In Deutschland steht 2024 eine wesentliche Änderung beim Kinderkrankengeld an. In diesem Artikel beleuchten wir die anstehenden Änderungen und geben praktische Ratschläge, wie Eltern den neuen Regelungen begegnen können. Besonders in Anbetracht der vorübergehenden Ausweitung des Anspruchs während der Corona-Pandemie ist es wichtig, sich auf die kommenden Neuerungen einzustellen.
Während der Corona-Pandemie erlebte das Kinderkrankengeld eine vorübergehende Erhöhung auf 30 Tage jährlich pro Kind und Elternteil. Diese Sonderregelung endet jedoch 2023. Ab 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die eine Reduzierung der Kinderkrankentage vorsehen, aber immer noch über dem Vor-Pandemie-Niveau liegen.
Kindergeld neue Regelungen ab 2024
- Neue Regelungen ab 2024: Ab 2024 wird es pro Kind und Elternteil 15 Kinderkrankentage geben. Für Alleinerziehende reduziert sich der Anspruch von 60 auf 30 Tage pro Jahr und Kind. Es gibt zudem eine Maximalgrenze von 35 Kinderkrankentagen pro Elternteil und 70 Tagen für Alleinerziehende.
- Optionen bei aufgebrauchten Kinderkrankentagen: Eltern können sich mit der Betreuung abwechseln, um die Gesamtanzahl der Tage zu maximieren. Die Übertragung von Kinderkrankentagen zwischen Elternteilen ist möglich, muss aber schriftlich festgehalten werden. Wenn nötig, können Urlaubstage oder Überstunden verwendet oder Homeoffice-Vereinbarungen getroffen werden. Als letzte Option bleibt eine unbezahlte Freistellung.
- Beantragung des Kinderkrankengeldes: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren. Zur Beantragung ist ein Kinderkrankenschein erforderlich, der zusammen mit einer Information über die Freistellung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber zu senden ist.
Das Kinderkrankengeld ist eine wichtige Unterstützung für Eltern, um im Krankheitsfall ihrer Kinder finanziell abgesichert zu sein. Die anstehenden Änderungen stellen eine Reduzierung der verfügbaren Tage dar, bieten jedoch weiterhin eine bedeutende Hilfe. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und entsprechend zu planen.