Wer schon einmal stundenlang auf einen verspäteten Flug gewartet oder sich über zusätzliche Gebühren bei der Flugbuchung geärgert hat, dürfte die neuen EU-Fluggastrechte begrüßen. Ab 2027 sollen Flugreisende von einfacheren Entschädigungen, transparenteren Ticketpreisen und zusätzlichen Verbraucherrechten profitieren. Die EU hat nach jahrelangen Verhandlungen eine umfassende Reform beschlossen. Besonders erfreulich: Die bisherigen Entschädigungen von bis zu 600 Euro bleiben erhalten.
Die neuen Vorschriften betreffen nicht nur verspätete oder gestrichene Flüge. Auch bei Sitzplatzgebühren für Familien, Handgepäck, Bordkarten und der Nutzung von Rückflugtickets gibt es wichtige Änderungen.
Neue EU-Fluggastrechte: Was ist beschlossen worden?
Am 7. Juli 2026 stimmte das Europäische Parlament der Reform mit 646 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und drei Enthaltungen zu. Der Rat der Europäischen Union erteilte am 13. Juli 2026 seine endgültige Zustimmung.
Damit wurde eine Reform abgeschlossen, über die seit mehr als einem Jahrzehnt verhandelt wurde.
Für Reisende sind insbesondere folgende Änderungen wichtig:
- Bis zu 600 Euro Entschädigung: Die bisherigen Entschädigungsbeträge bleiben bestehen.
- Drei-Stunden-Regel bleibt erhalten: Bei erheblichen Verspätungen besteht weiterhin grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch.
- Einfachere Entschädigungsanträge: Airlines müssen Ansprüche künftig innerhalb von 30 Tagen bearbeiten.
- Kostenlose Sitzplätze für Familien: Kinder unter 14 Jahren dürfen ohne zusätzliche Sitzplatzgebühren neben einer erwachsenen Begleitperson sitzen.
- Transparentere Flugpreise: Informationen über Handgepäck und entsprechende Gebühren müssen bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs erkennbar sein.
- Mehr Rechte bei Bordkarten: Für die Korrektur von Schreibfehlern im Namen und den Ausdruck von Bordkarten nach dem Check-in dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden.
- Schutz beim Rückflug: Ein nicht angetretener Hinflug darf nicht mehr automatisch zur Verweigerung des Rückflugs führen.
Die Änderungen sollen das Reisen innerhalb Europas und auf internationalen Verbindungen, die unter die EU-Fluggastrechte fallen, verbraucherfreundlicher gestalten.
Flugverspätung: Bis zu 600 Euro Entschädigung bleiben erhalten
Eine der wichtigsten Entscheidungen betrifft die Entschädigung bei Flugverspätungen.
Zwischenzeitlich stand im Raum, dass Fluggesellschaften erst bei deutlich längeren Verspätungen Entschädigungen zahlen müssten. Der Rat hatte zuvor eine Anhebung der Schwelle auf vier bis sechs Stunden vorgeschlagen.
Das Europäische Parlament konnte sich jedoch mit dem Erhalt der bisherigen Drei-Stunden-Regel durchsetzen.
Für Euch bedeutet das: Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden kann weiterhin ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung bestehen.
Wie viel Geld Euch zusteht, richtet sich nach der Flugstrecke.
| Flugstrecke | Mögliche Entschädigung |
|---|---|
| Bis 1.500 Kilometer | 250 Euro |
| Innerhalb der EU über 1.500 Kilometer | 400 Euro |
| Andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern | 400 Euro |
| Sonstige längere Flüge | 600 Euro |
Wichtig ist allerdings, dass eine Verspätung nicht automatisch einen Zahlungsanspruch auslöst.
Kann die Airline nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände für die Flugstörung verantwortlich waren und sich diese trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden ließ, kann der Entschädigungsanspruch entfallen.
Dazu können beispielsweise bestimmte extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen oder schwerwiegende Sicherheitsprobleme gehören.
Bei bestimmten Ersatzbeförderungen kann außerdem eine Reduzierung des Ausgleichsbetrags vorgesehen sein.
Ein Beispiel: Vier Stunden Verspätung beim Rückflug
Angenommen, Ihr fliegt nach einem Urlaub von Mallorca nach Deutschland zurück. Euer Flug erreicht den Zielflughafen vier Stunden später als geplant.
Bei einer Strecke von höchstens 1.500 Kilometern kann Euch eine Entschädigung von 250 Euro pro anspruchsberechtigter Person zustehen.
Reisen vier anspruchsberechtigte Personen gemeinsam, wären damit rechnerisch insgesamt 1.000 Euro möglich.
Entscheidend sind allerdings immer die tatsächlichen Umstände der Flugverspätung und die anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.
Entschädigungen sollen künftig einfacher und schneller ausgezahlt werden
Bisher empfinden viele Fluggäste die Durchsetzung ihrer Ansprüche als umständlich. Häufig müssen sie selbst recherchieren, welche Entschädigung infrage kommt und wo ein entsprechender Antrag einzureichen ist.
Die Reform sieht deshalb deutlich klarere Abläufe vor.
Fluggesellschaften sollen betroffenen Passagieren innerhalb von vier Tagen nach Ende der Reise mitteilen, wie sie eine Entschädigung beantragen können.
Ein zusätzliches Benutzerkonto oder die Installation einer speziellen App darf dafür nicht verlangt werden.
Außerdem sind künftig feste Fristen vorgesehen:
- Neun Monate: So lange haben Fluggäste nach den neuen Vorschriften Zeit, ihren Entschädigungsantrag einzureichen.
- 30 Tage: Innerhalb dieser Frist muss die Fluggesellschaft auf einen Antrag reagieren, indem sie zahlt oder nachvollziehbar erklärt, weshalb kein Ausgleichsanspruch besteht.
Gerade für Reisende, die ihre Ansprüche bisher wegen des bürokratischen Aufwands nicht verfolgt haben, könnte das eine spürbare Verbesserung darstellen.
Die 30-Tage-Regel bedeutet allerdings nicht, dass jeder Antrag automatisch erfolgreich ist.
Familien sparen künftig bei der Sitzplatzreservierung
Besonders interessant ist die Reform für Familien mit Kindern.
Viele Fluggesellschaften verlangen zusätzliche Gebühren, wenn Passagiere bestimmte Sitzplätze reservieren möchten. Dadurch können bei einem Familienurlaub schnell weitere Kosten entstehen.
Die neuen EU-Fluggastrechte sollen hier Abhilfe schaffen.
Kinder unter 14 Jahren sollen ohne zusätzliche Gebühren neben einer erwachsenen Begleitperson sitzen dürfen.
Damit soll verhindert werden, dass Familien für die gemeinsame Sitzplatzvergabe zusätzlich bezahlen müssen.
Ein Anspruch auf bestimmte Wunschplätze, zusätzliche Beinfreiheit oder eine freie Auswahl aller Sitzplätze entsteht dadurch allerdings nicht.
Die Regelung betrifft vielmehr die gemeinsame Unterbringung von Kindern und ihren Begleitpersonen.
Ähnliche Schutzrechte sind auch für bestimmte weitere Personengruppen vorgesehen, darunter Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sowie Schwangere.
Handgepäck und Flugpreise: Schluss mit versteckten Zusatzkosten?
Gerade bei günstigen Flugtickets lohnt sich bislang ein genauer Blick auf die Tarifbedingungen.
Ein vermeintliches Schnäppchen kann deutlich teurer werden, sobald ein zusätzliches Handgepäckstück, ein ausgewählter Sitzplatz oder weitere Leistungen hinzukommen.
Die EU will deshalb die Preisangaben transparenter gestalten.
Künftig müssen Fluggesellschaften und Buchungsplattformen bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs deutlich machen, welches Handgepäck im Ticketpreis enthalten ist.
Außerdem sehen die neuen Regeln die kostenlose Mitnahme eines persönlichen Gegenstands vor, beispielsweise einer kleinen Tasche oder eines Rucksacks.
Das bedeutet allerdings nicht, dass künftig jeder größere Kabinentrolley grundsätzlich kostenlos mitgenommen werden darf.
Die konkreten Gepäckbedingungen und die zulässigen Abmessungen bleiben daher wichtige Kriterien bei der Flugbuchung.
Für Euch dürfte vor allem der Preisvergleich einfacher werden, weil der tatsächliche Leistungsumfang eines Flugtickets früher ersichtlich sein muss.
Wie wichtig die vollständigen Ticketkosten sind, zeigt auch unser Ratgeber darüber, warum günstige Flüge in Europa künftig seltener werden könnten.
Rückflug trotz verpasstem Hinflug: Neue Regel schützt Reisende
Eine weitere Änderung betrifft sogenannte No-Show-Klauseln.
Bislang konnten bestimmte Fluggesellschaften Probleme verursachen, wenn Passagiere den Hinflug einer gemeinsam gebuchten Hin- und Rückreise nicht angetreten hatten.
Unter Umständen wurde dann auch die Nutzung des Rückflugtickets verweigert.
Damit soll künftig Schluss sein.
Nach den neuen EU-Vorschriften darf eine Airline die Beförderung auf dem Rückflug nicht allein deshalb verweigern, weil der gebuchte Hinflug nicht genutzt wurde.
Für Reisende kann das insbesondere dann wichtig sein, wenn sie kurzfristig eine andere Möglichkeit gefunden haben, ihr Urlaubsziel zu erreichen.
Allerdings bleiben die jeweiligen Buchungsbedingungen für andere Änderungen der Reise weiterhin relevant.
Bordkarten und Namenskorrekturen: Weniger zusätzliche Gebühren
Auch bei der Abwicklung einer Flugreise sollen einige Gebühren wegfallen.
Nach den neuen Vorschriften dürfen Fluggesellschaften für die Korrektur von Rechtschreibfehlern im Namen eines Fluggastes keine zusätzlichen Gebühren verlangen.
Dabei geht es um tatsächliche Schreibfehler und nicht um die Übertragung eines Tickets auf eine andere Person.
Außerdem sollen Passagiere nach dem Check-in eine digitale Bordkarte erhalten können, ohne dafür eine spezielle App installieren oder ein gesondertes Benutzerkonto einrichten zu müssen.
Wer eine digital ausgestellte Bordkarte selbst ausdruckt, darf nicht allein deshalb von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Auch für den Ausdruck einer Bordkarte durch die Airline nach abgeschlossenem Check-in dürfen künftig keine gesonderten Gebühren anfallen.
Flug gestrichen: Diese Unterstützung steht Reisenden zu
Die Reform betrifft ebenfalls die Betreuung von Passagieren bei größeren Flugstörungen.
Wird ein Flug annulliert, bleibt das grundlegende Recht erhalten, zwischen einer Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu wählen.
Zusätzlich werden die Unterstützungsleistungen präzisiert.
Dazu zählen je nach Wartezeit und Situation:
- Erfrischungen während längerer Wartezeiten
- Mahlzeiten bei entsprechenden Verzögerungen
- Kommunikationsmöglichkeiten einschließlich Internetzugang
- Eine notwendige Hotelübernachtung, wenn die Weiterreise erst am nächsten Tag möglich ist
- Die erforderliche Beförderung zwischen Flughafen und Unterkunft
Diese Betreuungsleistungen sind von einer pauschalen Entschädigung zu unterscheiden.
Auch wenn eine Airline wegen außergewöhnlicher Umstände keinen pauschalen Ausgleich zahlen muss, können weiterhin Betreuungsansprüche bestehen.
Deshalb solltet Ihr bei erheblichen Flugstörungen nicht nur auf eine mögliche Geldentschädigung achten.
Ab wann gelten die neuen EU-Fluggastrechte?
Die überarbeiteten Vorschriften wurden im Juli 2026 auf EU-Ebene verabschiedet.
Nach Angaben des Rates treten sie zwölf Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Europäische Kommission rechnet deshalb mit einer Anwendung im Sommer 2027.
Der genaue Termin hängt vom maßgeblichen Veröffentlichungsdatum ab.
Für Flugreisen im Herbst 2026 gelten noch die bisherigen Vorschriften. Ihr könnt allerdings bereits jetzt Entschädigungsansprüche bei entsprechenden Flugverspätungen, Annullierungen oder einer verweigerten Beförderung geltend machen.
Die Reform führt also nicht sämtliche Fluggastrechte neu ein. Sie erhält wichtige bestehende Ansprüche und ergänzt sie um zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Was Ihr bei einer Flugverspätung konkret tun solltet
Unabhängig von den kommenden Änderungen lohnt es sich, bei Flugproblemen systematisch vorzugehen.
Bewahrt zunächst Eure Buchungsbestätigung und Bordkarte auf. Notiert außerdem die tatsächliche Ankunftszeit und dokumentiert Mitteilungen der Fluggesellschaft über den Grund der Verspätung.
Falls Ihr wegen einer längeren Wartezeit selbst notwendige Ausgaben für Verpflegung oder eine Unterkunft übernehmen müsst, solltet Ihr die entsprechenden Belege aufheben.
Wendet Euch anschließend direkt an die verantwortliche Fluggesellschaft und macht mögliche Ansprüche schriftlich geltend.
Falls Ihr Unterstützung bei der Durchsetzung benötigt, könnt Ihr auch unseren Beitrag zur Flugentschädigung mit Flightright lesen. Beachtet dabei, dass kommerzielle Entschädigungsdienstleister im Erfolgsfall einen Teil der Auszahlung als Provision einbehalten können.
Bei der eigenständigen Durchsetzung gegenüber der Airline fällt eine solche Erfolgsprovision nicht an.
Fazit: Die neuen Fluggastrechte bringen echte Verbesserungen
Mit der Reform der EU-Fluggastrechte werden wichtige bestehende Ansprüche gesichert und einige bislang ärgerliche Probleme bei Flugbuchungen angegangen.
Besonders erfreulich ist der Erhalt der Entschädigungen von bis zu 600 Euro bei erheblichen Verspätungen. Auch die klareren Fristen für Entschädigungsanträge, kostenlose benachbarte Sitzplätze für Familien und transparentere Gepäckbedingungen dürften für viele Reisende praktische Vorteile bringen.
Trotzdem lohnt sich weiterhin der Blick auf die Tarifbedingungen einer Fluggesellschaft. Nicht jede Zusatzleistung wird automatisch kostenlos, und auch die Zahlung einer Entschädigung bleibt an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Wie sind Eure Erfahrungen mit Flugverspätungen oder zusätzlichen Airline-Gebühren? Habt Ihr schon einmal eine Entschädigung erhalten oder musstet Ihr lange auf eine Antwort warten? Schreibt uns Eure Erfahrungen in die Kommentare!
Offizielle Quellen:
- Europäisches Parlament – Parlament stärkt Rechte von Fluggästen, 7. Juli 2026
- Rat der Europäischen Union – Endgültige Zustimmung zur Reform, 13. Juli 2026

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

