Achtung, Naschkatzen: Aktuell gibt es einen wichtigen Rückruf für zwei Süßigkeiten-Produkte der Marke Zarin. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) in Schleswig-Holstein warnt vor nicht gekennzeichneten Allergenen – konkret Ei und Pistazien. Für Allergiker kann das ernsthafte gesundheitliche Folgen haben.
Da auf den Verpackungen keine verantwortliche Kontaktadresse angegeben ist, bekommt ihr hier bei Preis-King alle wichtigen Infos kompakt und verständlich zusammengefasst.
- Produktnamen: „zaban papion sweets“ und „Zaban sweets“
- Marke: Zarin
- Inhalt: 500 Gramm
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 25.01.2027
- Herkunft: Iran
- Barcodes: 7302111588529 (Papion) und 7302852588587 (Zaban)
Wichtig: In beiden Produkten wurden die Allergene Ei und Pistazie nachgewiesen – diese sind jedoch nicht auf der Verpackung deklariert.
Was bedeutet das konkret für euch?
Wenn ihr allergisch auf Ei oder Pistazien reagiert, solltet ihr die Produkte auf keinen Fall konsumieren. Selbst kleinste Mengen können Symptome wie Juckreiz, Schwellungen im Mundraum oder im schlimmsten Fall Atemnot auslösen.
Unser Tipp: Bringt die betroffenen Packungen zurück in den Laden oder entsorgt sie sicherheitshalber. Eure Gesundheit geht immer vor.
Falls ihr keine Allergien habt, könnt ihr die Süßigkeiten grundsätzlich bedenkenlos essen. Es handelt sich nicht um verdorbene Ware, sondern ausschließlich um ein Kennzeichnungsproblem.


Warum der Rückruf besonders kritisch ist
In Deutschland gelten strenge Vorschriften zur Allergenkennzeichnung – und das aus gutem Grund. Fehlende Angaben wie in diesem Fall können für Betroffene lebensgefährlich sein.
Zusätzlich problematisch: Der angegebene Vorlieferant (Telesto Food & Trading aus Norderstedt) ist aktuell für die Behörden nicht erreichbar. Deshalb liegt die Verantwortung jetzt auch bei euch, eure Vorräte zu überprüfen.
Da die Verpackung teilweise auf Deutsch beschriftet ist, ist davon auszugehen, dass die Produkte bundesweit verkauft wurden.
Symptome nach dem Verzehr – das solltet ihr beachten
Falls ihr die Süßigkeiten bereits gegessen habt und folgende Symptome auftreten, handelt bitte sofort:
- Übelkeit oder Erbrechen
- Juckreiz oder Hautreaktionen
- Schwellungen im Gesicht oder Mundraum
- Atemprobleme oder Kreislaufbeschwerden
In solchen Fällen gilt: Sucht umgehend ärztliche Hilfe auf.
Bleibt informiert und schützt euch
Damit ihr keine wichtigen Produktrückrufe mehr verpasst, schaut regelmäßig bei uns im Magazin vorbei. Wir halten euch immer auf dem neuesten Stand zu Rückrufen, Deals und wichtigen Verbraucherwarnungen.
Die offizielle Verbraucherinformation mit allen Details könnt ihr hier runterladen und euch abspeichern.

