SCHUFA speichert alte Daten: So könnt Ihr jetzt Einblick bekommen

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Die SCHUFA speichert offenbar mehr Informationen über Eure finanzielle Vergangenheit, als in der gewöhnlichen Datenkopie zu sehen sind. Nach Kritik an der sogenannten SCHUFA-Schattendatenbank hat die Auskunftei am 9. Oktober 2026 eine gesonderte Auskunft über historische Bonitätsdaten angekündigt. Damit könnt Ihr gezielt erfahren, welche älteren Informationen über Euch archiviert wurden und wie sie verarbeitet werden.

Besonders interessant: Die normale kostenlose SCHUFA-Auskunft enthält diese Archivinformationen nicht automatisch. Wer auch ältere Datensätze überprüfen möchte, sollte deshalb ausdrücklich eine Auskunft über die historischen Daten anfordern.

SCHUFA gibt erstmals gesonderte Auskünfte über Archivdaten

Wer einen Kredit aufnehmen, eine Wohnung mieten oder einen Mobilfunkvertrag abschließen möchte, kommt mitunter mit der SCHUFA in Berührung. Die Wirtschaftsauskunftei sammelt Informationen zum Zahlungsverhalten und erstellt daraus Bonitätseinschätzungen.

Was viele Verbraucher bislang nicht wussten: Neben den für aktuelle Bonitätsauskünfte verwendeten Informationen existiert bei der SCHUFA ein zusätzlicher historischer Datenbestand.

Dieser steht seit dem Sommer 2026 besonders in der Kritik. Datenschützer werfen der Auskunftei vor, Informationen länger als erlaubt aufzubewahren und sie bei gewöhnlichen Auskunftsersuchen nicht vollständig offenzulegen.

Nun gibt es eine wichtige Entwicklung.

In einer offiziellen Mitteilung vom 9. Oktober 2026 erklärt die SCHUFA, dass Menschen, die bereits Auskunft über ihre historischen Daten verlangt haben, eine zusätzliche Datenauskunft erhalten sollen.

Dafür verschickt die Auskunftei zunächst Briefe mit persönlichen Zugangscodes. Mit diesen Codes können die Betroffenen anschließend ihre bereitgestellten Archivinformationen digital abrufen.

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass bereits alle Verbraucher automatisch Zugriff auf das Archiv erhalten. Wer bislang keine entsprechende Anfrage gestellt hat, muss selbst aktiv werden.

Was steckt hinter der sogenannten SCHUFA-Schattendatenbank?

Der Begriff Schattendatenbank stammt aus der öffentlichen Kritik an der Datenspeicherung. Die SCHUFA selbst spricht dagegen von einem historischen Datenarchiv und weist zurück, dass es sich um eine geheime Datenbank handele.

Der Unterschied zwischen beiden Datenbeständen ist entscheidend.

Im sogenannten Produktivdatenbestand befinden sich Informationen, die für aktuelle Bonitätsauskünfte und Scoreberechnungen genutzt werden.

Daneben existiert ein Archiv mit historischen Informationen. Nach Angaben der SCHUFA dient dieses unter anderem dazu, frühere Berechnungen nachvollziehbar zu machen, gesetzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen und die Qualität der Bewertungsmodelle zu überprüfen.

Die SCHUFA betont außerdem, dass archivierte Daten nicht in die aktuellen Bonitätsauskünfte und Scorewerte einfließen.

Allerdings ist die rechtliche Bewertung der Speicherung umstritten. Die Datenschutzorganisation noyb stellt insbesondere infrage, ob sämtliche historischen Informationen so lange aufbewahrt und für die genannten Zwecke verarbeitet werden dürfen.

Für Euch bedeutet das: Ein Datensatz kann aus der aktuellen SCHUFA-Auskunft verschwunden sein und trotzdem noch im historischen Archiv vorhanden sein. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass seine weitere Speicherung rechtswidrig ist.

So könnt Ihr Eure alten SCHUFA-Daten anfordern

Wenn Ihr wissen möchtet, welche Informationen die SCHUFA noch über Euch gespeichert hat, müsst Ihr zwischen der gewöhnlichen Datenkopie und der zusätzlichen Archivauskunft unterscheiden.

Schritt 1: Kostenlose SCHUFA-Datenkopie anfordern

Zunächst ist es sinnvoll, Eure reguläre SCHUFA-Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO zu bestellen.

Auf der offiziellen Webseite der SCHUFA findet Ihr die Möglichkeit, eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten anzufordern.

Damit könnt Ihr kontrollieren, welche Informationen aktuell über Euch gespeichert sind und welche Daten für Eure Bonität relevant sein können.

Die kostenlose Datenkopie ist nicht mit einer kostenpflichtigen SCHUFA-Bonitätsauskunft für Vermieter oder andere Vertragspartner zu verwechseln.

Schritt 2: Historische Archivdaten ausdrücklich anfragen

Wenn Ihr zusätzlich Einblick in frühere Informationen erhalten möchtet, solltet Ihr ausdrücklich eine Auskunft über die historisch archivierten personenbezogenen Daten verlangen.

Dafür könnt Ihr das offizielle SCHUFA-Kontaktformular verwenden und Euer Anliegen dort beschreiben.

Eine gesonderte öffentlich zugängliche Bestellseite speziell für diese Archivauskunft wird in der SCHUFA-Mitteilung vom 9. Oktober nicht genannt.

Ihr könnt für Eure Anfrage beispielsweise folgenden Text verwenden:

Betreff: Auskunftsersuchen zu historischen SCHUFA-Daten nach Art. 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Auskunft über sämtliche zu meiner Person verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO.

Mein Auskunftsersuchen umfasst ausdrücklich auch historisch archivierte personenbezogene Daten, frühere Datenbestände sowie Informationen zu vergangenen Scoreberechnungen.

Bitte teilen Sie mir insbesondere mit, welche historischen Daten gespeichert sind, aus welchen Quellen sie stammen, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage sie verarbeitet werden sowie welche Speicherfristen gelten.

Ich bitte außerdem um eine Kopie der betreffenden personenbezogenen Daten und um Informationen zu den Empfängern beziehungsweise Empfängerkategorien.

Mit freundlichen Grüßen

Gebt in Eurer tatsächlichen Anfrage die zur Zuordnung erforderlichen persönlichen Angaben an. Ausweisdokumente solltet Ihr nicht unaufgefordert über unsichere Kommunikationswege verschicken. Falls die SCHUFA zusätzliche Nachweise zur Identitätsprüfung benötigt, kann sie Euch darüber informieren.

Schritt 3: Brief mit Zugangscode abwarten

Nach Angaben der SCHUFA sollen die Personen, die bereits historische Daten angefordert haben, zunächst ein Schreiben mit einem persönlichen Zugangscode erhalten.

Dieser Code ermöglicht anschließend den digitalen Zugriff auf die bereitgestellte Auskunft.

Ob neue Antragsteller auf genau dieselbe Weise bedient werden, ist aus der Mitteilung nicht abschließend ersichtlich.

Schritt 4: Historische Daten kontrollieren

Sobald Euch die zusätzlichen Informationen vorliegen, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung.

Vergleicht die Archivinformationen möglichst mit früheren Konto- oder Kreditunterlagen, sofern Ihr diese noch besitzt.

Interessant sind insbesondere historische Daten zu erledigten Verpflichtungen, frühere Scoreberechnungen und die Frage, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Findet Ihr Unstimmigkeiten, könnt Ihr diese gegenüber der SCHUFA konkret ansprechen.

Welche Informationen enthält die neue SCHUFA-Archivauskunft?

Nach der offiziellen Beschreibung besteht die zusätzliche Auskunft aus erläuternden Informationen und einer Kopie der zum Verständnis erforderlichen archivierten Daten.

Dabei unterscheidet die SCHUFA zwei Bereiche.

1. Archivierte frühere Produktivdaten

Hierzu gehören historische Bestände, die in regelmäßigen Abständen aus dem für aktuelle Auskünfte verwendeten Datenbestand übernommen wurden.

Dadurch lässt sich nachvollziehen, welche Informationen früher gespeichert waren.

2. Informationen zu vergangenen Scoreberechnungen

Dieser Teil ist besonders interessant, wenn Ihr wissen möchtet, wie eine frühere Bonitätsbewertung zustande kam.

Die Auskunft soll unter anderem erkennen lassen, welche Daten zum Zeitpunkt einer Scoreberechnung vorlagen, welches Unternehmen die Anfrage gestellt hat und welches Bewertungsmodell verwendet wurde.

Die SCHUFA möchte damit nachvollziehbar machen, wie frühere Scorewerte berechnet wurden.

Allerdings ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Die bereitgestellte Kopie umfasst nach Darstellung der SCHUFA die archivierten Daten, die zum weiteren Verständnis erforderlich sind. Ob damit in jedem Einzelfall sämtliche gewünschten historischen Informationen offengelegt werden, lässt sich nicht pauschal beurteilen.

Ist die SCHUFA-Auskunft kostenlos?

Die Auskunft über Eure personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO ist grundsätzlich kostenlos. Das betrifft auch ein entsprechendes Auskunftsersuchen zu den historischen personenbezogenen Daten.

Ihr müsst für die gewöhnliche Datenkopie also kein kostenpflichtiges SCHUFA-Abonnement abschließen.

Auch die neu beschriebene gesonderte Auskunft zu archivierten Daten wird von der SCHUFA als Auskunft nach Artikel 15 DSGVO angeboten.

Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen können nach den gesetzlichen Regeln allerdings Ausnahmen von der Kostenfreiheit bestehen.

Unser Tipp: Nutzt für die Datenkontrolle zuerst die kostenlosen Auskunftsmöglichkeiten. Kostenpflichtige Bonitätsnachweise haben einen anderen Zweck und sind beispielsweise für die Vorlage bei Dritten gedacht.

Wie lange dauert die SCHUFA-Auskunft?

Nach Artikel 12 DSGVO müssen Auskunftsersuchen grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats beantwortet werden.

Die SCHUFA bestätigt diese Frist auch für die neue Auskunft über archivierte Daten.

Bei komplexen Anfragen oder einer hohen Anzahl von Anträgen kann sich die Bearbeitungszeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen um bis zu zwei weitere Monate verlängern. Über eine solche Verlängerung und deren Gründe müssen Betroffene innerhalb der ursprünglichen Monatsfrist informiert werden.

Insgesamt sind somit unter bestimmten Umständen bis zu drei Monate möglich.

Wenn Ihr eine Anfrage stellt, solltet Ihr das Datum dokumentieren und eine Kopie Eurer Nachricht aufbewahren.

Warum streiten Datenschützer und SCHUFA über die alten Daten?

Die Diskussion um das SCHUFA-Archiv ist mehr als eine technische Frage der Datenspeicherung.

Die Datenschutzorganisation noyb wirft der Auskunftei vor, personenbezogene Informationen trotz abgelaufener Speicherfristen weiterzuverarbeiten.

Außerdem kritisiert die Organisation, dass historische Daten bei früheren Auskunftsersuchen nicht offengelegt worden seien.

Am 26. August 2026 machte noyb eine Abmahnung gegen die SCHUFA öffentlich. Nachdem die Auskunftei die Forderungen zurückgewiesen hatte, kündigte noyb am 10. September an, eine Unterlassungsklage einzubringen.

Die SCHUFA widerspricht den Vorwürfen. Nach ihrer Darstellung ist die historische Speicherung unter anderem für gesetzliche Nachweispflichten, Datenschutzkontrollen und die Überprüfung von Scoremodellen erforderlich.

Damit stehen sich zwei unterschiedliche rechtliche Positionen gegenüber.

Entscheidend: Die Ankündigung einer Klage ist noch kein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Ob und in welchem Umfang bestimmte Archivierungspraktiken rechtswidrig sind, muss rechtlich geklärt werden.

Mehr über die Position der Datenschutzorganisation findet Ihr in der Stellungnahme von noyb vom 10. September 2026.

Bekommen Verbraucher wegen der SCHUFA-Schattendatenbank Schadensersatz?

Auch diese Frage beschäftigt inzwischen viele Betroffene.

noyb hat eine Interessentenliste für eine mögliche spätere Sammelklage eingerichtet. Dort können sich Personen registrieren, die über weitere Entwicklungen und mögliche Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden möchten.

Eine Registrierung ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer erfolgreichen Teilnahme an einer bereits abgeschlossenen Sammelklage.

Auch eine bestimmte Schadensersatzsumme ist derzeit nicht garantiert.

Ob einzelne Verbraucher einen Anspruch haben, hängt unter anderem davon ab, welche Datenschutzverletzung nachgewiesen werden kann und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer sich dafür interessiert, sollte die offiziellen Mitteilungen der Organisation verfolgen und keine voreiligen Erwartungen an mögliche Auszahlungen knüpfen.

Was ändert sich bei der SCHUFA ab November 2026?

Zusätzlich zur neuen Archivauskunft stehen weitere Änderungen an.

Nach Angaben der SCHUFA tritt am 20. November 2026 der neue § 37a Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Die Regelung sieht unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Informationen zu automatisierten Bonitätsbewertungen vor.

Unter anderem geht es um die Nachvollziehbarkeit von Scoreberechnungen und die hierfür verwendeten Kriterien.

Die SCHUFA hat angekündigt, ihre reguläre Datenkopie entsprechend anzupassen und teilweise zusätzliche Informationen bereitzustellen.

Für 2027 plant das Unternehmen außerdem eine umfassendere Überarbeitung seines Auskunftskonzepts.

Die aktuelle gesonderte Archivauskunft ist daher nicht zwangsläufig die letzte Veränderung bei der Transparenz personenbezogener Bonitätsdaten.

Sollte jeder seine SCHUFA-Daten überprüfen?

Aus unserer Sicht ist eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Bonitätsdaten sinnvoll. Schließlich können unrichtige Informationen erhebliche Auswirkungen haben, beispielsweise bei einer Kreditentscheidung oder dem Abschluss bestimmter Verträge.

Eine zusätzliche Archivauskunft kann insbesondere dann interessant sein, wenn Ihr frühere Einträge nachvollziehen möchtet, Zweifel an gespeicherten Informationen habt oder wissen wollt, was nach dem Verschwinden eines Eintrags aus der aktuellen Auskunft noch archiviert bleibt.

Dabei solltet Ihr zwei Dinge unterscheiden:

Ein alter Datensatz im Archiv bedeutet nicht automatisch einen schlechten aktuellen SCHUFA-Score. Nach Angaben der SCHUFA werden die archivierten Daten nicht zur Berechnung der aktuellen Bonität verwendet.

Und ebenso wichtig: Nicht jeder archivierte Datensatz ist allein aufgrund seines Alters unzulässig.

Wer Fehler oder möglicherweise rechtswidrig gespeicherte Informationen entdeckt, kann eine Prüfung, Berichtigung oder gegebenenfalls Löschung verlangen. Ob ein Löschungsanspruch besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Fazit: Die neue SCHUFA-Archivauskunft bringt mehr Transparenz

Die Möglichkeit, alte SCHUFA-Daten einzusehen, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz bei persönlichen Finanzinformationen.

Während die gewöhnliche kostenlose Datenkopie einen Überblick über aktuell genutzte Daten bietet, ermöglicht die gesonderte Archivauskunft zusätzliche Einblicke in die Vergangenheit.

Besonders hilfreich ist das für alle, die frühere Einträge oder Scoreberechnungen nachvollziehen möchten.

Trotzdem bleibt offen, ob die Speicherung sämtlicher historischer Informationen datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Streit zwischen noyb und der SCHUFA ist damit noch nicht beendet.

Habt Ihr Eure kostenlose SCHUFA-Auskunft schon einmal angefordert oder sogar historische Daten entdeckt? Schreibt uns Eure Erfahrungen in die Kommentare. Besonders interessant wäre, wie verständlich Ihr die erhaltenen Unterlagen findet und ob die Anfrage bei Euch reibungslos funktioniert hat.

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.

Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.

Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.

Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026
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