Habt Ihr Bio-Hühnerknochenbrühe von Grizzly Foods im Vorratsschrank, solltet Ihr jetzt einen Blick auf das Glas werfen. Der Hersteller ruft eine genau bestimmte Charge seiner Brühe zurück, nachdem in einem Glas Glasscherben festgestellt wurden. Betroffene Produkte solltet Ihr nicht mehr verzehren; die Rückgabe ist laut Hersteller auch ohne Kassenbon möglich.
Wichtig ist dabei die genaue Abgrenzung: Es wird nach derzeit veröffentlichtem Stand nicht das komplette Sortiment von Grizzly Foods zurückgerufen. Entscheidend sind Produkt, Füllmenge, Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum.
Diese Bio-Hühnerknochenbrühe ist vom Rückruf betroffen
Der Rückruf betrifft folgende Ware:
| Merkmal | Betroffene Angabe |
|---|---|
| Produkt | Grizzly Foods Bio-Hühnerknochenbrühe |
| Inhalt | 240 ml |
| Charge | BG2617302 |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 01.06.2028 |
| Hersteller | Grizzly Foods GmbH |
| Rückrufgrund | Fremdkörper / mögliche Glassplitter |
Die Kundeninformation des Mannheimer Unternehmens trägt das Datum 24. August 2026. Darin erklärt Grizzly Foods, dass in einem Glas der betroffenen Charge Glasscherben gefunden wurden. Weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich auch in weiteren Gläsern derselben Charge Splitter befinden, werde die Ware vorsorglich zurückgerufen.
Das ist für Euch ein wichtiger Unterschied: Ein Glas mit einem anderen MHD oder einer anderen Charge lässt sich anhand dieser konkreten Rückrufmeldung nicht automatisch als betroffen einstufen.
Warum Ihr die Brühe nicht mehr verwenden solltet
Glassplitter gehören zu den Fremdkörpern, bei denen ein Lebensmittel nicht einfach durch Anschauen, Riechen oder Probieren zuverlässig beurteilt werden sollte.
Grizzly Foods warnt ausdrücklich vor dem Verzehr. Glassplitter können laut Hersteller Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie innere Verletzungen verursachen.
Auch die Verbraucherzentrale weist grundsätzlich darauf hin, dass Fremdkörper wie Glassplitter ein Lebensmittel gesundheitlich problematisch und für den Verzehr ungeeignet machen können. Entscheidend sind bei Rückrufen deshalb vor allem Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum – und nicht die Frage, ob ein Glas äußerlich unauffällig aussieht.
Ihr solltet die betroffene Brühe deshalb weder probieren noch für Suppen, Soßen oder andere Gerichte weiterverwenden.
Habt Ihr bereits davon gegessen?
Die veröffentlichte Herstellerinformation nennt keine Zahl möglicher Verletzungsfälle. Sie sagt lediglich, dass in einem Glas Glasscherben festgestellt wurden und eine Belastung weiterer Gläser derselben Charge nicht ausgeschlossen werden kann.
Falls Ihr die betroffene Brühe bereits verzehrt habt, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr Glassplitter aufgenommen habt. Treten danach jedoch Verletzungen, Schmerzen oder andere auffällige Beschwerden auf, solltet Ihr diese medizinisch abklären lassen.
Rückruf betrifft 14 von 16 Bundesländern
Der Fall ist geografisch vergleichsweise weitreichend. Nach den auf dem amtlichen Lebensmittelwarnportal veröffentlichten Angaben wurde die betroffene Ware nach aktuellem Stand in 14 der 16 deutschen Bundesländer vertrieben.
Genannt werden:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Damit werden in der veröffentlichten Liste lediglich Bremen und Sachsen-Anhalt nicht genannt. Das ist allerdings keine Empfehlung, ein Glas allein aufgrund des Einkaufsortes als sicher einzustufen. Wenn Ihr das Produkt besitzt, ist die Kombination aus Charge BG2617302 und MHD 01.06.2028 die zuverlässigste Orientierung.
Eine vollständige Liste aller einzelnen Geschäfte und Verkaufsstellen ist in der Herstellerinformation nicht aufgeführt. Deshalb sollte der Rückruf nicht ohne belastbare Quelle pauschal einer bestimmten Supermarkt- oder Biomarktkette zugeschrieben werden.
So bekommt Ihr den Kaufpreis zurück
Habt Ihr ein betroffenes 240-ml-Glas zu Hause, ist das weitere Vorgehen vergleichsweise unkompliziert.
Grizzly Foods bittet Euch, das Produkt nicht zu verzehren und in dem Markt zurückzugeben, in dem Ihr es gekauft habt. Ein Kassenbon ist laut Kundeninformation nicht erforderlich. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.
Für Rückfragen nennt der Hersteller die E-Mail-Adresse [email protected]. Sitz des Unternehmens ist laut Kundeninformation Mannheim.
Warum Charge und MHD bei Rückrufen so wichtig sind
Gerade bei Lebensmittelwarnungen entsteht schnell der Eindruck, eine komplette Marke oder Produktgruppe müsse entsorgt werden. Häufig ist ein Rückruf jedoch wesentlich genauer eingegrenzt.
Das zeigt auch der aktuelle Fall: Maßgeblich ist nicht einfach „Hühnerbrühe von Grizzly Foods“, sondern die Kombination aus 240 ml, Charge BG2617302 und MHD 01.06.2028.
Wenn Ihr regelmäßig Lebensmittel auf Vorrat kauft, lohnt sich deshalb ein gelegentlicher Blick in die Preis-King-Übersicht zu aktuellen Produktrückrufen und Sicherheitsmeldungen. Aktuelle Produktrückrufe bei Preis-King
Wie unterschiedlich die Gründe sein können, zeigen mehrere weitere aktuelle Fälle. Beim Frosty-Pocket-Slush-Eis geht es um einen möglicherweise erhöhten Glyceringehalt. Frosty-Pocket-Rückruf und betroffene MHD prüfen Beim jüngsten Lidl-Rückruf von Chorizo steht dagegen eine mögliche Unterbrechung der Kühlkette im Mittelpunkt. Lidl-Rückruf der Martínez-Somalo-Chorizo
Auch bei K-Classic Tiefkühl-Erdbeeren von Kaufland wurden zuletzt bestimmte MHD wegen möglicher Noroviren zurückgerufen. Kaufland-Rückruf der K-Classic Erdbeeren Einen anderen Hintergrund hat der Milbona High Protein Pudding Schoko, bei dem Bacillus cereus nachgewiesen wurde. Lidl-Rückruf des Milbona High Protein Puddings
Für länger haltbare Vorräte ist zudem der Nudossi-Rückruf wegen Salmonellen ein gutes Beispiel dafür, warum eine Warnung auch Monate nach dem Einkauf relevant bleiben kann. Nudossi-Rückruf und betroffene Gläser prüfen
Die Fälle haben unterschiedliche Ursachen und stehen nicht miteinander in Zusammenhang. Gemeinsam ist ihnen lediglich, dass Ihr Produkte anhand der jeweils veröffentlichten Kennzeichnungen genau prüfen solltet, statt pauschal ganze Marken oder Warengruppen auszusortieren.
Was bei diesem Rückruf noch nicht öffentlich bekannt ist
Nicht alle Details lassen sich derzeit belastbar beziffern. In der veröffentlichten Kundeninformation wird keine Stückzahl der betroffenen Charge genannt. Ebenso findet sich dort keine Angabe dazu, wie viele Gläser möglicherweise Glassplitter enthalten könnten oder ob Verbraucher durch die Brühe bereits verletzt wurden.
Gesichert ist lediglich: In einem Glas wurden Glasscherben festgestellt. Genau deshalb wird vorsorglich die klar bezeichnete Charge zurückgerufen.
Das ist für Eure Kaufentscheidung entscheidend: Eine darüber hinausgehende Aussage wie „alle Gläser enthalten Splitter“ wäre nach der derzeitigen Informationslage nicht belegt.
Fazit: Charge BG2617302 jetzt im Vorrat prüfen
Wenn Ihr Grizzly Foods Bio-Hühnerknochenbrühe im 240-ml-Glas zu Hause habt, schaut auf Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum. BG2617302 in Verbindung mit dem MHD 01.06.2028 bedeutet: Das Produkt fällt unter den veröffentlichten Rückruf und sollte nicht mehr verzehrt werden.
Der Vorteil für Euch: Die betroffene Ware lässt sich sehr eindeutig identifizieren und kann ohne Kassenbon gegen vollständige Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Die Einschränkung bleibt, dass bislang weder die Gesamtzahl der betroffenen Gläser noch mögliche Verletzungsfälle öffentlich beziffert wurden.
Eure Erfahrungen sind gefragt
Habt Ihr die betroffene Grizzly-Foods-Hühnerknochenbrühe gekauft oder bereits in einem Markt nach dem Rückruf gefragt? Schreibt uns in die Kommentare, wo Ihr das Produkt gekauft habt und ob die Rückgabe ohne Kassenbon problemlos funktioniert hat.

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

