Wurzener Weiße Bohnen: Rückruf ausgeweitet – jetzt auch 10-kg-Packungen betroffen

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Habt Ihr Weiße Bohnen von Wurzener im Vorratsschrank? Dann solltet Ihr jetzt unbedingt die Verpackung kontrollieren. Die Wurzener Nahrungsmittel GmbH hat ihren Rückruf wegen festgestellter Schimmelspuren ausgeweitet. Inzwischen sind zwölf Chargen sowie die 500-g- und 10-kg-Packungen betroffen. Die betroffenen Produkte wurden unter anderem über REWE, Edeka und Kaufland vertrieben.

Besonders wichtig: Die Bohnen tragen Mindesthaltbarkeitsdaten bis Mai 2028. Selbst Packungen, die Ihr erst in einigen Monaten verwenden wolltet, könnten somit betroffen sein. Der Hersteller empfiehlt ausdrücklich, die zurückgerufene Ware nicht zu verzehren.

Wurzener-Rückruf ausgeweitet: Was hat sich geändert?

Die erste Rückrufmeldung Anfang Oktober 2026 bezog sich auf vier Chargen der 500-g-Packung. Mit der erweiterten Verbraucherinformation werden nun insgesamt zwölf Chargen aufgeführt. Außerdem gehört auch die 10-kg-Großpackung zum Rückruf.

Auslöser waren Qualitätskontrollen, bei denen Schimmelspuren an einzelnen Bohnen entdeckt wurden. Laut Wurzener bestätigten sich die Auffälligkeiten bei weiteren Untersuchungen von Mustern der betroffenen Chargen.

Das Unternehmen hat sich deshalb zu einem vorsorglichen Rückruf entschieden. Ob Eure Bohnen betroffen sind, könnt Ihr anhand der Packungsgröße, der Chargennummer und des Mindesthaltbarkeitsdatums überprüfen.

Diese Wurzener Weiße Bohnen sind vom Rückruf betroffen

Der Rückruf umfasst folgende Produkte:

  • Produkt: Weiße Bohnen
  • Marke: Wurzener
  • Hersteller: Wurzener Nahrungsmittel GmbH
  • Packungsgrößen: 500 g und 10 kg
  • GTIN 500 g: 4013138003894
  • GTIN 10 kg: 4013138002682
  • Grund: Festgestellte Schimmelspuren an einzelnen Bohnen

Alle betroffenen Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten

Die erweiterte Herstellerinformation nennt folgende Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten:

Mindesthaltbarkeitsdatum Chargennummer
06.02.2028 L60651B, L60652B
13.02.2028 L60751B, L60752B
18.02.2028 L60831B, L60832B
10.03.2028 L61123B
25.03.2028 L61332A*
21.04.2028 L61721B, L61722B
08.05.2028 L61953B
19.05.2028 L62121B

Wichtiger Hinweis zur Charge mit MHD 25.03.2028: Die Originalinformation von Wurzener nennt L61332A. Laut einem Bericht des Fachportals food-monitor steht in der amtlichen Detailmeldung hingegen L61332B. Diese Abweichung ist bislang nicht geklärt. Falls Eure Verpackung eine der beiden Nummern trägt, solltet Ihr die Bohnen vorerst nicht verwenden und beim Hersteller nachfragen.

Unser Tipp: Prüft nicht nur das Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern immer auch die Chargennummer. Die Rückrufmeldung bezieht sich auf bestimmte Produktchargen und nicht grundsätzlich auf alle weißen Bohnen der Marke Wurzener.

Wurzener Weiße Bohnen Rückruf

Bei welchen Supermärkten wurden die Bohnen verkauft?

Nach den veröffentlichten Informationen wurden die betroffenen Wurzener-Produkte über mehrere Einzelhandels- und Großhandelsunternehmen vertrieben. Genannt werden:

  • REWE
  • Edeka (Einzelhandel und Großhandel)
  • Kaufland
  • Globus
  • HIT-Markt
  • Hamberger Großmarkt
  • Transgourmet

Damit können sowohl private Haushalte als auch gewerbliche Käufer betroffen sein.

Die Warnung wurde für mehrere Bundesländer veröffentlicht, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen und Niedersachsen.

Entscheidend ist allerdings nicht allein, wo Ihr eingekauft habt. Wenn Ihr eine betroffene Packung besitzt, solltet Ihr sie unabhängig von der Verkaufsstelle nicht mehr verzehren.

Warum können Schimmelspuren an Bohnen gefährlich sein?

Schimmel auf Lebensmitteln ist nicht nur ein optisches Problem. Bestimmte Schimmelpilze können gesundheitsschädliche Stoffe bilden, die als Mykotoxine bezeichnet werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärt, dass einige dieser Stoffe selbst durch Kochen oder Erhitzen nicht zuverlässig zerstört werden.

Deshalb solltet Ihr bei den zurückgerufenen Bohnen auch nicht versuchen, möglicherweise betroffene Exemplare auszusortieren und den Rest zuzubereiten.

Wichtig für die Einordnung: Die Rückrufmeldung bestätigt Schimmelspuren an einzelnen Bohnen. Sie enthält jedoch keinen Nachweis bestimmter Schimmelpilzgifte und keine konkreten Angaben zu Erkrankungsfällen. Die allgemeinen gesundheitlichen Risiken von Mykotoxinen bedeuten daher nicht automatisch, dass solche Stoffe in den zurückgerufenen Bohnen nachgewiesen wurden.

Der vorsorgliche Rückruf ist trotzdem ernst zu nehmen. Auch eine äußerlich unauffällige Packung kann zu einer der betroffenen Chargen gehören.

Wurzener Weiße Bohnen zurückgeben: Geld auch ohne Kassenbon

Habt Ihr eine der genannten Packungen zu Hause gefunden, könnt Ihr sie laut Hersteller bis zum 15. Oktober 2026 in die jeweilige Verkaufsstelle zurückbringen.

Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.

So geht Ihr am besten vor:

  1. Kontrolliert die Packungsgröße, das MHD und die Chargennummer.
  2. Verwendet betroffene Bohnen nicht mehr zum Kochen.
  3. Bewahrt die Verpackung für die Rückgabe auf.
  4. Bringt das Produkt bis zum 15.10.2026 zur jeweiligen Verkaufsstelle zurück.
  5. Lasst Euch den Kaufpreis erstatten – ein Kaufbeleg ist dafür nicht erforderlich.

Alternativ nennt Wurzener auch die Möglichkeit, die Ware an das Unternehmen zurückzusenden. Die konkreten Versandmodalitäten solltet Ihr vorher direkt mit dem Hersteller klären.

Kontakt zum Hersteller: [email protected]

Was tun, wenn Ihr die Bohnen bereits gegessen habt?

Wenn Ihr die zurückgerufenen Bohnen bereits zubereitet und verzehrt habt, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Gesundheitsschädigung eingetreten ist.

Sollten nach dem Verzehr jedoch Beschwerden auftreten, insbesondere Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, lasst diese ärztlich abklären. Informiert die behandelnde Person darüber, welches Produkt Ihr gegessen habt.

Eine konkrete gesundheitliche Gefährdung lässt sich aus der Rückrufmeldung allein nicht für jeden Einzelfall ableiten.

Warum sich ein Blick in den Vorratsschrank jetzt lohnt

Anders als bei schnell verderblichen Lebensmitteln können getrocknete Bohnen über längere Zeit im Küchenschrank aufbewahrt werden.

Die zurückgerufenen Wurzener-Bohnen tragen MHDs zwischen Februar und Mai 2028. Deshalb ist es durchaus möglich, dass betroffene Packungen noch länger ungeöffnet in privaten Vorräten liegen.

Wer regelmäßig haltbare Lebensmittel auf Vorrat kauft, sollte Rückrufmeldungen deshalb auch dann beachten, wenn der Einkauf schon einige Zeit zurückliegt.

Weitere entsprechende Sicherheitsinformationen findet Ihr in unserer Übersicht zu aktuellen Produktrückrufen.

Fazit: Wurzener-Bohnen jetzt auf Charge und MHD prüfen

Der Rückruf der Wurzener Weißen Bohnen betrifft inzwischen zwölf in der Herstellerinformation aufgeführte Chargen der 500-g- und 10-kg-Packungen. Grund sind Schimmelspuren, die bei Qualitätskontrollen festgestellt wurden.

Für Euch ist vor allem die genaue Kennzeichnung entscheidend. Prüft die Chargennummer zusammen mit dem MHD und verzichtet bei betroffenen Produkten auf den Verzehr. Der Hersteller bietet bis zum 15. Oktober 2026 eine Erstattung auch ohne Kassenbon an.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die noch ungeklärte Abweichung bei der Chargennummer zum MHD 25.03.2028. Bei Unsicherheiten solltet Ihr Wurzener direkt kontaktieren.

Habt Ihr Weiße Bohnen von Wurzener zu Hause oder bereits eine betroffene Packung zurückgegeben? Schreibt uns in die Kommentare, bei welchem Händler Ihr sie gekauft habt und ob die Erstattung problemlos funktioniert hat.

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.

Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.

Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.

Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 10.10.2026
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