Der Ökostromanbieter grüüün beendet zum 31. Oktober 2026 sein bundesweites Stromangebot für Privatkunden. Betroffene Kunden wurden darüber am 8. Oktober per E-Mail informiert. Damit bleibt ihnen nur wenig Zeit, sich um einen neuen Stromvertrag zu kümmern. Wer jetzt nicht reagiert, steht zwar nicht plötzlich ohne Strom da, könnte aber vorübergehend in einem teureren Tarif landen.
Besonders ärgerlich ist die Nachricht für Kunden, deren Stromvertrag eigentlich noch mehrere Monate laufen sollte oder die sich auf eine vereinbarte Preisgarantie verlassen haben. Wir erklären Euch, was hinter der Entscheidung steckt, welche Folgen die Einstellung der Strombelieferung hat und worauf Ihr beim Wechsel achten solltet.
Warum stellt grüüün die Strombelieferung ein?
Der Stromanbieter grüüün, hinter dem die Münch Energie GmbH & Co. KG steht, hat angekündigt, sein bundesweites Angebot für Verbraucher zum 31. Oktober 2026 aufzugeben.
Die Nachricht erreichte Kunden am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026. In der Mitteilung erklärt das Unternehmen, dass sich die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Energiewende aus seiner Sicht zunehmend verschlechtern.
Konkret verweist grüüün auf geplante Veränderungen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 und das sogenannte Netzpaket.
Das Unternehmen sieht darin eine Gefährdung seines bisherigen Geschäftsmodells. grüüün hatte sich auf Strom aus erneuerbaren Energien spezialisiert und dabei insbesondere die direkte Verbindung zu deutschen Solar- und Windkraftanlagen hervorgehoben.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Die Begründung stammt vom Unternehmen selbst. Ob die geplanten politischen Änderungen tatsächlich allein für das Ende des bundesweiten Privatkundenangebots verantwortlich sind, lässt sich daraus nicht unabhängig ableiten.
Ebenso bedeutet die Einstellung des Angebots nicht automatisch, dass das Unternehmen insolvent ist. Eine Insolvenz ist durch die bisher vorliegenden Informationen nicht belegt.
Was passiert mit bestehenden grüüün-Stromverträgen?
Für Kunden ist vor allem der angekündigte Termin entscheidend: Ab dem 1. November 2026 soll die bisherige Strombelieferung durch grüüün nicht mehr fortgesetzt werden.
Das betrifft auch Verbraucher, die bislang mit ihrem Stromtarif zufrieden waren und keinen Anbieterwechsel geplant hatten.
In öffentlichen Kundenbewertungen berichten Betroffene davon, dass ihre Verträge eigentlich noch deutlich länger laufen sollten. Teilweise werden Mindestvertragslaufzeiten bis ins Jahr 2027 und längerfristige Preisgarantien genannt.
Ob diese Verträge rechtmäßig vorzeitig beendet werden dürfen, hängt allerdings von den konkreten Vertragsbedingungen und dem jeweiligen Einzelfall ab.
Eine Unternehmensentscheidung allein führt nicht zwangsläufig dazu, dass sämtliche vertraglichen Verpflichtungen entfallen.
Was gilt bei laufender Mindestvertragslaufzeit oder Preisgarantie?
Wenn Ihr einen grüüün-Stromvertrag mit vereinbarter Mindestlaufzeit oder Preisgarantie abgeschlossen habt, solltet Ihr Eure Unterlagen sorgfältig prüfen.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
- Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit: Bis wann sollte Euer Stromvertrag ursprünglich laufen?
- Preisgarantie: Welche Preisbestandteile wurden garantiert und für welchen Zeitraum?
- Kündigungsregelungen: Unter welchen Voraussetzungen darf der Anbieter den Vertrag vorzeitig beenden?
- Mitteilung von grüüün: Wird eine konkrete rechtliche Grundlage für die Vertragsbeendigung genannt?
Bewahrt die E-Mail über das angekündigte Lieferende unbedingt auf.
Falls Euer Vertrag eigentlich länger laufen sollte, könnt Ihr grüüün schriftlich um eine Begründung bitten und gegebenenfalls der vorzeitigen Vertragsbeendigung widersprechen.
Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, beispielsweise wegen höherer Kosten bei einem anderen Stromanbieter, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein solcher Anspruch entsteht nicht automatisch durch die Ankündigung.
Für eine rechtliche Einschätzung könnt Ihr Euch an die Verbraucherzentrale wenden.
Wird ab November bei grüüün-Kunden der Strom abgeschaltet?
Nein. Ein Ende der Strombelieferung durch grüüün bedeutet keinen automatischen Stromausfall.
In Deutschland ist die Energieversorgung auch dann abgesichert, wenn ein bisheriger Lieferant ausfällt oder die Belieferung beendet wird.
Die zuständigen Netzbetreiber sorgen dafür, dass eine Verbrauchsstelle einem Energieversorger zugeordnet wird. Wenn kein neuer Stromliefervertrag besteht, übernimmt je nach Fallgestaltung der örtliche Grundversorger die Belieferung im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung.
Der Strom fließt also weiter. Ihr müsst keinen neuen Stromzähler installieren lassen, und auch an Eurem Hausanschluss ändert sich durch den Anbieterwechsel normalerweise nichts.
Allerdings kann die automatische Anschlussversorgung teurer sein als ein günstiger Stromtarif auf dem freien Markt.
Grundversorgung und Ersatzversorgung sind nicht dasselbe
Die Unterscheidung ist wichtig:
Grundversorgung: Das ist die reguläre Strombelieferung durch den örtlichen Grundversorger zu dessen allgemeinen Preisen und Bedingungen. Ein solcher Vertrag kann von Haushaltskunden grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ersatzversorgung: Sie greift beispielsweise, wenn Strom verbraucht wird, ohne dass der Verbrauch einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Sie dauert maximal drei Monate und kann während dieser Zeit ohne Kündigungsfrist beendet werden.
Welche Form nach dem Ende der grüüün-Belieferung tatsächlich greift, hängt von den Umständen der jeweiligen Vertragsbeendigung und der Zuordnung durch den Netzbetreiber ab.
Die Bundesnetzagentur erklärt die Unterschiede zwischen Grund- und Ersatzversorgung ausführlich.
grüüün empfiehlt Naturwerke: Müssen Kunden dorthin wechseln?
Nein. Ihr könnt Euren neuen Stromanbieter selbst auswählen.
In der Kundenmitteilung empfiehlt grüüün den Ökostromanbieter Naturwerke als Alternative.
Nach Angaben von grüüün sollen bisherige Kunden bei Naturwerke besondere Konditionen erhalten, die günstiger als die regulären Neukundenpreise des empfohlenen Anbieters ausfallen.
Das klingt zunächst interessant, ist aber nicht automatisch das günstigste verfügbare Angebot.
Denn die tatsächlichen Stromkosten hängen unter anderem von Eurem Wohnort, dem Jahresverbrauch, dem Grundpreis und dem Arbeitspreis ab.
Wer beispielsweise 2.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, kann bei einem anderen Tarif besser abschneiden als ein Haushalt mit 5.000 Kilowattstunden.
Deshalb lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen, bevor Ihr einen neuen Vertrag abschließt.
Eine gute Anlaufstelle ist unsere Übersicht für Strom- und Gasverträge mit aktuellen Angeboten und Vergleichsmöglichkeiten.
Auch unseren Ratgeber zu Stromtarifen und der Auswahl eines passenden Anbieters könnt Ihr zur Orientierung nutzen.
So sollten grüüün-Kunden jetzt vorgehen
Der angekündigte Lieferstopp Ende Oktober macht einen zeitnahen Wechsel sinnvoll. Dabei geht es nicht darum, möglichst schnell irgendeinen Vertrag abzuschließen, sondern einen passenden Tarif ohne unnötige Mehrkosten zu finden.
1. Vertragsunterlagen und E-Mail sichern
Speichert die Mitteilung von grüüün über das Ende der Strombelieferung. Haltet außerdem Euren ursprünglichen Vertrag, die vereinbarten Preise und die letzte Stromrechnung bereit.
Falls Ihr später Fragen zur Schlussabrechnung oder zur vorzeitigen Vertragsbeendigung habt, können diese Unterlagen wichtig werden.
2. Neuen Stromtarif vergleichen
Schaut Euch mehrere Anbieter an und berechnet die voraussichtlichen Gesamtkosten für Euren Haushalt.
Achtet besonders auf:
- Arbeitspreis je Kilowattstunde
- monatlichen oder jährlichen Grundpreis
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
- Umfang und Dauer der Preisgarantie
- mögliche Neukundenboni
- Bedingungen für die Bonusauszahlung
Ein hoher Neukundenbonus kann die Stromrechnung im ersten Jahr senken. Entscheidend ist aber, ob der Tarif auch ohne einmalige Vergünstigungen zu Eurem Verbrauch passt.
In unserem Artikel über die hohen Strompreise in Deutschland und mögliche Einsparungen erklären wir, warum ein regelmäßiger Tarifvergleich sinnvoll ist.
3. Gewünschten Lieferbeginn angeben
Wenn die grüüün-Belieferung tatsächlich am 31. Oktober endet, sollte der neue Anbieter idealerweise ab dem 1. November 2026 übernehmen.
Gebt beim Vertragsabschluss den gewünschten Lieferbeginn an und weist auf die angekündigte Einstellung der bisherigen Belieferung hin.
Achtet darauf, dass Euch der neue Anbieter den tatsächlichen Lieferbeginn bestätigt.
Seit Juni 2025 muss der technische Stromlieferantenwechsel grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden an Werktagen möglich sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass vertragliche Laufzeiten oder Kündigungsfristen automatisch entfallen oder jeder neue Vertrag binnen eines Tages beginnt.
Außerdem ist ein rückwirkender Stromanbieterwechsel nicht möglich. Deshalb lohnt sich rechtzeitiges Handeln.
4. Zählerstand am 31. Oktober dokumentieren
Fotografiert Euren Stromzähler am Tag des angekündigten Lieferendes.
Notiert dazu das Datum und den abgelesenen Zählerstand.
Übermittelt den Wert an die zuständigen Stellen, insbesondere an den bisherigen und den neuen Anbieter sowie gegebenenfalls den Netzbetreiber.
So lässt sich besser nachvollziehen, welcher Stromverbrauch welchem Anbieter zuzurechnen ist.
5. Schlussrechnung und Guthaben kontrollieren
Nach dem Ende der Belieferung solltet Ihr auf die Schlussabrechnung von grüüün achten.
Kontrolliert, ob:
- der richtige Zählerstand verwendet wurde,
- der Abrechnungszeitraum stimmt,
- sämtliche gezahlten Abschläge berücksichtigt wurden,
- vereinbarte Preise korrekt angewendet wurden,
- ein mögliches Guthaben ausgewiesen ist.
Falls Ihr mehr vorausgezahlt habt, als tatsächlich an Stromkosten angefallen ist, sollte das Guthaben bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
Kündigt laufende Zahlungen nicht vorschnell, solange noch berechtigte Forderungen bestehen. Prüft aber, ob nach dem tatsächlichen Vertragsende weitere Abschläge eingezogen werden.
Wie teuer kann es werden, wenn Ihr nicht rechtzeitig wechselt?
Das lässt sich ohne Euren Wohnort und Jahresverbrauch nicht pauschal beantworten.
Grund- und Ersatzversorgung können teurer sein als günstige Sondertarife. Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt allerdings vom jeweiligen Versorgungsgebiet ab.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, warum sich ein Vergleich lohnt:
Angenommen, ein Haushalt verbraucht jährlich 3.500 Kilowattstunden. Ein verfügbarer Tarif kostet 28 Cent pro Kilowattstunde, während ein anderer 36 Cent verlangt.
Allein beim Verbrauchspreis ergibt sich damit eine Differenz von 280 Euro im Jahr.
Dabei sind Unterschiede beim Grundpreis und eventuelle Boni noch nicht berücksichtigt.
Das ist ausdrücklich ein Rechenbeispiel und kein aktueller Preisvergleich für grüüün, Naturwerke oder einen bestimmten örtlichen Grundversorger.
Wie unterschiedlich Energiepreise ausfallen können, zeigt auch unsere Übersicht zum Strompreisvergleich Deutschlands mit anderen G20-Ländern.
Wer ohnehin seinen Stromvertrag überprüfen muss, sollte deshalb nicht nur den empfohlenen Anschlussanbieter berücksichtigen.
Warum die grüüün-Entscheidung über das Unternehmen hinaus interessant ist
Die Einstellung des bundesweiten Privatkundenangebots trifft einen Anbieter, der sich ausdrücklich auf erneuerbare Energien aus Deutschland spezialisiert hatte.
Das macht die Nachricht auch für Verbraucher interessant, die selbst keinen Vertrag bei grüüün besitzen.
Denn die Entscheidung zeigt, dass nicht nur der Strompreis, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Anbieters für die langfristige Vertragsbeziehung eine Rolle spielt.
Allerdings lässt sich aus dem Rückzug eines einzelnen Unternehmens keine allgemeine Krise aller Ökostromanbieter ableiten.
Auch die von grüüün kritisierten politischen Vorhaben sind von ihrer tatsächlichen Wirkung auf das Geschäftsmodell des Unternehmens zu unterscheiden.
Für Verbraucher zählt vor allem, dass günstige Strompreise, transparente Vertragsbedingungen und ein verlässlicher Anbieter zusammenpassen sollten.
Wer weiterhin Ökostrom beziehen möchte, findet grundsätzlich verschiedene entsprechende Angebote auf dem deutschen Markt.
Beispielsweise haben wir bereits über die neuen Telekom-Stromtarife in Kooperation mit Rabot Energy berichtet. Dabei handelt es sich allerdings um ein eigenständiges Tarifangebot, dessen aktuelle Konditionen Ihr ebenfalls individuell prüfen solltet.
Fazit: grüüün-Kunden sollten noch im Oktober ihren Stromvertrag prüfen
Der angekündigte Rückzug von grüüün zum 31. Oktober 2026 kommt für viele Kunden überraschend. Besonders problematisch kann die Situation werden, wenn bestehende Verträge eigentlich länger laufen oder Preisgarantien vereinbart wurden.
Die gute Nachricht: Ein Stromausfall ist durch den angekündigten Anbieterwechsel nicht zu erwarten. Die Belieferung wird über die gesetzlichen Versorgungsmechanismen abgesichert.
Trotzdem sollten Betroffene möglichst zeitnah handeln, die Mitteilung des Unternehmens sichern und einen neuen Stromvertrag vergleichen. Ob Naturwerke tatsächlich das günstigste Angebot ist, lässt sich nur anhand der individuellen Tarifkonditionen beurteilen.
Wer mit der vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht einverstanden ist, sollte die entsprechenden Vertragsunterlagen aufbewahren und die rechtliche Grundlage prüfen lassen.
Seid Ihr selbst Kunde bei grüüün und habt die Kündigungs-E-Mail bereits erhalten? Besonders interessieren uns Eure Erfahrungen mit bestehenden Preisgarantien, laufenden Verträgen und dem angebotenen Wechsel zu Naturwerke. Schreibt uns in die Kommentare, wie Ihr mit der Situation umgeht.

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

