Bildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz – Was es aussagt und wer gefördert wird

Bereits seit einigen Jahren verändert sich die Arbeitswelt. Im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung ist es umso wichtiger, Schritt zu halten. Viele Arbeitnehmer fürchten, dass sie bald überflüssig und durch Maschinen ersetzt werden. Dabei kann man mit einer passenden Weiterbildung auch die Herausforderungen der neuen Arbeitswelt bestreiten. Seit 2019 werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei durch das Qualifizierungschancengesetz unterstützt. Was es damit genau auf sich hat, an wen sich die Förderung richtet und wie diese konkret aussieht, verraten wir in diesem Artikel.

Der strukturelle Wandel der Arbeitswelt findet längst statt. Bestehende Tätigkeitsfelder werden in nahezu allen Branchen verändert. Bei vielen herrscht Unsicherheit, es macht sich Angst breit: Ob durch die Digitalisierung Arbeitsplätzte verloren gehen, kann Prof. Dr. Thomas Bauer, Leiter des Lehrstuhls für Empirische Wirtschaftsforschung an der Ruhr Universität Bochum verneinen. Zwar würde die Digitalisierung die nachgefragten Tätigkeiten verändern, nicht jedoch die Anzahl an Arbeitsstellen. Umso wichtiger ist eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten auf allen Ebenen. An diesem Punkt kommt das Qualifizierungschancengesetz ins Spiel.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Ende 2018 verkündete Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass „bis 2025 etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden“ würden. Er betonte jedoch, dass gleichzeitig auch 2,1 Millionen neue Jobs entstehen würden. Um mit der digitalen Transformation Schritt halten zu können, wurde der Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten mit Beginn des Jahres 2019 erleichtert. Als neue staatliche Förderung der Bundesregierung wurde zum 1. Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz ins Leben gerufen. Mit dem Gesetz wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet; die bisherige Zielgruppe wurde erweitert. Wurden bislang vorwiegend arbeitsuchende Personen weiterqualifiziert und mit einer Umschulung gefördert, können nun auch aktuell beschäftigte Arbeitnehmer eine Förderung erhalten. Das Qualifizierungschancengesetz umfasst sowohl die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Weiterbildung als auch ein größeres Weiterbildungsangebot.

Unabhängig von der Qualifikation der Arbeitnehmer, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße können sich Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten finanziell unterstützen lassen. Die Weiterbildungsförderung beinhaltet neben einem Zuschuss zu den Weiterbildungskosten auch die (teilweise) Übernahme der Lohnfortzahlungen während der Maßnahme. Wie hoch die Förderung ausfällt, richtet sich nach der Unternehmensgröße, wobei kleinere Firmen mehr gefördert werden als große Unternehmen.

Bildquelle: Pixaybay

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Welche Maßnahmen bringt das neue Gesetz mit sich?

Insgesamt baut das Qualifizierungschancengesetz auf drei Maßnahmen auf:

  • Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung:
  • Weiterbildungsförderung auch für vom digitalen Strukturwandel betroffene Beschäftigte sowie für diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben
  • Verbesserung der Förderleistungen durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
  • Verbesserter Schutz in der Arbeitslosenversicherung:
  • Erleichterter Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, indem die Mindestversicherungszeit von 24 auf 12 Monate gesenkt wurde
  • Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages:
  • Befristete Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung bis Ende 2022

Was und wer wird beim Qualifizierungschancengesetz gefördert?

Das Hauptaugenmerk beim Qualifizierungschancengesetz liegt bei Erweiterungsqualifizierungen. Diese sind zukunftsorientiert und darauf ausgerichtet, Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Ein großer Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Während sich Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des digitalen Strukturwandels langfristig sichern können, werden Arbeitgeber darin unterstützt, ihre Beschäftigten weiterzubilden und auf die Anforderungen der Arbeitswelt von morgen vorzubereiten. 

Für wen gilt die Weiterbildungsförderung? Im Gegensatz zum Vermittlungsgutschein für Bezieher von Arbeitslosengeld soll das Qualifizierungschancengesetz generell für aktuell Beschäftigte gelten. Und zwar unabhängig von Lebensalter, Qualifikation und Betriebsgröße. Daneben können auch folgende Personengruppen vom neuen Gesetz profitieren:

  • Beschäftigte, welche innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • Beschäftigte, welche besonders stark vom Strukturwandel betroffen sind
  • Menschen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel vorherrscht

Durch das Qualifizierungschancengesetz sollen Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Deshalb werden nicht nur die Weiterbildungskosten selbst bezuschusst – während der Weiterbildungsphase sind auch Zuschüsse zu den Lohnkosten vorgesehen.

So sieht die Förderung konkret aus

Beim Qualifizierungschancengesetz wurde nur ein knappes Jahr später nochmal nachgebessert. Das im April 2020 beschlossene Arbeit-von-Morgen-Gesetz sieht einige Änderungen bei der Förderung vor. Zum Beispiel wurden die Zugangsvoraussetzungen gesenkt und die Fördersätze erhöht. Zudem können Unternehmen die Fördermittel nun einfacher beantragen.

  • Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter) können die Lehrgangskosten bis zu 100 % fördern lassen. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt wurde von 75 % auf bis zu 90 % erhöht.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) erhalten die Lehrgangskosten statt bis zu 50 % nun bis zu 65 % bezuschusst. Bei Beschäftigten ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen kann die Förderung bis zu 100 % betragen. Während der Weiterbildung werden die Lohnkosten statt bis zu 50 % jetzt auf bis zu 65 % bezuschusst. 
  • Größere Unternehmen (> 250 Mitarbeiter) erhalten statt bis zu 25 % bei den Lehrgangskosten nun eine Förderung von bis zu 40 %. Die Förderung der Lohnfortzahlung wird von 25 % auf bis zu 40 % erhöht.
  • Große Unternehmen (> 2.500 Mitarbeiter) können statt 15 % jetzt 30 % der Lehrgangskosten fördern lassen. Beim Arbeitsentgelt während der Weiterbildung werden sie statt wie bisher mit bis zu 25 % jetzt bis zu 40 % unterstützt.
  • Bei fehlendem Berufsabschluss und bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen können die Lohnkosten unabhängig von der Betriebsgröße bis zu 100 % übernommen werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Damit Arbeitgeber die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz nicht einsetzen um ihre Mitarbeiter regulär weiterzubilden, gelten bestimmte Richtlinien für die Förderung:

  • Die Weiterbildung muss Qualifikationen vermitteln, welche auf die zukünftigen Anforderungen am Arbeitsplatz des Teilnehmers bezogen sind
  • Der Umfang der Weiterbildung muss bei mehr als 120 Unterrichtseinheiten liegen
  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen
  • Die Weiterbildung kann über externe und zertifizierte Trägern erfolgen

Von der Idee zur Förderung

Um von einer Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz zu profitieren, sind folgende vier Schritte erforderlich:

  1. Weiterbildungsbedarf mit einem Personalverantwortlichen besprechen
  2. Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter prüfen
  3. Passende Weiterbildung auswählen
  4. Förderung mit dem Arbeitgeber-Service abstimmen (Tel. 0800/4555520)

Beschäftigte mit dem Wunsch nach Weiterbildung müssen sowohl einen Antrag beim Arbeitgeber als auch bei der Agentur für Arbeit stellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung jeder Art von Weiterbildung gibt es nicht. Allerdings hat man als Beschäftigter in jedem Fall einen Anspruch auf eine umfassende Beratung bei der Agentur für Arbeit.

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