Amazon gewinnt vor Gericht: Was Prime-Video-Abonnenten jetzt beachten sollten

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Wer Prime Video nutzt, muss Werbung in Filmen und Serien nach aktuellem Stand akzeptieren. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass Amazon die Einführung von Werbeunterbrechungen im bestehenden Streamingangebot auf Grundlage seiner Vertragsbedingungen vornehmen durfte. Für Abonnenten bedeutet das: Ein Anspruch auf eine dauerhaft werbefreie Nutzung besteht nach diesem Urteil nicht. Wer weiterhin ohne Werbeunterbrechungen streamen möchte, muss derzeit den Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat zahlen. Gleichzeitig ist der Rechtsstreit noch nicht beendet, denn eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde angekündigt.

Warum das Gericht zugunsten von Amazon entschieden hat

Auslöser des Verfahrens war die Umstellung von Prime Video im Februar 2024. Amazon führte Werbeunterbrechungen innerhalb von Filmen und Serien ein. Wer darauf verzichten wollte, musste eine kostenpflichtige Zusatzoption buchen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen sah darin eine unzulässige Verschlechterung bestehender Verträge und brachte eine Sammelklage auf den Weg. Rund 329.903 Prime-Kunden beteiligten sich an dem Verfahren. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Klage jedoch ab.

Nach Auffassung des Gerichts enthielten die Vertragsbedingungen keine ausdrückliche Zusicherung, dass Prime Video dauerhaft werbefrei bleibt. Auch konnte nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend nachgewiesen werden, dass Amazon den Dienst verbindlich als werbefreies Streamingangebot beworben hatte. Deshalb bestehe für betroffene Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.

Das bedeutet das Urteil für Prime-Video-Abonnenten

Für Nutzer ändert sich durch das Urteil zunächst nichts am aktuellen Angebot. Wer Prime Video über eine reguläre Prime-Mitgliedschaft nutzt, sieht weiterhin Werbeunterbrechungen während Filmen und Serien.

Die einzige Möglichkeit, diese Werbung zu vermeiden, ist aktuell die kostenpflichtige Zusatzoption für 2,99 Euro pro Monat.

Punkt Aktuelle Lage
Werbung in Filmen und Serien Zulässig laut aktuellem Urteil
Werbefreie Nutzung Gegen Aufpreis von 2,99 Euro monatlich
Schadensersatz Nach aktuellem Urteil kein Anspruch
Urteil endgültig? Nein, Revision wurde angekündigt

„Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird.“

– Verbraucherzentrale Sachsen

Warum die Verbraucherzentrale weiterkämpft

Die Verbraucherzentrale Sachsen akzeptiert das Urteil nicht und will den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer berücksichtigt das aktuelle Urteil vor allem den Wortlaut der Vertragsbedingungen. Die berechtigten Erwartungen vieler Kunden seien dagegen zu wenig beachtet worden. Prime Video sei über Jahre als nahezu werbefreier Premium-Streamingdienst genutzt worden. Deshalb halten die Verbraucherschützer die nachträgliche Einführung von Werbeunterbrechungen für problematisch.

Hinzu kommt ein weiterer juristischer Aspekt: In einem parallelen Verfahren hatte das Landgericht München I die Situation verbraucherfreundlicher bewertet. Genau dieser Widerspruch könnte nun vom Bundesgerichtshof geklärt werden.

Solltet Ihr jetzt die werbefreie Option buchen?

Ob sich die Zusatzoption lohnt, hängt davon ab, wie intensiv Ihr Prime Video nutzt.

Wer regelmäßig Filme und Serien schaut und Werbeunterbrechungen als störend empfindet, kann den monatlichen Aufpreis als sinnvolle Ergänzung ansehen. Wer Prime Video nur gelegentlich nutzt, spart möglicherweise lieber die zusätzlichen Kosten und akzeptiert die Werbung.

Eine Rückerstattung oder automatische Entfernung der Werbung lässt sich aus dem aktuellen Urteil jedenfalls nicht ableiten.

Darauf sollten Prime-Kunden jetzt achten

Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt die aktuelle Rechtslage.

  • Werbung innerhalb von Filmen und Serien bleibt zulässig.
  • Wer ohne Werbung streamen möchte, zahlt derzeit 2,99 Euro pro Monat zusätzlich.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, weil eine Revision angekündigt wurde.
  • Sollte der Bundesgerichtshof später anders entscheiden, könnten sich die rechtlichen Folgen für Prime-Kunden erneut ändern.

Wer bereits die werbefreie Zusatzoption gebucht hat, muss zunächst nichts unternehmen. Alle anderen sollten beobachten, wie das Revisionsverfahren ausgeht.

FAQ: Häufige Fragen zur Werbung bei Prime Video

Muss ich Werbung bei Prime Video akzeptieren?

Nach dem aktuellen Urteil ja. Das Gericht sieht die Einführung von Werbung innerhalb des bestehenden Prime-Abonnements grundsätzlich als zulässig an.

Kann ich Prime Video weiterhin ohne Werbung nutzen?

Ja. Amazon bietet eine zusätzliche werbefreie Option an. Diese kostet aktuell 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zum bestehenden Prime-Abo.

Bekomme ich wegen der Werbung Geld zurück?

Nach dem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts besteht derzeit kein Anspruch auf Schadensersatz oder eine Rückerstattung wegen der eingeführten Werbung.

Ist der Rechtsstreit beendet?

Nein. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Eine endgültige Entscheidung steht damit noch aus.

Betrifft die Werbung alle Prime-Mitglieder?

Ja. Die Werbung wird bei Prime Video für Nutzer eingeblendet, die keine zusätzliche werbefreie Option gebucht haben. Sie betrifft Filme und Serien innerhalb des Streaming-Angebots.

 

 

Grischa

Grischa

Redakteur

Expertise: Grischa ist erfahrener Deal-Redakteur bei Preis-King.com und seit über 7 Jahren auf die Suche nach starken Schnäppchen, Freebies und Familien-Deals spezialisiert.

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2026
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