Günstige Bestellungen aus dem Ausland stehen vor der nächsten Veränderung. Spätestens ab dem 1. November 2026 soll in der EU eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete aus dem Onlinehandel erhoben werden. Wie hoch sie tatsächlich ausfällt, steht derzeit allerdings noch nicht fest.
Für Euch wichtig: Die neue Gebühr ist nicht mit dem bereits seit Juli geltenden 3-Euro-Zoll gleichzusetzen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Maßnahmen. Und obwohl Plattformen beziehungsweise Verkäufer die Zollformalitäten übernehmen sollen, können zusätzliche Kosten langfristig trotzdem in Verkaufspreisen oder Versandbedingungen landen.
Was sich ab November bei Online-Bestellungen ändert
Die EU reformiert derzeit ihr Zollsystem grundlegend. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den enorm gestiegenen Mengen kleiner Pakete, die über internationale Onlineplattformen in die Europäische Union gelangen.
Nach Angaben des Rates der Europäischen Union wurden allein 2025 rund sechs Milliarden E-Commerce-Pakete von den europäischen Zollbehörden bearbeitet. Mehr als 90 Prozent davon kamen aus China.
Um die Kosten für Kontrolle und Überwachung dieser Sendungen besser abzudecken, sieht die neue Zollreform eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Sendungen aus dem Fernabsatz vor.
Die Mitgliedstaaten sollen diese spätestens ab dem 1. November 2026 anwenden. Über die genaue Höhe entscheidet die EU-Kommission noch per delegiertem Rechtsakt.
Den aktuellen Stand der Reform findet Ihr direkt beim Rat der Europäischen Union zur Modernisierung der EU-Zollunion.
Wie hoch wird die neue Paketgebühr?
Genau das ist derzeit noch offen.
Stand 17. September 2026 hat die EU noch keinen endgültigen Betrag für die neue Bearbeitungsgebühr veröffentlicht. Aussagen, wonach Verbraucher ab November pauschal einen bestimmten Eurobetrag pro Paket zusätzlich bezahlen müssen, wären daher verfrüht.
Fest steht bislang lediglich, dass die Gebühr dazu dienen soll, einen Teil der Kosten abzudecken, die durch Kontrolle und Überwachung der riesigen Menge an Kleinsendungen entstehen.
Das ist für Euch ein entscheidender Unterschied: Es gibt aktuell keinen bestätigten pauschalen Endkunden-Aufschlag, den Ihr ab November automatisch an der Haustür zahlen müsst.
Nicht verwechseln: Der 3-Euro-Zoll gilt bereits seit Juli
Parallel zur neuen Bearbeitungsgebühr gibt es bereits eine andere Änderung.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt bei bestimmten Waren in kleinen Sendungen mit einem Wert von höchstens 150 Euro ein vorübergehender Zoll von 3 Euro je Warenkategorie beziehungsweise entsprechender zolltariflicher Einordnung innerhalb einer Sendung.
Die frühere Zollbefreiung für Waren unterhalb der 150-Euro-Grenze wurde damit aufgehoben. Die Übergangsregelung soll grundsätzlich bis zur Einführung des neuen EU-Zolldatensystems gelten.
Ein einfaches Beispiel des EU-Rates zeigt, warum das relevant ist: Befinden sich in einer Sendung Waren aus drei unterschiedlichen Kategorien, können daraus 3 × 3 Euro und damit 9 Euro Zoll entstehen. Mehrere identische Produkte derselben Kategorie führen dagegen nicht automatisch zu einem mehrfachen 3-Euro-Betrag.
Weiterführende technische Informationen zum seit Juli geltenden System stellt auch die EU-Kommission zum vorübergehenden 3-Euro-Zoll bereit.
Wer muss die neue Gebühr eigentlich bezahlen?
Ein wichtiger Bestandteil der EU-Reform ist die Verlagerung der Verantwortung.
Onlineplattformen beziehungsweise Händler, die Waren im Fernabsatz in die EU verkaufen, sollen zollrechtlich als Einführer behandelt werden. Damit sollen sie für die erforderlichen Zollformalitäten und Zahlungen verantwortlich sein – und nicht Ihr als Endkunden.
Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass Ihr von den wirtschaftlichen Auswirkungen nichts merkt.
Unternehmen können zusätzliche Kosten beispielsweise:
- in ihre Verkaufspreise einkalkulieren,
- ihre Versandkosten verändern,
- Mindestbestellwerte anpassen oder
- einen Teil der zusätzlichen Kosten selbst übernehmen.
Welche Strategie einzelne Plattformen wählen werden, ist derzeit nicht allgemein bekannt.
Deshalb lässt sich momentan auch nicht seriös vorhersagen, um wie viel eine konkrete Bestellung bei einem einzelnen Anbieter teurer wird.
Warum die EU ihre Regeln für Billigpakete verschärft
Hinter der Änderung steckt vor allem die enorme Menge kleiner Importsendungen.
Bereits für 2024 meldete die EU rund 4,6 Milliarden Kleinpakete. Für 2025 nennt der Rat inzwischen rund sechs Milliarden E-Commerce-Pakete. Das zeigt, wie schnell das Volumen gestiegen ist.
Die EU nennt mehrere Gründe für die Reform: Zollbehörden sollen die Sendungsmengen besser bewältigen können, nicht konforme oder gefährliche Produkte leichter erkennen und fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen Händlern innerhalb und außerhalb der EU schaffen.
Für Euch als Käufer bedeutet das: Der vermeintlich niedrigste Produktpreis dürfte beim Einkauf außerhalb der EU künftig noch weniger darüber aussagen, was eine Bestellung am Ende tatsächlich kostet.
Genau deshalb lohnt es sich, Angebote stärker nach ihrem Gesamtpreis zu vergleichen. Preis-King zeigt Euch beispielsweise im Ratgeber zum Amazon-Preisverlauf, wie Ihr tatsächliche Preisentwicklungen besser einschätzen könnt. Auch bei vermeintlich enormen Rabatten lohnt es sich, nicht ausschließlich auf den angezeigten Prozentwert zu schauen.
Temu, Shein, AliExpress und Co.: Sind nur China-Shops betroffen?
Nein. Die Regelung ist nicht auf bestimmte Plattformen oder auf China beschränkt.
Entscheidend ist grundsätzlich, dass Waren aus einem Drittstaat in die EU eingeführt werden. Die EU-Kommission betont beim seit Juli geltenden Zoll ausdrücklich, dass die Regel unabhängig vom Herkunftsland gelten soll.
China spielt in der Diskussion trotzdem eine besonders große Rolle, weil der überwiegende Teil der betreffenden E-Commerce-Sendungen von dort kommt.
Auch etablierte Anbieter reagieren längst auf die wachsende Nachfrage nach extrem günstigen Produkten. Ein Beispiel dafür ist Amazon Haul, das Preis-King bereits in einem eigenen Beitrag als Amazons Discount-Shopping-Konzept eingeordnet hat. Mehr dazu findet Ihr in unserem Ratgeber zu Amazon Haul und dem Wettbewerb mit Temu und Shein.
Was Ihr vor einer Bestellung künftig prüfen solltet
Bei sehr günstigen Importangeboten solltet Ihr künftig noch stärker auf den tatsächlichen Gesamtpreis achten.
Versandkosten, mögliche Zollbelastungen und weitere Kosten können einen vermeintlichen Preisvorteil verkleinern. Gleichzeitig solltet Ihr prüfen, wer der tatsächliche Verkäufer ist und von wo die Ware verschickt wird.
Das gilt nicht nur bei Fernost-Plattformen. Auch auf großen Marktplätzen können unterschiedliche Händler dasselbe Produkt anbieten.
Bei Amazon beispielsweise ist das hervorgehobene Angebot nicht zwangsläufig das günstigste verfügbare Angebot. Warum Ihr Anbieter und Konditionen trotzdem vergleichen solltet, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zum hervorgehobenen Amazon-Angebot und der ehemaligen Buy Box.
Gerade vor großen Rabattaktionen kann ein zusätzlicher Preisvergleich sinnvoll sein. In unserer Übersicht zu den wichtigsten Shopping-Events 2026 findet Ihr die großen Aktionszeiträume des Jahres.
Wer speziell bei Amazon auf Schnäppchenjagd geht, findet außerdem in unserem Ratgeber zum Amazon Prime Day Hinweise zum Erkennen echter Angebote.
Weitere Verbraucher-News und Spartipps sammeln wir laufend im Preis-King-Ratgeberbereich.
Was für Euch ab November besonders wichtig wird
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob am 1. November plötzlich jedes Paket pauschal um einen bestimmten Betrag teurer wird.
So einfach ist die neue Regelung nicht.
Sicher ist derzeit:
Seit 1. Juli 2026 existiert bereits der vorübergehende 3-Euro-Zoll für bestimmte Waren in Kleinsendungen bis 150 Euro. Zusätzlich wird spätestens ab 1. November eine EU-weite Bearbeitungsgebühr eingeführt. Deren Höhe hat die EU-Kommission noch nicht abschließend festgelegt.
Für Euch lohnt es sich deshalb, bei günstigen Importangeboten künftig stärker auf Endpreis, Versandland, Verkäufer und sämtliche zusätzlichen Kosten zu achten.
Fazit: Billigbestellungen könnten ihren Preisvorteil teilweise verlieren
Die neue EU-Regel bedeutet nicht automatisch, dass jede Bestellung aus dem Ausland ab November plötzlich deutlich teurer wird. Eine zusätzliche Kostenkomponente kommt jedoch hinzu, während der 3-Euro-Zoll für bestimmte Kleinsendungen bereits seit Juli gilt.
Positiv aus Verbrauchersicht ist, dass die EU die Verantwortung für Zollformalitäten stärker bei Plattformen und Verkäufern ansiedelt und Kontrollen verbessern will. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass Händler zusätzliche Kosten zumindest teilweise über höhere Produktpreise oder veränderte Versandbedingungen an ihre Kunden weitergeben.
Wie stark Ihr davon tatsächlich betroffen seid, hängt deshalb von der endgültigen Höhe der Bearbeitungsgebühr und der Preisstrategie der jeweiligen Anbieter ab.
Eure Meinung ist gefragt
Bestellt Ihr regelmäßig bei Temu, Shein, AliExpress oder anderen Shops außerhalb der EU? Und würde eine zusätzliche Paketgebühr Euer Einkaufsverhalten verändern?
Schreibt uns Eure Meinung und Erfahrungen in die Kommentare.

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

