Habt Ihr in den vergangenen Tagen panierte Putenschnitzel bei Aldi Nord gekauft, solltet Ihr jetzt einen Blick in Euren Kühlschrank werfen. Die Heidemark Landfrische GmbH & Co. KG ruft eine genau bestimmte 800-Gramm-Packung frischer Puten-Schnitzel zurück, weil spitze Kunststofffremdkörper enthalten sein können.
Entscheidend sind dabei vor allem Charge 062640 und das Verbrauchsdatum 28.09.2026. Betroffene Ware solltet Ihr nicht mehr essen. Eine Rückgabe ist nach den veröffentlichten Informationen auch ohne Kassenbon möglich; der Kaufpreis wird vollständig erstattet.
Weitere Lebensmittel- und Produktrückrufe sammelt Preis-King fortlaufend in der Übersicht zu aktuellen Produktrückrufen.
Diese Putenschnitzel von Aldi Nord sind vom Rückruf betroffen
Der Rückruf gilt nicht pauschal für sämtliche Putenschnitzel bei Aldi Nord. Die veröffentlichte Warnung grenzt die betroffene Ware anhand mehrerer Merkmale ein.
| Merkmal | Betroffene Ware |
|---|---|
| Produkt | Frische Puten-Schnitzel „Wiener Art“ |
| Packungsgröße | 800 Gramm |
| Hersteller | Heidemark Landfrische GmbH & Co. KG |
| Produktionsdaten | 02.09.2026 und 07.09.2026 |
| Verbrauchsdatum | 28.09.2026 |
| Charge | 062640 |
| Rückrufgrund | mögliche spitze Kunststofffremdkörper |
| Vertrieb | Aldi Nord |
Auf der abgebildeten Verpackung wird das Produkt unter „Meine Metzgerei“ als frische Puten-Schnitzel „Wiener Art“ angeboten. Für Euch ist allerdings nicht allein das Aussehen der Packung entscheidend. Prüft insbesondere das Verbrauchsdatum und die Chargennummer, bevor Ihr die Ware verwendet.
Die zugrunde liegenden Informationen stammen aus der amtlichen Lebensmittelwarnung. Aktuelle behördlich veröffentlichte Rückrufe könnt Ihr zusätzlich auf dem offiziellen Portal Lebensmittelwarnung.de prüfen.

Warum werden die Puten-Schnitzel zurückgerufen?
Als Grund der Meldung werden Fremdkörper genannt. Konkret geht es um spitze Kunststofffremdkörper.
Solche Fremdkörper können beim Essen eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Deshalb solltet Ihr eine betroffene Packung nicht erst öffnen oder einzelne Schnitzel optisch kontrollieren und anschließend möglicherweise doch verwenden.
Ob beziehungsweise wie viele einzelne Packungen tatsächlich Fremdkörper enthalten, geht aus den bislang veröffentlichten Angaben nicht hervor. Der Rückruf gilt dennoch für die eindeutig bezeichnete Ware.
Dass Fremdkörper in Lebensmitteln unterschiedliche Produkte betreffen können, zeigt auch ein erst kürzlich veröffentlichter Preis-King-Bericht zum Lidl-Rückruf von Metzgerfrisch-Bratwurst. Dort ging es ebenfalls um mögliche Plastikfremdkörper.
Auch bei anderen Rückrufen ist die genaue Kombination aus Produkt, Charge und Haltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum entscheidend. Beispiele dafür sind der Rückruf einer Grizzly-Foods-Hühnerbrühe wegen möglicher Glassplitter und der Kühne-Rote-Bete-Rückruf wegen möglicher Glasstücke.
Elf Bundesländer sind nach aktuellem Stand betroffen
Der Rückruf ist regional vergleichsweise weitreichend. Nach dem derzeit veröffentlichten Stand wurde das Produkt in elf der 16 deutschen Bundesländer über Aldi Nord vertrieben:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Berlin und Bremen.
Damit sollten nicht nur Kunden in klassischen norddeutschen Aldi-Nord-Regionen ihre Kühlschränke prüfen. Auch Käufer beispielsweise in Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen können betroffen sein.
Wichtig ist dennoch: Der Einkaufsort allein entscheidet nicht darüber, ob Eure Packung zurückgerufen wird. Maßgeblich sind vor allem Produkt, Verbrauchsdatum und Charge.
Weitere Entwicklungen rund um Aldi, Lidl und andere Lebensmittelhändler findet Ihr außerdem in den Supermarkt-News von Preis-King.
Was Ihr mit einer betroffenen Packung jetzt tun solltet
Findet Ihr bei Euch die entsprechende 800-Gramm-Packung mit dem Verbrauchsdatum 28.09.2026 und Charge 062640, solltet Ihr sie nicht mehr verzehren.
Ihr könnt die betroffene Ware nach den Angaben zum Rückruf in der Einkaufsstätte zurückgeben. Ein Kassenbon ist dafür nicht erforderlich. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet.
Das ist insbesondere wichtig, wenn Ihr die Packung bereits geöffnet habt. Dass die Schnitzel äußerlich normal aussehen, ist kein verlässlicher Hinweis darauf, dass sich keine Fremdkörper darin befinden.
Bei Fragen nennt die Rückrufinformation den Hersteller:
Heidemark Landfrische GmbH & Co. KG
Lether Gewerbestraße 2
26197 Ahlhorn
E-Mail: [email protected]
Was gilt, wenn Ihr die Schnitzel bereits gegessen habt?
Dass Ihr von einer betroffenen Packung gegessen habt, bedeutet nicht automatisch, dass Ihr einen Fremdkörper aufgenommen habt. Die veröffentlichte Warnung macht keine Angabe dazu, wie viele Packungen tatsächlich Kunststoffteile enthalten.
Kommt es jedoch zu Verletzungen, solltet Ihr medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Befindet sich möglicherweise ein Fremdkörper in den Atemwegen oder der Speiseröhre, verweist die amtliche Warnung auf die Erste-Hilfe-Informationen des Deutschen Roten Kreuzes zu Fremdkörpern in Luft- und Speiseröhre. In einem akuten Notfall solltet Ihr den Notruf wählen.
Warum bei diesem Rückruf Charge und Verbrauchsdatum wichtiger sind als das Produktfoto
Rückrufmeldungen führen schnell dazu, dass eine komplette Produktgruppe als unsicher wahrgenommen wird. Hier ist die Warnung jedoch deutlich enger eingegrenzt.
Relevant ist nicht jedes bei Aldi Nord verkaufte Puten-Schnitzel, sondern die konkret bezeichnete 800-Gramm-Ware mit Charge 062640 und Verbrauchsdatum 28.09.2026 sowie den genannten Produktionstagen.
Genau deshalb solltet Ihr Produkte bei einem Rückruf nicht allein anhand eines Fotos aussortieren. Verpackungsdesigns können sich ähneln oder verändern. Die aufgedruckten Identifikationsmerkmale liefern Euch die deutlich zuverlässigere Orientierung.
Einen vergleichbaren Grundsatz seht Ihr auch beim Foodloose-Rückruf wegen möglicher Fremdkörper: Auch dort entscheidet eine genau definierte Charge darüber, welche Ware tatsächlich betroffen ist.
Was bislang nicht bekannt ist
Die derzeit vorliegenden Informationen nennen keine Gesamtzahl der zurückgerufenen Packungen. Ebenfalls wird nicht beziffert, in wie vielen Produkten tatsächlich Kunststofffremdkörper gefunden wurden.
Auch eine Zahl möglicher Verletzungsfälle ist in den uns vorliegenden Rückrufinformationen nicht genannt.
Belastbar ist dagegen die Abgrenzung über die veröffentlichten Produktdaten. Genau an diesen Angaben solltet Ihr Euch orientieren, wenn Ihr eine Packung zu Hause habt.
Fazit: Charge 062640 gehört jetzt auf den Prüfstand
Wenn Ihr zuletzt frische Puten-Schnitzel „Wiener Art“ in der 800-Gramm-Packung bei Aldi Nord gekauft habt, kontrolliert am besten direkt Eure Verpackung.
Entscheidend sind Charge 062640, das Verbrauchsdatum 28.09.2026 und die Produktionstage 02.09.2026 beziehungsweise 07.09.2026. Wegen möglicher spitzer Kunststofffremdkörper solltet Ihr betroffene Ware nicht mehr essen.
Praktisch für Euch: Die Packung kann ohne Kassenbon zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird vollständig erstattet. Der Rückruf betrifft nach aktuellem Stand elf Bundesländer, eine pauschale Entwarnung allein aufgrund des Einkaufsortes ist deshalb nicht sinnvoll.
Eure Erfahrungen sind gefragt
Habt Ihr die betroffenen Puten-Schnitzel bei Aldi Nord gekauft oder die Ware bereits in einer Filiale zurückgegeben? Schreibt uns in die Kommentare, in welcher Region Ihr sie gekauft habt und ob die Rückgabe ohne Kassenbon problemlos funktioniert hat.

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

