QR-Code statt Papierbon: So könnte sich Euer Einkauf ab 2028 verändern

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An der Supermarktkasse könnte ab 2028 deutlich seltener automatisch ein Papierbon aus dem Drucker kommen. Das Bundesfinanzministerium will die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 abschaffen und durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzen. Besonders interessant für Euch: Nach Recherchen des Ministeriums gilt ein QR-Code direkt auf dem Kassendisplay als die praktikabelste Lösung.

Ihr könntet den Bon damit einfach mit dem Smartphone abrufen – ohne dafür zwingend eine eigene App des jeweiligen Geschäfts zu benötigen. Noch ist die Änderung allerdings nicht beschlossen. Grundlage ist ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums mit Bearbeitungsstand vom 5. August 2026.

Digitaler Kassenbon: Was ab 2028 geplant ist

Der entscheidende Unterschied liegt nicht darin, dass Kassenbelege vollständig verschwinden. Vielmehr soll sich ändern, wie Euch der Beleg bereitgestellt wird.

Nach dem Referentenentwurf soll die papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden. An ihre Stelle soll eine Belegbereitstellungspflicht treten. Der Beleg soll grundsätzlich elektronisch und in einem standardisierten Datenformat zur Verfügung gestellt werden.

Damit würde sich ein alltäglicher Vorgang beim Einkaufen verändern: Statt automatisch einen Papierstreifen auszugeben, könnte Euch die Kasse künftig zunächst eine digitale Möglichkeit anbieten.

Ganz neu ist diese Entwicklung im Einzelhandel nicht. Bei REWE gibt es beispielsweise bereits einen E-Bon innerhalb der REWE App. Wie die App und das Bonusprogramm funktionieren, erklären wir Euch ausführlich in unserem Ratgeber zu REWE Bonus.

QR-Code auf dem Kassendisplay gilt als praktikabelste Lösung

Besonders konkret wird der Entwurf bei der technischen Umsetzung.

Das Bundesfinanzministerium schreibt, dass Recherchen ergeben hätten, dass ein QR-Code auf dem Kassenbildschirm die praktikabelste Lösung zur Bereitstellung des digitalen Kassenbons sei.

Der Ablauf könnte für Euch entsprechend einfach aussehen:

  1. Ihr bezahlt Euren Einkauf.
  2. Die Kasse erzeugt den elektronischen Beleg.
  3. Auf dem Kundendisplay erscheint ein QR-Code.
  4. Ihr scannt diesen mit Eurem Smartphone.
  5. Anschließend könnt Ihr den digitalen Beleg abrufen.

Ein wichtiger Vorteil: Laut BMF soll der QR-Code ohne eine individuelle Kunden-App des jeweiligen Geschäfts gescannt werden können.

Damit würde sich das System von Lösungen unterscheiden, bei denen Ihr Euch zunächst registrieren oder eine Händler-App installieren müsst.

Dass QR-Codes und digitale Belege im Supermarkt schon heute funktionieren können, zeigt beispielsweise Lidl bei einem ähnlichen Vorgang. Dort können Lidl-Plus-Nutzer einen digitalen Pfandbon per QR-Code nutzen. Statt eines Papierbons landet der Pfandbetrag dabei digital in der App.

Ihr müsst den digitalen Kassenbon nicht annehmen

Ein wichtiger Punkt für Verbraucher geht bei der Diskussion um die neue Regelung schnell unter: Ihr sollt nicht verpflichtet werden, den elektronischen Kassenbon tatsächlich entgegenzunehmen.

Der Händler müsste Euch nach dem derzeitigen Entwurf die Möglichkeit zur elektronischen Entgegennahme bereitstellen. Ob Ihr den Bon anschließend tatsächlich abruft, bleibt Euch überlassen.

Wer nach dem Einkauf keinen Beleg benötigt, müsste also nicht jedes Mal einen QR-Code scannen.

Wer dagegen Preise kontrollieren, Ausgaben dokumentieren oder einen Beleg aufbewahren möchte, könnte ihn digital übernehmen.

Gerade die Kontrolle der eigenen Ausgaben bleibt relevant. Zwischen Januar 2020 und Juni 2025 sind die Lebensmittelpreise in Deutschland laut einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes um 36,3 Prozent gestiegen. Wie sich diese Entwicklung auf Euren Einkauf auswirkt, haben wir ausführlich in unserem Beitrag über die Lebensmittelpreise in Deutschland seit 2020 aufbereitet.

Der QR-Code ist nicht die einzige Möglichkeit

Obwohl das Bundesfinanzministerium den QR-Code als besonders praktikabel bezeichnet, soll die technische Lösung nicht darauf beschränkt sein.

Der Referentenentwurf nennt mehrere Möglichkeiten, über die Ihr einen elektronischen Kassenbon erhalten könnt. Dazu gehören beispielsweise:

  • QR-Code
  • Download-Link
  • NFC
  • E-Mail
  • Bereitstellung innerhalb eines Kundenkontos

Welche Variante Händler später tatsächlich einsetzen würden, lässt sich deshalb noch nicht allgemein sagen.

Entscheidend wäre, dass der elektronische Beleg in einem standardisierten Datenformat bereitgestellt wird.

Bekommt Ihr trotzdem noch einen Papierbon?

Ja – und genau hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.

Die geplante Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht bedeutet nicht automatisch, dass Papierquittungen vollständig verboten oder abgeschafft werden.

Im Referentenentwurf stellt das Bundesfinanzministerium ausdrücklich klar, dass der Anspruch des Kunden auf eine papierhafte Quittung nach § 368 BGB weiterhin bestehen soll.

Die Aussage „Ab 2028 gibt es keine Papierbons mehr“ wäre deshalb nach dem aktuellen Stand falsch.

Geplant ist vielmehr, dass der Papierbeleg nicht länger die steuerrechtlich vorgeschriebene Standardlösung für die Belegbereitstellung sein soll. Wenn Ihr eine papierhafte Quittung benötigt, soll der entsprechende zivilrechtliche Anspruch bestehen bleiben.

Der Abschied vom Papier ist im Handel bereits sichtbar

Der digitale Kassenbon wäre Teil einer größeren Entwicklung im deutschen Einzelhandel.

Ein Beispiel dafür ist Nahkauf. Die Supermarktkette hat ihren gedruckten Papierprospekt zum 1. Juli 2026 eingestellt. Angebote werden seitdem unter anderem digital über die REWE App und die Websites von REWE und Nahkauf bereitgestellt. Was sich dadurch für Kunden geändert hat, erklären wir Euch in unserem Beitrag zum Ende des Nahkauf-Papierprospekts.

Auch direkt im Markt wird immer mehr Technik eingesetzt. Kaufland testet beispielsweise einen smarten Einkaufswagen mit Bildschirm und zwei Kameras. Produkte können während des Einkaufs erfasst werden, während der Bildschirm unter anderem den aktuellen Einkaufswert anzeigt.

Hinzu kommen digitale Preisschilder bei Kaufland, bei denen Preisänderungen elektronisch mit dem Kassensystem synchronisiert werden können.

Der geplante digitale Kassenbon wäre damit kein isolierter Technologiesprung, sondern ein weiterer Schritt bei der Digitalisierung des Einkaufs.

Warum will der Staat die Regelung ändern?

Der digitale Kassenbon ist nur ein Teil eines wesentlich größeren Gesetzesvorhabens.

Der Referentenentwurf trägt den Titel „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“.

Neben der elektronischen Belegbereitstellung geht es deshalb insbesondere darum, die Erfassung von Kasseneinnahmen stärker abzusichern und Steuerhinterziehung zu erschweren.

Dabei plant das Bundesfinanzministerium auch eine neue Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr.

Betroffene Steuerpflichtige müssten ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dazu gehört insbesondere der Schutz durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE).

Für Unternehmen, die die entsprechende Umsatzgrenze bereits 2027 überschreiten, sieht der aktuelle Entwurf die Anwendung der Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 vor.

Wird die Grenze erstmals 2028 oder später überschritten, soll die Pflicht grundsätzlich ab dem 1. April des Folgejahres greifen.

Die Umstellung soll Unternehmen langfristig entlasten

Besonders interessant sind die Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zu den finanziellen Auswirkungen.

Nach der Modellrechnung im Referentenentwurf soll sich für die Wirtschaft insgesamt eine jährliche Entlastung von rund 88,89 Millionen Euro ergeben.

Bei den Bürokratiekosten aus Informationspflichten weist die Berechnung eine jährliche Entlastung von rund 129 Millionen Euro aus.

Dem stehen zunächst erhebliche Umstellungskosten gegenüber. Der Referentenentwurf beziffert den einmaligen Erfüllungsaufwand insgesamt auf rund 98,75 Millionen Euro.

Allein für die Anpassung von Kassensystemen an die digitale Belegbereitstellung kalkuliert das Ministerium mit rund 14 Millionen Euro.

Dahinter steckt eine konkrete Modellrechnung: Das BMF geht für seine Kalkulation von 750 anzupassenden Kassensystemen und Anpassungskosten von rund 18.700 Euro je System aus.

Diese Zahlen sind allerdings Modellannahmen des Ministeriums und keine Garantie für die tatsächlich entstehenden Kosten.

Die Wirtschaft hält die Kostenberechnung für zu niedrig

Genau an diesem Punkt gibt es Kritik.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer unterstützt grundsätzlich das Ziel, Steuerbetrug und Manipulationen an Registrierkassen zu bekämpfen. Gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden kritisiert sie jedoch mehrere Punkte des Entwurfs.

Nach Angaben der DIHK seien die vom Bundesfinanzministerium angesetzten Kosten für Unternehmen deutlich zu niedrig.

Die Verbände fordern deshalb unter anderem, den Einführungstermin für die elektronische Belegbereitstellung um ein Jahr auf den 1. Januar 2029 zu verschieben.

Außerdem kritisieren sie, dass die geplante elektronische Belegbereitstellung aus ihrer Sicht weiterhin Kosten und bürokratischen Aufwand verursacht.

Für Euch ist dieser Streit vor allem deshalb relevant, weil er zeigt: Die Details können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Viele Kassensysteme können digitale Bons bereits heute

Technisch beginnt die Entwicklung nicht bei null.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums können viele Kassensysteme – insbesondere Cloud-Kassen – schon heute Belege beispielsweise per E-Mail oder QR-Code digital ausgeben oder auf Wunsch ausdrucken.

Das Ministerium geht außerdem davon aus, dass moderne Kassensysteme in der Regel bereits über Kundendisplays verfügen. Deshalb rechnet es nicht mit einer großen Zahl zusätzlicher Hardware-Anschaffungen allein für die QR-Code-Lösung.

Der größere Aufwand soll nach der Modellrechnung vor allem bei der Programmierung und Anpassung der technischen Systeme entstehen.

Digitale Funktionen gehören ohnehin zunehmend zum normalen Einkauf. Neben elektronischen Kassenbons nutzen Händler Apps inzwischen für Bonusprogramme, Coupons oder digitale Stempelkarten. Ein aktuelles Beispiel findet Ihr in unserem Beitrag über die digitale Lidl-Plus-Stempelkarte.

Was bedeutet der digitale Kassenbon konkret für Euch?

Sollte das Gesetz in der derzeit vorgesehenen Form kommen, dürfte sich für Euch vor allem ein kleiner, aber sehr alltäglicher Moment verändern.

Heute bekommt Ihr an vielen Kassen automatisch einen Papierbon angeboten oder ausgedruckt. Künftig könnte stattdessen der digitale Abruf zum Standard werden.

Für Smartphone-Nutzer hat das praktische Vorteile. Ihr könnt einen benötigten Bon direkt digital speichern und müsst keinen Papierzettel aufbewahren.

Das kann beispielsweise praktisch sein, wenn Ihr:

  • Eure Haushaltsausgaben dokumentiert,
  • Preise nach dem Einkauf kontrolliert,
  • Belege für Reklamationen aufbewahren möchtet,
  • oder Eure Einkäufe langfristig nachvollziehen wollt.

Wer seine Lebensmittelausgaben ohnehin stärker kontrollieren möchte, kann digitale Belege auch mit einer festen Einkaufsplanung kombinieren. In unserem Ratgeber zu Budget-Kochen und Meal Prep zeigen wir Euch, wie eine strukturierte Einkaufsliste und Wochenplanung unnötige Spontankäufe reduzieren können.

Es gibt aber auch mögliche Nachteile

Nicht jeder möchte für einen Kassenbon das Smartphone benutzen.

Manche Menschen besitzen kein Smartphone, andere möchten beim Einkauf bewusst keine Apps oder digitalen Dienste verwenden. Auch ein leerer Akku oder technische Probleme können im Alltag eine Rolle spielen.

Deshalb ist die geplante Regelung besonders an zwei Punkten relevant:

Erstens: Ihr sollt nicht verpflichtet werden, einen elektronisch bereitgestellten Beleg tatsächlich entgegenzunehmen.

Zweitens: Der Anspruch auf eine papierhafte Quittung nach § 368 BGB soll bestehen bleiben.

Wie komfortabel das System tatsächlich wird, hängt außerdem von der Umsetzung durch Händler und Kassenanbieter ab. Ein QR-Code ist nur dann einfacher als Papier, wenn sich der Beleg schnell öffnen, verständlich darstellen und zuverlässig speichern lässt.

Ab 2028 ist noch nicht endgültig beschlossen

Bei allen konkreten Angaben zum Jahr 2028 gibt es einen entscheidenden Vorbehalt: Aktuell handelt es sich um einen Referentenentwurf.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte das Gesetzesvorhaben am 7. August 2026; der Referentenentwurf selbst trägt den Bearbeitungsstand 5. August 2026.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Regelungen, Fristen und technische Vorgaben noch verändern.

Das zeigt bereits die Kritik der Wirtschaftsverbände. Die DIHK und fünf weitere Spitzenverbände fordern beispielsweise einen späteren Start der elektronischen Belegbereitstellung.

Deshalb solltet Ihr den 1. Januar 2028 derzeit als geplanten Termin nach aktuellem Entwurfsstand verstehen – und nicht als bereits endgültig beschlossene Umstellung.

Fazit: QR-Code könnte Papierbon zum Ausnahmefall machen

Der digitale Kassenbon könnte ab 2028 einen alltäglichen Vorgang an Millionen Kassen verändern. Statt automatisch Papier auszugeben, sollen Händler nach dem aktuellen Entwurf grundsätzlich einen elektronischen Beleg bereitstellen.

Als besonders praktikabel bewertet das Bundesfinanzministerium einen QR-Code auf dem Kassendisplay, den Ihr mit dem Smartphone und ohne individuelle Händler-App scannen könnt.

Für Euch kann das weniger Papier und eine einfachere digitale Aufbewahrung bedeuten. Gleichzeitig bleiben wichtige Einschränkungen: Ihr sollt den elektronischen Beleg nicht annehmen müssen und der Anspruch auf eine papierhafte Quittung soll bestehen bleiben.

Und vor allem: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis 2028 können sich Details noch verändern.

Was wäre Euch lieber? Würdet Ihr den Kassenbon künftig einfach per QR-Code aufs Smartphone holen oder möchtet Ihr weiterhin einen Papierbon in der Hand haben? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare.

Quellen

Primärquelle: Bundesministerium der Finanzen, Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts, Bearbeitungsstand 5. August 2026.

Bundesministerium der Finanzen: Gesetzesvorhaben „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“, veröffentlicht am 7. August 2026.

DIHK: „Pläne zum Kassengesetz: Wirtschaft befürchtet neue Bürokratiewelle“, Stellungnahme vom 13. August 2026, aktualisiert am 17. August 2026.

 

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.

Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.

Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.

Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 21.08.2026
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