Bargeld bleibt – trotzdem soll digitales Bezahlen ab 2027 Pflicht werden: Was das für Euch bedeutet

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Wer beim Bäcker, im Imbiss oder beim Friseur ohne Bargeld dasteht, könnte dieses Problem künftig deutlich seltener haben. Das Bundesfinanzministerium will Unternehmen dazu verpflichten, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Bargeld soll ausdrücklich erhalten bleiben.

Noch handelt es sich allerdings nicht um ein beschlossenes Gesetz. Stand 12. September 2026 befinden sich die Eckpunkte in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Ziel des Finanzministeriums ist eine Umsetzung im Jahr 2027.

Was sich an der Kasse konkret ändern soll

Der entscheidende Punkt ist nicht eine Abschaffung des Bargelds, sondern mehr Wahlfreiheit.

Nach den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten sollen Unternehmen überall dort, wo Waren oder Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, künftig zusätzlich eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Betroffen wären insbesondere:

  • Einzelhandel und kleinere Geschäfte
  • Restaurants, Cafés und Imbisse
  • Friseure und andere Dienstleister
  • weitere Unternehmen mit direkter Bezahlung vor Ort

Dabei soll nicht vorgeschrieben werden, dass jedes Geschäft sämtliche Kredit- und Debitkarten akzeptieren muss. Welches zugelassene digitale Verfahren angeboten wird, soll grundsätzlich der jeweilige Betrieb entscheiden können. Berichten zu den Eckpunkten zufolge soll dabei mindestens ein europäisches Bezahlverfahren berücksichtigt werden.

Damit geht die geplante Regelung auch etwas weiter als die häufig verwendete Bezeichnung „Kartenzahlungspflicht“. Entscheidend wäre eine digitale Zahlungsoption – bezahlen könnte je nach angebotener Lösung beispielsweise per Karte, Smartphone oder Smartwatch möglich sein.

Auch den Kaffee für wenige Euro sollt Ihr digital bezahlen können

Gerade kleine Beträge sorgen heute noch regelmäßig für Diskussionen an der Kasse. Manche Geschäfte ermöglichen Kartenzahlungen erst ab einem bestimmten Einkaufswert.

Nach den vorliegenden Eckpunkten soll es solche Umsatzgrenzen für die verpflichtend angebotene digitale Bezahloption nicht geben. Auch ein Kaffee oder ein kleiner Einkauf soll damit grundsätzlich digital bezahlt werden können. Zusätzliche Gebühren für Kunden sind nach dem derzeit bekannten Stand ebenfalls nicht vorgesehen.

Für Euch wäre das vor allem dann praktisch, wenn Ihr überwiegend mit Karte oder Smartphone unterwegs seid und kein oder nur wenig Bargeld mitnehmt.

Wichtig: Bargeld soll nicht verschwinden

Die geplante Änderung bedeutet ausdrücklich kein Bargeldverbot.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten bleiben soll. Gleichzeitig soll schrittweise mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten werden. Ziel ist damit eine echte Wahlmöglichkeit zwischen beiden Formen.

Das ist für viele Verbraucher wichtig. Eine aktuelle Untersuchung der Deutschen Bundesbank zeigt, dass 80 Prozent der Befragten weiterhin Wert darauf legen, bar bezahlen zu können. Besonders ältere Menschen, Personen mit geringerer digitaler Erfahrung, niedrigem Einkommen oder gesundheitlichen Einschränkungen greifen überdurchschnittlich häufig zu Scheinen und Münzen.

Deutschland bezahlt inzwischen häufiger bargeldlos als bar

Die geplante Änderung trifft auf einen Zahlungsmarkt, der sich bereits deutlich verschoben hat.

Nach der Bundesbank-Studie zum Zahlungsverhalten wurden im Jahr 2025 erstmals 55 Prozent aller erfassten Einkäufe bargeldlos bezahlt. Bargeld kam auf 45 Prozent. Zwei Jahre zuvor lag der Bargeldanteil noch bei 51 Prozent. 2017 wurden sogar rund 74 Prozent der erfassten Zahlungen bar abgewickelt.

Am häufigsten wurde nach Bargeld die Debitkarte mit 26 Prozent eingesetzt – überwiegend die Girocard. Mobile Zahlungen über Smartphone oder vergleichbare Verfahren erreichten bereits 10 Prozent und legten gegenüber 2023 um vier Prozentpunkte zu.

Auch die Infrastruktur hat sich verbessert: Bei 86 Prozent der erfassten Vor-Ort-Käufe war 2025 eine bargeldlose Zahlung möglich. Trotzdem berichtete etwa jeder vierte Befragte, innerhalb des vergangenen Monats mindestens einmal nicht auf die gewünschte bargeldlose Weise bezahlen gekonnt zu haben.

Genau diese verbleibende Lücke zielt die geplante Regelung an.

Vor allem kleine Geschäfte könnten die Umstellung spüren

Bei großen Supermärkten, Drogerien oder Elektronikhändlern dürfte sich für Euch praktisch wenig ändern. Kartenzahlung gehört dort längst zum Alltag.

Anders sieht es bei kleinen Cafés, Kiosken, inhabergeführten Geschäften, Imbissen oder einzelnen Dienstleistern aus. Dort könnte erstmals ein digitales Bezahlverfahren eingerichtet werden müssen.

Ein Grund für die bisherige Zurückhaltung sind die Kosten.

Eine Bundesbank-Studie von 2025 kommt im deutschen Einzelhandel auf durchschnittliche Gesamtkosten von:

0,43 Euro je Barzahlung,
0,60 Euro je Girocard-Zahlung,
0,69 Euro je Zahlung mit einer internationalen Debitkarte und
1,00 Euro je Kreditkartenzahlung.

Bezogen auf den Umsatz ist dagegen die Girocard mit durchschnittlich 0,8 Prozent des Umsatzes das günstigste untersuchte Verfahren. Die Bundesbank weist außerdem darauf hin, dass kleinere Betriebe im Durchschnitt höhere Kosten für bargeldlose Zahlungen tragen als größere Unternehmen.

Für Händler ist daher durchaus relevant, welches digitale Verfahren sie künftig anbieten.

Passend dazu entwickelt sich auch die deutsche Girocard weiter. Welche neuen Girocard-Funktionen ab 2027 geplant sind, haben wir bei Preis-King bereits ausführlich zusammengefasst.

Nicht jeder Verein und jeder Flohmarkt soll betroffen sein

Die Verpflichtung soll nach dem derzeitigen Stand grundsätzlich Unternehmen treffen.

Für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine oder Wohltätigkeitsorganisationen sind Ausnahmen vorgesehen. Auch auf privaten oder vergleichbaren Veranstaltungen wie bestimmten Flohmärkten und Dorffesten kann Bargeld deshalb weiterhin besonders wichtig bleiben.

Zusätzlich soll noch geprüft werden, ob Härtefallregelungen benötigt werden. Wie diese konkret aussehen könnten, ist bislang nicht abschließend festgelegt.

Die 10.000-Euro-Bargeldgrenze ist eine andere Regelung

Rund um das Jahr 2027 treffen mehrere Änderungen beim Bezahlen aufeinander. Sie sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Ab 10. Juli 2027 gilt aufgrund einer EU-Verordnung grundsätzlich eine Obergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Barzahlungen. Das betrifft vor allem größere Anschaffungen etwa beim Autohaus, Juwelier oder Möbelhändler und hat mit der jetzt diskutierten Pflicht zu einer digitalen Bezahlmöglichkeit rechtlich nichts zu tun.

Welche Ausnahmen gelten und warum private Verkäufe anders behandelt werden, erklären wir ausführlich in unserem Preis-King-Ratgeber zur Bargeld-Grenze 2027 bei Zahlungen über 10.000 Euro.

Für den Kaffee, das Mittagessen oder den üblichen Einkauf spielt die 10.000-Euro-Grenze praktisch keine Rolle. Die geplante digitale Bezahlpflicht dagegen schon.

Auch Kassen und Kassenbons werden stärker digital

Die Bezahlpflicht steht zudem nicht isoliert.

Das Bundesfinanzministerium hat bereits einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen ab 100.000 Euro Jahresumsatz vorgelegt. Diese Regelung soll nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2028 greifen. Gleichzeitig soll die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt werden.

Was das für Euren Einkauf bedeutet und wie ein Beleg beispielsweise per QR-Code bereitgestellt werden könnte, erklären wir im Ratgeber zum digitalen Kassenbon ab 2028.

Damit zeichnet sich insgesamt ein klarer Trend ab: Bargeld soll erhalten bleiben, viele Abläufe rund um Bezahlen, Kassen und Belege werden gleichzeitig digitaler.

Digitale Zahlung breitet sich bereits in neuen Alltagssituationen aus

Dass bargeldlose Zahlung längst nicht mehr nur an klassischen Ladenkassen stattfindet, zeigt auch DHL.

Seit 2026 führt das Unternehmen schrittweise kontaktlose Zahlungen direkt beim Paketzusteller ein. Abhängig von der Forderung könnt Ihr Beträge dabei mit Girocard, teilweise auch Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch begleichen. Bargeld bleibt parallel möglich.

Alle Unterschiede – insbesondere die Einschränkung bei Nachnahmesendungen – findet Ihr in unserem Beitrag zur Kartenzahlung bei DHL an der Haustür.

Auch im Onlinehandel werden Kartenzahlungen komfortabler. Mit Click to Pay und seinen Funktionen beim Online-Bezahlen könnt Ihr hinterlegte Karten beispielsweise nutzen, ohne bei jedem Einkauf sämtliche Kartendaten erneut einzutippen.

Eine weitere Entwicklung sind europäische Bezahlverfahren wie Wero. Wie solche Systeme schrittweise im Handel auftauchen, zeigt unter anderem der Preis-King-Beitrag zur Einführung von Wero als Bezahlmethode bei dm.

Wann kommt die neue Bezahlpflicht wirklich?

Hier ist die wichtigste Einschränkung: Ein konkretes Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Stand 12. September 2026 handelt es sich um Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums, die zwischen den Ministerien abgestimmt werden. Anschließend muss daraus ein Gesetzentwurf entstehen.

Das Finanzministerium strebt laut der bisherigen Berichterstattung an, den Entwurf noch 2026 ins Bundeskabinett zu bringen. Nach dem parlamentarischen Verfahren soll die Regelung 2027 umgesetzt werden. Ein verbindliches Startdatum steht bislang nicht fest.

Bis dahin können sich Einzelheiten, Ausnahmen und Übergangsfristen noch verändern.

Für wen wäre die Änderung besonders praktisch?

Für Euch ist die geplante Regelung vor allem interessant, wenn Ihr häufig mit Girocard, Smartphone oder Smartwatch bezahlt und bisher immer wieder auf Geschäfte trefft, die ausschließlich Bargeld akzeptieren.

Gerade bei kleinen Alltagskäufen könnte die Änderung mehr Planungssicherheit schaffen: Ihr müsstet nicht mehr zuerst prüfen, ob noch genügend Bargeld im Portemonnaie steckt.

Gleichzeitig bleibt die andere Seite wichtig. Wer bewusst bar bezahlt, soll diese Möglichkeit ebenfalls behalten. Aus Verbrauchersicht besteht der eigentliche Vorteil der Pläne deshalb weniger in einer „Kartenzahlungspflicht“ als in der Wahl zwischen Bargeld und mindestens einer digitalen Alternative.

Fazit: Mehr Auswahl an der Kasse – aber das Gesetz steht noch nicht

Die geplante Regelung könnte einen der letzten größeren Unterschiede zwischen großen Handelsketten und kleinen Geschäften beim Bezahlen beseitigen. Bargeld soll bleiben, gleichzeitig müssten Unternehmen im Handel, in der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich grundsätzlich mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten.

Für Euch bedeutet das vor allem mehr Flexibilität bei kleinen Einkäufen und Dienstleistungen. Dass digitale Zahlungen inzwischen bereits 55 Prozent aller erfassten Einkäufe ausmachen, zeigt, dass der Bedarf vorhanden ist. Gleichzeitig sprechen Kosten und zusätzlicher technischer Aufwand dafür, insbesondere kleinen Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben.

Entscheidend bleibt: Noch ist die Regelung nicht beschlossen. Das genaue Gesetz, mögliche Härtefälle und der konkrete Starttermin können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Wie bezahlt Ihr am liebsten?

Sollte jedes Geschäft künftig mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen – oder sollten Händler weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob sie ausschließlich Bargeld akzeptieren?

Schreibt uns in die Kommentare, ob Ihr selbst schon einmal einen Einkauf abbrechen musstet, weil keine Kartenzahlung möglich war, und ob Ihr im Alltag lieber bar, mit Karte oder mit dem Smartphone bezahlt.

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.

Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.

Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.

Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 12.09.2026
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