Kölln-Rückruf: Diese Zauberfleks-Schoko-Charge solltet Ihr nicht essen

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Kölln ruft eine bestimmte Charge seiner Zauberfleks Schoko zurück. In einzelnen Packungen können sich aufgrund eines Produktionsfehlers Fremdkörper befinden. Habt Ihr das Produkt zu Hause, solltet Ihr jetzt unbedingt Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Unterseite der Verpackung kontrollieren.

Betroffene Packungen dürft Ihr nicht verzehren. Ihr könnt sie im jeweiligen Einkaufsmarkt zurückgeben und bekommt den Kaufpreis auch dann vollständig erstattet, wenn Ihr den Kassenbon nicht mehr habt.

Welche Kölln Zauberfleks sind vom Rückruf betroffen?

Der vorsorgliche Rückruf betrifft ein klar abgegrenztes Produkt. Prüft Eure Vorräte anhand der folgenden Angaben:

Merkmal Betroffene Angabe
Produkt Kölln Zauberfleks Schoko
Packungsgröße 375 Gramm
Chargennummer L6165
Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027
Fundort der Angaben Unterseite der Verpackung
Grund des Rückrufs Mögliche Fremdkörper infolge eines Produktionsfehlers

Nur wenn Produkt, Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum übereinstimmen, gehört Eure Packung zum aktuell gemeldeten Rückruf.

Andere Chargen der Kölln Zauberfleks Schoko, Packungen mit einem anderen Mindesthaltbarkeitsdatum sowie weitere Produkte des Kölln-Sortiments sind nach Angaben des Herstellers nicht betroffen.

Warum ruft Kölln die Frühstücksflocken zurück?

Kölln erklärt, dass es bei der Produktion zu einem Fehler gekommen sei. Deshalb könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen Fremdkörper befinden.

Um welches Material es sich dabei konkret handelt, wird in der veröffentlichten Mitteilung nicht angegeben. Ihr solltet daher weder versuchen, die Cerealien selbst zu kontrollieren, noch nur auffällig aussehende Stücke aussortieren.

Das offizielle Portal Lebensmittelwarnung.de weist bei diesem Rückruf auf eine mögliche Verletzungs- beziehungsweise Erstickungsgefahr hin. Aus diesem Grund gilt die klare Empfehlung, betroffene Packungen keinesfalls zu verzehren.

Auch andere Lebensmittel wurden bereits wegen möglicher Fremdkörper zurückgerufen. Preis-King berichtete beispielsweise über den Rückruf von TK-Nutella-Muffins wegen möglicher Metallteile.

Kölln Zauberfleks Schoko, 375 Gramm, Charge L6165, MHD 17.04.2027.

Kölln Zauberfleks Schoko, 375 Gramm, Charge L6165, MHD 17.04.2027.

In diesen Bundesländern wurden die Zauberfleks verkauft

Nach dem derzeitigen Stand betrifft die Warnung Verkäufe in insgesamt elf Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Entscheidend ist dennoch nicht allein der Einkaufsort. Kontrolliert immer die Angaben auf der Packung, da nur die Kombination aus 375-Gramm-Packung, Charge L6165 und MHD 17.04.2027 eindeutig betroffen ist.

So findet Ihr Charge und MHD auf der Verpackung

Sowohl die Chargennummer als auch das Mindesthaltbarkeitsdatum befinden sich laut Hersteller auf der Unterseite der Verpackung.

Geht bei der Kontrolle am besten so vor:

  1. Dreht die Packung vorsichtig um.
  2. Sucht nach der Chargen- oder Loskennzeichnung.
  3. Vergleicht die Nummer mit L6165.
  4. Prüft anschließend das MHD 17.04.2027.
  5. Stimmen beide Angaben überein, solltet Ihr die Packung nicht öffnen oder weiterverwenden.

Eine bereits geöffnete Packung könnt Ihr ebenfalls zurückgeben, sofern sie eindeutig der betroffenen Charge zugeordnet werden kann.

Was solltet Ihr mit einer betroffenen Packung tun?

Verzehrt die Zauberfleks nicht und gebt die Packung in dem Markt zurück, in dem Ihr sie gekauft habt. Nach Angaben von Kölln wird Euch der vollständige Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet.

Ihr müsst das Produkt also nicht auf eigene Kosten entsorgen. Bewahrt die Verpackung bis zur Rückgabe möglichst geschlossen und getrennt von anderen Lebensmitteln auf.

Habt Ihr Kinder im Haushalt, solltet Ihr außerdem darauf achten, dass sie nicht versehentlich aus einer bereits geöffneten Packung essen.

Was gilt, wenn Eure Packung eine andere Charge trägt?

Trägt Eure Packung eine andere Chargennummer oder ein anderes Mindesthaltbarkeitsdatum, ist sie nach den derzeit veröffentlichten Informationen nicht vom Rückruf betroffen.

Der Rückruf gilt ausschließlich für:

Kölln Zauberfleks Schoko, 375 Gramm, Charge L6165, MHD 17.04.2027.

Ihr müsst also nicht pauschal alle Zauberfleks oder sämtliche Kölln-Produkte entsorgen. Die genaue Eingrenzung des Rückrufs verhindert unnötige Lebensmittelverschwendung und erleichtert Euch die Kontrolle.

Was tun, wenn Ihr bereits davon gegessen habt?

Nicht jede betroffene Packung muss tatsächlich einen Fremdkörper enthalten. Da dessen Art jedoch nicht öffentlich konkretisiert wurde, lässt sich das individuelle Risiko nicht genauer einschätzen.

Habt Ihr nach dem Verzehr Schmerzen, Schluckbeschwerden, Verletzungen im Mund- oder Rachenraum, Atemprobleme oder andere auffällige Beschwerden, solltet Ihr medizinischen Rat einholen. Bei akuter Atemnot ist sofort der Notruf zu verständigen.

Beschwerdefreie Personen sollten die restliche Packung trotzdem nicht weiterverzehren, sobald Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum mit den Rückrufangaben übereinstimmen.

Kontakt zum Kölln-Verbraucherservice

Bei Fragen zur Rückgabe oder zur Kennzeichnung der Packung könnt Ihr Euch direkt an den Verbraucherservice von Peter Kölln wenden:

Telefon: 04121 / 648-3648
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr
E-Mail: [email protected]

Weitere aktuelle Warnungen findet Ihr in der Preis-King-Übersicht zu Produktrückrufen und Rückrufaktionen. Einen weiteren Fall mit möglichen Fremdkörpern behandelt unser Beitrag zum Rückruf von Kühne Rote Bete wegen möglicher Glassplitter.

Fazit: Charge und MHD jetzt kontrollieren

Der Rückruf ist eindeutig eingegrenzt: Betroffen sind ausschließlich Kölln Zauberfleks Schoko in der 375-Gramm-Packung mit Charge L6165 und MHD 17.04.2027. Positiv ist, dass Ihr die Packung leicht identifizieren und auch ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben könnt.

Problematisch bleibt, dass die Art der möglichen Fremdkörper nicht genauer genannt wurde. Da eine Verletzungs- oder Erstickungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann, solltet Ihr die Warnung ernst nehmen und betroffene Cerealien keinesfalls essen.

Habt Ihr die betroffene Charge zu Hause entdeckt oder bereits Erfahrungen mit der Rückgabe gemacht? Schreibt uns in die Kommentare, in welchem Markt Ihr die Zauberfleks gekauft habt und ob die Erstattung problemlos funktioniert hat.

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Christian ist erfahrener Schnäppchen-Experte und Gründer von Preis-King.com mit starkem Fokus auf Deals, Gutscheine und Preisoptimierung seit 2017. Dank seiner täglichen Deal-Recherche entdeckt Ihr mit ihm zuverlässig die besten Angebote im Netz – schnell, aktuell und mit echtem Sparpotenzial.

Christian Schröder beschäftigt sich seit 2017 täglich mit Angeboten, Gutscheinen, Cashback-Aktionen und Preisentwicklungen. Als Gründer von Preis-King prüft er Deals unter anderem anhand von Vergleichspreisen, Aktionsbedingungen, Versandkosten und möglicher Folgekosten. Sein Ziel ist es, Angebote verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf Einschränkungen oder Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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