiederverwendbarkeit ab 2029 und strengere Regeln gegen unnötig große Verpackungen vor allem ab 2030.
Unterm Strich soll Verpackung in Europa schrittweise schadstoffärmer, ressourcenschonender und besser recyclingfähig werden. Einen kompletten Austausch der Verpackungen im Supermarkt am 12. August solltet Ihr dagegen nicht erwarten.
Wie wichtig sind Euch Verpackungsgröße, Recyclingfähigkeit und Mehrweg beim Einkauf? Achtet Ihr bereits bewusst darauf oder entscheidet für Euch am Ende vor allem der Preis? Schreibt uns Eure Meinung und Erfahrungen gern in die Kommentare.

Grischa
Redakteur
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