Zuckersteuer beschlossen: So viel teurer könnten Cola, Fanta und Eistee ab 2027 werden

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🕐 Update - 15.10.2026 – vor 2 TagenDIe Zuckersteuer ist beschlossen, hier sind alle wichtigen Fakten.

Cola, Fanta, Eistee und Energy-Drinks könnten in Deutschland schon bald spürbar teurer werden. Die Bundesregierung hat am 14. Oktober 2026 die geplante Zuckersteuer auf Softdrinks im Kabinett beschlossen. Ab dem 1. Juli 2027 sollen für bestimmte zuckerhaltige Getränke bis zu 32 Cent Steuer pro Liter anfallen. Einschließlich Mehrwertsteuer könnte eine 1,5-Liter-Flasche Cola dadurch rechnerisch rund 57 Cent mehr kosten.

Besonders interessant ist die Entwicklung für alle, die regelmäßig bei Lidl, Kaufland, Aldi oder anderen Supermärkten einkaufen. Denn günstige Eigenmarken könnten prozentual deutlich stärker im Preis steigen als bekannte Markenprodukte.

Allerdings ist die Einführung noch nicht endgültig beschlossen. Der Bundestag muss sich mit der geplanten Regelung erst befassen.

Update vom 15. Oktober 2026: Nach monatelangen Diskussionen liegt nun ein konkreter Vorschlag der Bundesregierung vor. Wir zeigen Euch, welche Getränke betroffen wären, welche Ausnahmen geplant sind und wie hoch die möglichen Mehrkosten tatsächlich ausfallen.

Inhaltsverzeichnis

Zuckersteuer ab Juli 2027: Das hat die Bundesregierung beschlossen

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober 2026 ist die Einführung einer Zuckergetränkesteuer in Deutschland einen entscheidenden Schritt weiter.

Die Bundesregierung hat eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 verabschiedet. Sie bildet die Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Geplanter Start: 1. Juli 2027
  • Steuerpflicht: Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, sofern sie unter die vorgesehene Regelung fallen
  • Erste Steuerstufe: 26 Cent pro Liter bei 5 bis unter 8 Gramm Zucker
  • Zweite Steuerstufe: 32 Cent pro Liter ab 8 Gramm Zucker
  • Betroffene Produkte: unter anderem Cola, Limonaden, Eistee, Energy-Drinks und bestimmte Fruchtnektare
  • Ausnahmen: unter anderem reine Säfte, Milch, bestimmte Pflanzendrinks und mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke
  • Gesetzesstatus: Kabinettsbeschluss erfolgt, endgültige parlamentarische Entscheidung steht aus

Die Bundesregierung verfolgt damit zwei Ziele: Hersteller sollen weniger Zucker in ihren Getränken verwenden, während die erwarteten Steuereinnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen sollen.

Die Einzelheiten erläutert die Bundesregierung in ihrer offiziellen Veröffentlichung zur Zuckergetränkesteuer.

Wie viel teurer werden Cola, Fanta und Energy-Drinks?

Für Verbraucher ist vor allem interessant, wie sich die neue Abgabe auf die Preise im Supermarkt auswirken könnte.

Die Steuer soll nicht als fester Prozentsatz auf den bisherigen Verkaufspreis erhoben werden. Entscheidend sind vielmehr die Getränkemenge und der Zuckergehalt.

Damit kann auf eine günstige Discounter-Cola grundsätzlich dieselbe Steuer entfallen wie auf ein wesentlich teureres Markenprodukt mit vergleichbarem Zuckergehalt.

Diese Preisaufschläge sind ab 2027 möglich

Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der zusätzliche Betrag ausfallen könnte, wenn Hersteller und Händler die Steuer vollständig an ihre Kunden weitergeben und die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzukommt.

Getränk Steuer pro Liter Möglicher Aufschlag inkl. MwSt.
Cola, 0,5 Liter 0,32 € 0,19 €
Cola, 1 Liter 0,32 € 0,38 €
Cola, 1,5 Liter 0,32 € 0,57 €
Cola, 2 Liter 0,32 € 0,76 €
Eistee, 0,5 Liter 0,26 € 0,15 €
Eistee, 1,5 Liter 0,26 € 0,46 €
Energy-Drink, 0,33 Liter 0,32 € 0,13 €
Energy-Drink, 0,5 Liter 0,32 € 0,19 €

Eigene Berechnungen auf Grundlage der vorgesehenen Steuersätze. Beim Eistee wird beispielhaft ein Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter angenommen, bei Cola und Energy-Drinks mindestens 8 Gramm. Die tatsächliche Einstufung hängt vom jeweiligen Produkt ab. Alle Beträge sind gerundet.

Wichtig: Das sind rechnerische Mehrbelastungen und keine bereits angekündigten neuen Supermarktpreise. Hersteller könnten ihre Rezepturen verändern, einen Teil der Kosten selbst tragen oder ihre Verkaufspreise anders kalkulieren.

Auch auf bestehende Rabattaktionen und Angebotspreise kann sich eine zukünftige Steuer unterschiedlich auswirken.

Lidl und Kaufland: Günstige Eigenmarken könnten besonders stark betroffen sein

Während der absolute Steuerbetrag bei vergleichbaren Getränken gleich ausfällt, kann die prozentuale Preissteigerung erheblich variieren.

Das lässt sich am Beispiel einer günstigen Eigenmarke verdeutlichen.

Angenommen, eine 1,5-Liter-Flasche Cola kostet bisher 79 Cent. Würde der vollständige Steueraufschlag von rund 57 Cent hinzukommen, läge der rechnerische Verkaufspreis bei etwa 1,36 Euro.

Das entspricht einer Preissteigerung von rund 72 Prozent.

Bei einer Marken-Cola für beispielsweise 1,99 Euro würde derselbe Aufschlag zu einem Preis von 2,56 Euro führen. Die prozentuale Erhöhung wäre mit knapp 29 Prozent deutlich geringer.

Dabei handelt es sich um Beispielpreise, nicht um überprüfte aktuelle Ladenpreise.

Was bedeutet das für Freeway und K-Classic?

Bei Eigenmarken wie Freeway von Lidl oder K-Classic von Kaufland kommt es auf die konkrete Rezeptur an.

Enthält eine Cola mindestens acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter, würde nach dem vorgesehenen Modell die höhere Steuerstufe greifen.

Die Handelsketten könnten darauf unterschiedlich reagieren. Denkbar sind angepasste Rezepturen, zusätzliche zuckerreduzierte Varianten oder Veränderungen bei regulären Preisen und Sonderangeboten.

Ob Lidl und Kaufland die Abgabe vollständig weitergeben, ist derzeit nicht bekannt.

Wer beim Getränkeeinkauf sparen möchte, sollte deshalb weiterhin den Grundpreis vergleichen und auf aktuelle Lidl-Angebote sowie Lebensmittel-Schnäppchen achten.

Welche Getränke wären von der Zuckersteuer betroffen?

Die geplante Abgabe beschränkt sich nicht auf klassische Cola oder Orangenlimonade.

Nach den bisherigen Regierungsangaben sollen verschiedene Getränkekategorien erfasst werden, sofern sie die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Cola und Limonaden mit entsprechend hohem Zuckergehalt
  • Gesüßte Eistees mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter
  • Energy-Drinks, sofern sie die Zuckergrenze erreichen
  • Fruchtnektare und Fruchtsaftgetränke, soweit sie unter die vorgesehene Steuerpflicht fallen
  • Zuckerhaltige Sirupe und Getränkekonzentrate, für die besondere Berechnungsregeln relevant sein können

Nicht jedes Produkt einer Kategorie ist automatisch steuerpflichtig. Ausschlaggebend sind neben der gesetzlichen Einordnung die Zusammensetzung und der Zuckergehalt.

Ein Eistee mit vier Gramm Zucker pro 100 Milliliter könnte beispielsweise unterhalb der Steuergrenze liegen. Ein vergleichbares Produkt mit sieben Gramm würde dagegen grundsätzlich in die erste Steuerstufe fallen, sofern keine Ausnahme greift.

Bei Getränken mit acht Gramm oder mehr wäre die höhere Belastung vorgesehen.

Diese Getränke sollen von der Zuckersteuer verschont bleiben

Die Bundesregierung plant verschiedene Ausnahmen.

Nach aktuellem Stand sollen insbesondere folgende Produkte nicht unter die neue Abgabe fallen:

Getränkekategorie Geplante Behandlung
Cola Zero und vergleichbare Zero-Getränke Ausgenommen, wenn mit Süßungsmitteln gesüßt
Reine Frucht- und Gemüsesäfte Ausgenommen
Ungesüßte Saftschorlen ausgenommenen Typs Ausgenommen
Milch und bestimmte Milchmischgetränke Ausgenommen
Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke Ausgenommen
Alkoholische Getränke und bestimmte alkoholfreie Alternativen Ausgenommen
Getränke unterhalb von 5 g Zucker je 100 ml Grundsätzlich unterhalb der vorgesehenen Steuergrenze

Die genaue rechtliche Einordnung wird erst mit der endgültigen Gesetzesfassung verbindlich feststehen.

Werden Cola Zero und zuckerfreie Getränke günstiger?

Eine automatische Preissenkung ist nicht zu erwarten.

Allerdings könnten sich die Preisunterschiede zwischen klassischer Cola und zuckerfreien Varianten verändern.

Wenn auf eine zuckerhaltige Cola künftig zusätzliche Abgaben anfallen, auf Cola Zero dagegen nicht, könnte die zuckerfreie Variante im direkten Vergleich attraktiver werden.

Das bedeutet aber nicht, dass Hersteller die Preise ihrer Zero-Produkte unverändert lassen müssen.

Unternehmen entscheiden weiterhin selbst über ihre Verkaufspreise. Deshalb sind auch allgemeine Preisanpassungen möglich, die nicht unmittelbar mit der Zuckersteuer zusammenhängen.

Kleinere Getränkehersteller sollen Ausnahmen erhalten

Neben den Ausnahmen für bestimmte Getränke sieht der Regierungsentwurf auch Erleichterungen für kleinere Hersteller vor.

Nach den bisher veröffentlichten Angaben sollen kleine und unabhängige Produzenten mit einer jährlichen Herstellungsmenge von höchstens 70.000 Litern von der Steuer ausgenommen werden.

Daneben ist eine weitergehende Befreiung für Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu einer Million Litern vorgesehen.

Für diese zusätzliche Begünstigung ist allerdings noch eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich.

Damit könnte die endgültige Belastung je nach Hersteller unterschiedlich ausfallen.

Die genauen Voraussetzungen müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.

Wie stark könnte die Zuckersteuer Familien finanziell belasten?

Wer nur gelegentlich eine Cola trinkt, dürfte die zusätzliche Belastung weniger stark spüren als Haushalte, die regelmäßig größere Getränkemengen kaufen.

Bei einem hohen Verbrauch können sich die Aufschläge allerdings schnell summieren.

Ein Rechenbeispiel:

Eine Familie kauft jede Woche sechs Flaschen zuckerhaltige Cola mit jeweils 1,5 Litern Inhalt.

Das ergibt insgesamt neun Liter pro Woche.

Bei einer vollständig weitergegebenen Steuer von 32 Cent je Liter zuzüglich Mehrwertsteuer entstehen rechnerisch rund 3,43 Euro zusätzliche Kosten pro Woche.

Auf 52 Wochen hochgerechnet wären das etwa 178 Euro im Jahr.

Bei zwölf Flaschen pro Woche würde sich der Betrag auf ungefähr 356 Euro jährlich verdoppeln.

Diese Beispiele zeigen die Größenordnung möglicher Mehrkosten. Tatsächliche Ausgaben hängen vom individuellen Konsum, den Produkten und der späteren Preisgestaltung ab.

Warum die Steuer für günstige Getränke stärker ins Gewicht fällt

Eine mengenbezogene Steuer belastet günstige und teure Getränke mit vergleichbarem Zuckergehalt grundsätzlich gleich stark in Euro.

Wer bisher überwiegend preiswerte Eigenmarken kauft, könnte deshalb eine besonders deutliche prozentuale Veränderung erleben.

Für Haushalte mit knappem Budget lohnt sich der Vergleich von Literpreisen ohnehin. Warum die Unterschiede zwischen Angeboten und regulären Supermarktpreisen so wichtig sind, zeigen auch unsere weiteren Ratgeber zum Geldsparen.

Warum führt die Bundesregierung die Zuckersteuer ein?

Hinter der geplanten Abgabe steht nicht ausschließlich die Absicht, zusätzliche Steuereinnahmen zu erzielen.

Die Bundesregierung will auch gesundheitliche Risiken durch einen hohen Zuckerkonsum reduzieren.

Als mögliche Folgen werden unter anderem Übergewicht, Diabetes, Karies und Herz-Kreislauf-Erkrankungen genannt.

Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen soll die Steuer dazu beitragen, den Konsum stark gezuckerter Getränke zu verringern.

Gleichzeitig soll sie den Herstellern einen wirtschaftlichen Anreiz geben, Rezepturen zu verändern.

Nach Angaben der Bundesregierung verursachen Erkrankungen im Zusammenhang mit dem erhöhten Konsum zuckergesüßter Getränke Versorgungskosten von mehr als zwei Milliarden Euro jährlich.

Die geplanten Einnahmen sollen zudem helfen, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren.

Wie viel Geld erwartet der Bund durch die Zuckersteuer?

Für das erste Jahr der geplanten Einführung 2027 rechnet der Bund mit Steuereinnahmen von rund 690 Millionen Euro.

Für 2028 werden etwa 925 Millionen Euro erwartet.

Ob diese Summen tatsächlich erreicht werden, hängt unter anderem vom künftigen Konsum und vom Verhalten der Getränkehersteller ab.

Sollten Unternehmen ihre Rezepturen verändern und dadurch weniger Getränke steuerpflichtig sein, könnten die Einnahmen niedriger ausfallen.

Vorbild Großbritannien: Können Hersteller den Zucker einfach reduzieren?

Ein häufig genanntes Beispiel für eine solche Abgabe ist Großbritannien.

Dort wurde bereits 2018 eine gestaffelte Steuer auf zuckerhaltige Softdrinks eingeführt.

Das System soll Unternehmen motivieren, den Zuckeranteil unter bestimmte Schwellenwerte zu senken.

Auch für Deutschland könnte das relevant werden.

Ein Hersteller, dessen Getränk bisher beispielsweise 8,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter enthält, könnte durch eine Reduzierung auf 7,5 Gramm in die niedrigere Steuerstufe wechseln.

Würde der Zuckergehalt auf weniger als fünf Gramm sinken, könnte das Getränk grundsätzlich ganz unterhalb der vorgesehenen Steuergrenze liegen.

Allerdings sind solche Änderungen nicht bei jedem Produkt einfach umzusetzen. Geschmack, Haltbarkeit, Herstellungskosten und die Akzeptanz der Kunden spielen ebenfalls eine Rolle.

Für Verbraucher könnte die Reform daher nicht nur höhere Preise, sondern auch veränderte Rezepturen mit sich bringen.

Kritik an der Zuckersteuer: Wird Einkaufen dadurch noch teurer?

Die Einführung ist politisch und wirtschaftlich umstritten.

Vertreter der Getränke- und Lebensmittelwirtschaft warnen vor zusätzlichen Kosten, bürokratischem Aufwand und möglichen Belastungen kleinerer Unternehmen.

Auch die Auswirkungen auf Verbraucherpreise stehen in der Kritik.

Die Bundesregierung und verschiedene Befürworter aus dem Gesundheitsbereich verweisen dagegen auf mögliche Vorteile durch einen geringeren Zuckerkonsum und langfristig niedrigere Gesundheitskosten.

Entscheidend für Verbraucher wird sein, ob Hersteller die Steuer vollständig weitergeben oder ihre Produkte so verändern, dass eine geringere beziehungsweise keine Abgabe anfällt.

Die Steuer allein legt noch keinen endgültigen Regalpreis fest.

Wann wird die Zuckersteuer endgültig beschlossen?

Der Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober 2026 bedeutet noch nicht, dass die Zuckersteuer bereits geltendes Recht ist.

Die Bundesregierung hat zunächst einen Regelungsvorschlag für die Regierungsfraktionen beschlossen. Die weiteren Beratungen sollen im parlamentarischen Verfahren stattfinden.

Dabei können sich einzelne Bestimmungen noch verändern.

Insbesondere die genaue Umsetzung, Sonderregelungen für kleinere Hersteller und mögliche Anpassungen des Gesetzestextes bleiben abzuwarten.

Der vorgesehene Einführungstermin ist der 1. Juli 2027. Verbindlich wird er erst mit dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren und der entsprechenden gesetzlichen Regelung.

Bis dahin müssen Verbraucher an der Supermarktkasse noch keine neue Zuckergetränkesteuer bezahlen.

Wie könnt Ihr bei Cola, Eistee und Limonade weiterhin sparen?

Unabhängig von der geplanten Steuer gibt es mehrere Möglichkeiten, Getränkekosten im Alltag zu reduzieren.

Besonders wichtig bleibt der Blick auf den Literpreis. Größere Verpackungen sind nicht automatisch günstiger, und vermeintliche Sonderangebote lohnen sich nur im Vergleich zum üblichen Verkaufspreis.

Auch Cashback-Aktionen, Coupons und Kundenprogramme können helfen.

Bei Lidl stehen beispielsweise regelmäßig wechselnde Aktionen über Lidl Plus zur Verfügung. Wie das Bonusprogramm funktioniert, erfahrt Ihr in unserem Ratgeber zum Lidl-Plus-Punktesystem.

Für Kaufland-Kunden kann sich außerdem ein Blick auf unsere Informationen zur Kaufland Card Xtra lohnen.

Wer regelmäßig Getränke kauft, findet bei Preis-King zudem aktuelle Getränke-Angebote und weitere Aktionen aus dem Lebensmittelbereich.

Fazit: Zuckersteuer könnte vor allem günstige Softdrinks deutlich verteuern

Mit dem Beschluss vom 14. Oktober 2026 hat die Bundesregierung die geplante Zuckersteuer konkretisiert. Ab dem 1. Juli 2027 sollen zuckerhaltige Getränke abhängig von ihrem Zuckergehalt mit 26 oder 32 Cent je Liter besteuert werden.

Für eine klassische 1,5-Liter-Flasche Cola bedeutet das bei vollständiger Weitergabe einschließlich Mehrwertsteuer einen möglichen Aufschlag von rund 57 Cent.

Besonders deutlich könnten sich solche Preissteigerungen bei günstigen Eigenmarken von Lidl, Kaufland und anderen Discountern bemerkbar machen.

Ob Verbraucher tatsächlich so viel mehr bezahlen, steht allerdings noch nicht fest. Hersteller können Rezepturen anpassen, Händler ihre Preise unterschiedlich kalkulieren und der Bundestag Änderungen am Entwurf vornehmen.

Für Euch lohnt sich deshalb weiterhin der Blick auf aktuelle Angebote und den Literpreis. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, welche Regelungen am Ende tatsächlich Gesetz werden.

Häufige Fragen zur Zuckersteuer 2027

Ist die Zuckersteuer in Deutschland bereits beschlossen?

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 einen Regelungsvorschlag beschlossen. Die endgültige Entscheidung des Bundestages steht noch aus. Die Steuer ist deshalb noch nicht geltendes Recht.

Ab wann soll die Zuckersteuer gelten?

Nach den bisherigen Plänen soll die Steuer am 1. Juli 2027 eingeführt werden. Voraussetzung ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.

Wie viel teurer wird eine 1,5-Liter-Flasche Cola?

Bei einem Zuckergehalt von mindestens acht Gramm pro 100 Milliliter würden 32 Cent Steuer pro Liter anfallen. Für 1,5 Liter ergibt das 48 Cent Steuer. Einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer wären es rechnerisch rund 57 Cent mehr.

Werden Lidl und Kaufland ihre Cola-Preise erhöhen?

Das ist derzeit nicht bekannt. Eine Weitergabe der Steuer ist möglich, aber nicht zwingend in voller Höhe. Ebenso könnten Hersteller die Rezepturen verändern.

Sind Cola Zero und andere zuckerfreie Softdrinks betroffen?

Mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke sollen nach dem Regierungsentwurf ausgenommen werden. Allgemeine Preiserhöhungen durch Hersteller oder Händler bleiben dennoch möglich.

Gilt die Zuckersteuer auch für Eistee?

Ja, bestimmte Eistees können betroffen sein. Entscheidend sind die rechtliche Einordnung des Getränks und sein Zuckergehalt. Bei fünf bis unter acht Gramm Zucker je 100 Milliliter wären 26 Cent pro Liter vorgesehen.

Müssen auch Fruchtsäfte versteuert werden?

Reine Frucht- und Gemüsesäfte sollen ausgenommen bleiben. Bei bestimmten Fruchtnektaren und Fruchtsaftgetränken kann dagegen eine Steuerpflicht bestehen.

Wie viel nimmt der Staat mit der Zuckersteuer ein?

Der Bund rechnet mit rund 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und etwa 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Die tatsächlichen Einnahmen können davon abweichen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Redaktionsstand: 15. Oktober 2026. Die Preisbeispiele beruhen auf den vorgesehenen Steuersätzen und einer angenommenen vollständigen Weitergabe einschließlich Mehrwertsteuer. Sie sind keine verbindlichen Preisprognosen.

Was haltet Ihr von der geplanten Zuckersteuer? Würdet Ihr bei höheren Preisen auf zuckerfreie Getränke umsteigen oder weiterhin Eure gewohnte Cola kaufen? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.

Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.

Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.

Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026
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