Wer italienische Mini-Salami gekauft hat, sollte jetzt die Verpackung kontrollieren. Die Consorzio Toscano D’Avitani GmbH ruft eine bestimmte Charge der Toskana Mini-Salami von Franchi zurück, weil sich darin möglicherweise Metallfremdkörper aus Edelstahldraht befinden. Die Wurst wurde unter anderem bei Aldi Nord und Rewe angeboten. Entscheidend ist allerdings nicht allein der Supermarkt, sondern vor allem die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Die Rückrufmeldung stammt vom 28. September 2026. Auch wenn seitdem einige Tage vergangen sind, bleibt die Warnung wichtig: Die betroffene Salami trägt ein Mindesthaltbarkeitsdatum im Februar 2027 und könnte sich deshalb weiterhin in Euren Vorräten befinden.
Welche Salami ist vom Rückruf betroffen?
Der Rückruf betrifft nicht das gesamte Salami-Sortiment, sondern eine genau bezeichnete Ware des italienischen Herstellers Salumeria Franchi srl.
Diese Produktdaten solltet Ihr überprüfen:
| Merkmal | Betroffene Ware |
|---|---|
| Produkt | Toskana Mini-Salami (Salumi Artiginali Toscani) |
| Marke | Franchi |
| Chargennummer | 1030 |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 15.02.2027 |
| Hersteller | Salumeria Franchi srl, Italien |
| Inverkehrbringer | Consorzio Toscano D’Avitani GmbH |
| Rückrufgrund | Mögliche Fremdkörper aus Edelstahldraht |
Nach Angaben des Unternehmens sind andere Chargen nach aktuellem Kenntnisstand nicht betroffen.
Besonders wichtig: Achtet auf die Kombination aus Charge 1030 und MHD 15.02.2027. Nur weil eine Salami ebenfalls von Franchi stammt oder ähnlich aussieht, bedeutet das nicht automatisch, dass sie vom Rückruf betroffen ist.
Die Daten könnt Ihr auch in der offiziellen Verbraucherinformation von Rewe Dortmund nachlesen.
Warum können Metallfremdkörper in der Salami gefährlich werden?
Bei dem Rückruf geht es nicht um eine Geschmacksabweichung oder ein gewöhnliches Qualitätsproblem. Der Inverkehrbringer kann nicht ausschließen, dass einzelne Würste kleine Teile aus Edelstahldraht enthalten.
Solche Fremdkörper können je nach Form und Größe Verletzungen verursachen. Besonders kritisch sind scharfkantige oder spitze Metallteile, die beim Kauen oder Schlucken mit empfindlichem Gewebe in Berührung kommen.
Mögliche Folgen sind unter anderem Verletzungen im Mund und Rachen sowie Schäden im Verdauungstrakt. In ungünstigen Fällen sind auch innere Blutungen denkbar.
Das bedeutet nicht, dass jede betroffene Salami tatsächlich Metall enthält oder bereits Verletzungen aufgetreten sind. Die Rückrufaktion dient dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Schon das nicht auszuschließende Risiko ist ein ausreichender Grund, die betreffende Ware nicht mehr zu essen.
Wichtig: Versucht nicht, die Salami durch Anschneiden oder eine Sichtkontrolle als unbedenklich einzustufen. Kleine Fremdkörper müssen von außen nicht erkennbar sein.
In welchen Bundesländern wurde die Mini-Salami verkauft?
Nach den veröffentlichten Rückrufinformationen wurde die betroffene Ware in vier Bundesländern vertrieben:
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Baden-Württemberg
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Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen
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Sachsen
Die Salami wurde unter anderem über Aldi Nord und Rewe verkauft. Damit ist die Warnung nicht ausschließlich auf einen einzelnen Händler beschränkt.
Wenn Ihr die betroffene Wurst in einem anderen Supermarkt gekauft habt, solltet Ihr die Rückrufdaten ebenfalls prüfen. Die eindeutige Identifikation erfolgt über die Angaben auf dem Produkt.
Für Verbraucher ist das ein wichtiger Unterschied: Nicht jeder Rückruf lässt sich zuverlässig nur anhand des Einkaufsorts eingrenzen.
Was solltet Ihr tun, wenn Ihr die zurückgerufene Salami gekauft habt?
Habt Ihr eine passende Packung entdeckt, empfiehlt der Inverkehrbringer ausdrücklich, die Ware nicht zu verzehren und zur Verkaufsstelle zurückzubringen.
Dafür müsst Ihr die Salami nicht probieren oder auf sichtbare Metallteile untersuchen.
So geht Ihr am besten vor:
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Kontrolliert die Verpackung auf die Chargennummer 1030.
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Vergleicht das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem 15.02.2027.
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Verzehrt die betroffene Salami nicht weiter.
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Bringt das Produkt in die Verkaufsstelle zurück.
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Lasst Euch den Kaufpreis erstatten.
Der Inverkehrbringer bestätigt ausdrücklich, dass der Kaufpreis erstattet wird. Ob Ihr dafür einen Kassenbon benötigt, wird in der offiziellen Rückrufmitteilung nicht eindeutig geregelt. Fragt deshalb bei der jeweiligen Verkaufsstelle nach, falls Ihr den Beleg nicht mehr habt.
Was gilt, wenn Ihr die Salami bereits gegessen habt?
Habt Ihr die betroffene Salami bereits verzehrt, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr Metallteile verschluckt habt.
Achtet jedoch auf Beschwerden wie Schmerzen beim Schlucken, Verletzungen im Mundraum, starke Bauchschmerzen oder Blutungsanzeichen. Bei entsprechenden Beschwerden solltet Ihr ärztlichen Rat einholen und auf den Produktrückruf hinweisen.
Bei akuter Atemnot oder einem anderen schweren Notfall gilt die Notrufnummer 112.
Warum ist die Warnung auch Anfang Oktober noch relevant?
Der Rückruf wurde Ende September 2026 veröffentlicht. Die betroffene Charge trägt jedoch das Mindesthaltbarkeitsdatum 15. Februar 2027.
Dazwischen liegen mehrere Monate. Das ist relevant, weil Mini-Salami häufig nicht direkt nach dem Einkauf verzehrt wird.
Wer solche Snacks auf Vorrat kauft, könnte die zurückgerufene Ware also noch zu Hause haben, selbst wenn die Packungen längst aus dem Verkauf genommen wurden.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in diesem Zusammenhang keine Entwarnung. Es beschreibt die zugesicherte Haltbarkeit unter bestimmten Lagerbedingungen, sagt aber nichts darüber aus, ob ein Produkt frei von Fremdkörpern ist.
Bei einem ausdrücklich zurückgerufenen Lebensmittel gilt deshalb: Auch wenn das MHD noch lange nicht erreicht ist, darf das betroffene Produkt nicht verzehrt werden.
Wo findet Ihr weitere Informationen zum Produktrückruf?
Verantwortlich für das Inverkehrbringen in Deutschland ist die Consorzio Toscano D’Avitani GmbH aus Kitzingen.
Bei Fragen zur betroffenen Ware könnt Ihr Euch direkt an das Unternehmen wenden:
Telefon: 09321 / 26758-40 E-Mail: [email protected]
Die amtliche Lebensmittelwarnung wurde am 28. September 2026 veröffentlicht. Weitere Angaben zu Chargen, Produktkennzeichnungen und Rückrufmaßnahmen findet Ihr über das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de.
Auch bei anderen Lebensmitteln lohnt sich ein gelegentlicher Kontrollblick. Einen Überblick über aktuelle Warnmeldungen findet Ihr in unserer Übersicht zu Produktrückrufen auf Preis-King.
Wie unterschiedlich solche Rückrufaktionen ausfallen können, zeigen unsere Berichte über die zurückgerufenen Milbona-Protein-Puddings bei Lidl und den Nudossi-Rückruf wegen Salmonellen. Während es bei der Mini-Salami um möglicherweise enthaltene Metallteile geht, stehen bei diesen Fällen mikrobiologische Risiken im Mittelpunkt.
Fazit: Bei der Franchi Mini-Salami entscheidet die Chargennummer
Der Rückruf der Franchi Toskana Mini-Salami ist ein wichtiger Verbraucherhinweis. Mögliche Metallfremdkörper aus Edelstahldraht können beim Verzehr gefährlich werden.
Betroffen ist die Charge 1030 mit dem MHD 15.02.2027. Andere Chargen gelten nach Angaben des Unternehmens bislang als nicht betroffen.
Habt Ihr die entsprechende Wurst zu Hause, solltet Ihr sie nicht mehr essen, sondern gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Überprüft insbesondere Eure Vorräte, denn das lange Mindesthaltbarkeitsdatum macht es möglich, dass bereits gekaufte Packungen noch einige Zeit aufbewahrt werden.
Habt Ihr die Franchi Mini-Salami bei Aldi Nord, Rewe oder einem anderen Händler entdeckt? Schreibt uns Eure Erfahrungen in die Kommentare und berichtet, ob die Rückgabe problemlos funktioniert hat. So helft Ihr auch anderen Lesern, den Rückruf besser einzuordnen.

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

