Minijob 2027: Neue Verdienstgrenze bringt 30 Euro mehr Spielraum im Monat

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Wer einen Minijob hat, darf ab 2027 mehr verdienen. Die monatliche Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2027 von 603 Euro auf 633 Euro. Das sind 30 Euro mehr im Monat und bis zu 360 Euro zusätzlich im Jahr. Gleichzeitig wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben. Doch die neue Grenze bedeutet nicht automatisch, dass alle Minijobber mehr Geld auf dem Konto haben.

Für Beschäftigte im Supermarkt, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in anderen Nebenjobs lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die neuen Regeln. Entscheidend ist vor allem, wie viel Ihr pro Stunde verdient und wie viele Stunden Ihr arbeitet.

Minijob-Grenze 2027 steigt auf 633 Euro – das ändert sich

Die neue Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steht fest. Ab Januar 2027 dürft Ihr mit einem Minijob regelmäßig durchschnittlich 633 Euro brutto monatlich verdienen, ohne allein durch diese Verdiensthöhe den Minijob-Status zu verlieren.

Bisher liegt die Grenze 2026 bei 603 Euro. Damit erhöht sich der mögliche regelmäßige Jahresverdienst von 7.236 Euro auf 7.596 Euro.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Regelung 2026 Ab 2027
Minijob-Grenze monatlich 603 € 633 €
Regelmäßiger Jahresverdienst 7.236 € 7.596 €
Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 €/Std. 14,60 €/Std.
Erhöhung der Monatsgrenze – 30 €
Zusätzlicher jährlicher Spielraum – 360 €

Die höheren Beträge gelten ab dem 1. Januar 2027. Bis einschließlich Dezember 2026 bleibt es bei der bisherigen Verdienstgrenze von 603 Euro.

Die Bundesregierung hat die Mindestlohnerhöhung bereits beschlossen. Weil die Minijob-Grenze unmittelbar an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie ebenfalls.

Warum steigt die Minijob-Grenze 2027 überhaupt?

Der Grund für die Anpassung liegt beim gesetzlichen Mindestlohn. Dieser steigt zum Jahreswechsel von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze dynamisch gestaltet. Sie wächst also grundsätzlich mit, wenn der gesetzliche Mindestlohn erhöht wird.

Dadurch soll verhindert werden, dass Beschäftigte aufgrund höherer Stundenlöhne automatisch ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um weiterhin einen Minijob ausüben zu können.

Die Berechnung orientiert sich an einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn.

Für 2027 ergibt sich daraus folgende Rechnung:

14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro

Das Ergebnis wird auf volle Euro aufgerundet. Damit ergibt sich die neue monatliche Grenze von 633 Euro.

Weitere Informationen zu den neuen Beträgen findet Ihr direkt bei der Minijob-Zentrale.

Bedeutet die Erhöhung automatisch 30 Euro mehr Gehalt?

Hier gibt es einen wichtigen Unterschied, den Ihr kennen solltet: Eine höhere Verdienstgrenze ist keine automatische Gehaltserhöhung.

Die neue Grenze legt lediglich fest, wie viel Ihr regelmäßig verdienen dürft, damit Eure Beschäftigung weiterhin als Minijob gilt.

Ob Ihr tatsächlich mehr Geld erhaltet, hängt von Eurem Stundenlohn und Eurer vereinbarten Arbeitszeit ab.

Wer aktuell nur den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro bekommt, hat ab Januar 2027 grundsätzlich Anspruch auf mindestens 14,60 Euro pro Stunde, sofern der gesetzliche Mindestlohn für die Beschäftigung gilt.

Verdient Ihr dagegen bereits beispielsweise 16 Euro pro Stunde, entsteht allein durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung kein Anspruch auf einen höheren Stundenlohn.

Ein Beispiel:

Ihr arbeitet 35 Stunden monatlich und bekommt 16 Euro pro Stunde. Das ergibt einen Monatsverdienst von 560 Euro.

Auch 2027 bleibt Euer Verdienst zunächst bei 560 Euro, wenn sich an Stundenlohn und Arbeitszeit nichts ändert.

Durch die höhere Minijob-Grenze könntet Ihr allerdings zusätzliche Stunden vereinbaren, sofern Euer Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Unser Tipp: Schaut rechtzeitig auf Eure Lohnabrechnung und prüft, ob die neue Mindestlohnhöhe für Euch eine Anpassung erforderlich macht.

Wie viele Stunden dürft Ihr 2027 im Minijob arbeiten?

Neben der neuen Verdienstgrenze ist die mögliche Arbeitszeit besonders interessant.

Denn bei einem Minijob gibt es keine für alle Beschäftigten identische monatliche Stundengrenze. Ausschlaggebend sind Euer Stundenlohn und der regelmäßige Verdienst.

Bei einem Stundenlohn von 14,60 Euro könnt Ihr rechnerisch rund 43,36 Stunden monatlich arbeiten, wenn Ihr die neue Grenze von 633 Euro ausschöpfen möchtet.

Bei einem höheren Stundenlohn reduziert sich entsprechend die mögliche Arbeitszeit.

Bruttostundenlohn Rechnerische Stunden pro Monat
14,60 € 43,36
15,00 € 42,20
16,00 € 39,56
18,00 € 35,17
20,00 € 31,65

Die Angaben sind gerundete Orientierungswerte auf Grundlage der monatlichen Verdienstgrenze. Bei der tatsächlichen Planung müssen Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitszeit und mögliche weitere Entgeltbestandteile berücksichtigen.

Für viele Minijobber ist das eine gute Nachricht: Trotz des steigenden Mindestlohns bleibt bei einer Beschäftigung zum gesetzlichen Mindestlohn ungefähr derselbe monatliche Stundenumfang möglich.

Dürft Ihr 2027 auch mehr als 633 Euro im Monat verdienen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Die monatliche Grenze von 633 Euro bedeutet nicht, dass jeder einzelne Monat zwingend genau darunterliegen muss.

Entscheidend ist grundsätzlich der regelmäßige durchschnittliche Verdienst im maßgeblichen Jahreszeitraum.

Bei einer Beschäftigung über zwölf Monate ergibt sich 2027 eine reguläre Verdienstgrenze von 7.596 Euro.

Beispiel: In einigen Monaten verdient Ihr mehr

Angenommen, Ihr arbeitet in einem Geschäft und werdet während besonders arbeitsintensiver Monate häufiger eingesetzt.

  • In drei Monaten verdient Ihr jeweils 750 Euro.
  • In neun Monaten verdient Ihr jeweils 500 Euro.

Das ergibt:

3 × 750 Euro = 2.250 Euro

9 × 500 Euro = 4.500 Euro

Jahresverdienst: 6.750 Euro

Damit bleibt Ihr unter der regulären Jahresverdienstgrenze von 7.596 Euro. Bei einer zulässigen und realistisch geplanten Verteilung des Verdienstes kann die Beschäftigung weiterhin ein Minijob sein.

Wichtig ist allerdings, dass starke Schwankungen nicht dazu genutzt werden dürfen, eine eigentlich umfangreichere Beschäftigung künstlich als Minijob darzustellen.

Ausnahme: Sogar 1.266 Euro in einem Monat sind möglich

Eine weitere Besonderheit betrifft unvorhersehbare Überschreitungen der Minijob-Grenze.

Wenn Ihr beispielsweise kurzfristig einen erkrankten Kollegen vertreten müsst, könnt Ihr ausnahmsweise deutlich mehr verdienen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen dürft Ihr die monatliche Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar überschreiten.

Dabei darf der Verdienst im jeweiligen Ausnahmemonat höchstens das Doppelte der Minijob-Grenze betragen.

Ab 2027 sind das maximal 1.266 Euro pro Ausnahmemonat.

Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht einfach für jede zusätzlich vereinbarte Schicht. Die Überschreitung muss tatsächlich unvorhersehbar und gelegentlich sein. Regelmäßig eingeplante Mehrarbeit fällt nicht automatisch darunter.

Außerdem ist die Grenze von 1.266 Euro kein generell erlaubter Monatsverdienst für Minijobs. Sie betrifft ausschließlich die entsprechenden Ausnahmefälle.

Was passiert, wenn Ihr dauerhaft über der Minijob-Grenze verdient?

Wenn Ihr regelmäßig mehr als 633 Euro brutto monatlich verdient, erfüllt Eure Beschäftigung grundsätzlich nicht mehr die Voraussetzungen eines geringfügig entlohnten Minijobs.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Ihr automatisch Euren Arbeitsplatz verliert oder keine Nebenbeschäftigung mehr ausüben dürft.

Stattdessen kann beispielsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sogenannten Midijob vorliegen.

Bei einem Midijob gelten andere Regeln für die Sozialversicherung. Im Übergangsbereich werden die Arbeitnehmerbeiträge nach einer besonderen Berechnung ermittelt.

Welche Auswirkungen das auf Euren tatsächlichen Nettolohn hat, hängt unter anderem von Eurem Verdienst und Eurer persönlichen Beschäftigungssituation ab.

Vor allem wenn Ihr bereits einen Hauptjob habt oder mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, solltet Ihr prüfen lassen, wie die Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich behandelt werden.

Was müssen Arbeitgeber und Minijobber vor Januar 2027 beachten?

Die Umstellung betrifft nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitgeber.

Für Unternehmen ist wichtig, dass die gesetzlichen Mindestlohnvorgaben ab Januar eingehalten werden und die Verdienstprognose weiterhin zur Beschäftigung passt.

Für Euch als Minijobber lohnt sich insbesondere ein Blick auf folgende Punkte:

  • Stundenlohn prüfen: Bekommt Ihr ab Januar 2027 mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, soweit dieser für Euch gilt?
  • Arbeitsstunden kontrollieren: Passt Eure vereinbarte Arbeitszeit zum regelmäßigen Verdienst?
  • Sonderzahlungen berücksichtigen: Vorhersehbares Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kann bei der Verdienstgrenze mitgerechnet werden.
  • Zusätzliche Schichten abstimmen: Klärt Mehrarbeit möglichst frühzeitig mit Eurem Arbeitgeber.
  • Weitere Beschäftigungen angeben: Mehrere Minijobs können unter bestimmten Umständen zusammengerechnet werden.

Besonders die Sonderzahlungen werden leicht übersehen. Wer bereits nahe an der monatlichen Grenze verdient und zusätzlich regelmäßiges Weihnachtsgeld bekommt, kann die zulässige Verdienstgrenze schneller überschreiten als erwartet.

Auch deshalb lohnt es sich, nicht ausschließlich auf den monatlich ausgezahlten Betrag zu schauen.

Minijob 2027: Lohnt sich die neue Grenze für Beschäftigte?

Die Anpassung bringt vor allem mehr Flexibilität.

Wer bislang wegen der alten Minijob-Grenze nur eine begrenzte Anzahl von Stunden übernehmen konnte, erhält ab 2027 etwas mehr finanziellen Spielraum.

Für Beschäftigte zum gesetzlichen Mindestlohn wirkt sich die Änderung ebenfalls aus: Der Stundenlohn steigt, während der mögliche zeitliche Umfang eines Minijobs ungefähr gleich bleibt.

Allerdings sind die zusätzlichen 30 Euro monatlich kein geschenktes Geld. Ihr müsst den entsprechenden Verdienst auch tatsächlich erzielen.

Zudem hängt der Nettobetrag von der individuellen Situation ab, beispielsweise davon, ob Beiträge zur Rentenversicherung anfallen oder eine Befreiung besteht.

Die höhere Minijob-Grenze sollte deshalb nicht mit einem pauschalen Netto-Plus für sämtliche Beschäftigte verwechselt werden.

Wer sich generell für finanzielle und gesetzliche Änderungen interessiert, findet bei Preis-King auch die Übersicht zu den Neuerungen 2026 für Arbeitnehmer und Verbraucher. Aktuelle Regeländerungen und deren Auswirkungen auf den Alltag bündeln wir außerdem in unserem Preis-King-Ratgeber.

Fazit: 633 Euro im Minijob ab 2027 bringen mehr Flexibilität

Die Minijob-Grenze steigt am 1. Januar 2027 auf 633 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde.

Für Beschäftigte bedeutet das einen zusätzlichen Verdienstspielraum von 30 Euro im Monat beziehungsweise 360 Euro im Jahr. Besonders interessant ist, dass Ihr bei einer Beschäftigung zum Mindestlohn ungefähr genauso viele Stunden arbeiten könnt wie bisher.

Wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen Verdienstgrenze und tatsächlichem Gehalt: Nicht jeder bekommt automatisch mehr Geld. Wer regelmäßig zusätzliche Stunden übernehmen möchte, sollte außerdem darauf achten, dass die vereinbarte Beschäftigung weiterhin innerhalb der geltenden Regeln bleibt.

Wie findet Ihr die neue Minijob-Grenze von 633 Euro? Reichen die zusätzlichen 30 Euro aus, oder sollte die Grenze Eurer Meinung nach stärker steigen? Schreibt uns Eure Einschätzung und Erfahrungen gerne in die Kommentare!

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.

Christian Schröder ist seit 2017 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.

Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.

Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2026
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