Amazon Prime Preiserhöhung: Verbraucherzentrale bereitet Sammelklage vor

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat Amazon wegen der Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften im September 2022 verklagt. Diese Erhöhung betraf Millionen von Kunden und führte zu erheblichen Mehrkosten. Nun gibt es Hoffnung für Betroffene: Das Landgericht Düsseldorf hat in erster Instanz entschieden, dass die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden unzulässig war.

Die Hintergründe der Preiserhöhung

Amazon erhöhte die Preise für Prime-Mitgliedschaften ab dem 15. September 2022. Die Änderungen im Überblick:

  • Jährliche Zahlweise: Preisanstieg von 69 € auf 89,90 €
  • Monatliche Zahlweise: Preisanstieg von 7,99 € auf 8,99 €

Die Ankündigung der Preisänderung erfolgte im Juli 2022, allerdings ohne eine explizite Zustimmung der Kunden einzuholen. Dies sieht die Verbraucherzentrale als rechtswidrig an.

Gerichtsurteil: Unzulässige Preiserhöhung

Das Landgericht Düsseldorf stimmte der Klage der Verbraucherzentrale NRW zu. Es stellte klar, dass eine Preisanpassung dieser Art nicht ohne die Zustimmung der Kunden erfolgen darf. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Amazon Berufung einlegen kann, doch es hat den Weg für eine Sammelklage geebnet.

Wer ist von der Sammelklage betroffen?

Alle Prime-Mitglieder, die vor dem 15. September 2022 eine aktive Mitgliedschaft hatten und seitdem die erhöhten Preise zahlen mussten, können betroffen sein. Dazu gehören:

  • Kunden mit jährlicher Zahlweise, die einen Aufpreis von 20 € pro Jahr zahlen.
  • Kunden mit monatlicher Zahlweise, die jährlich 12 € mehr zahlen.

Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt davon ab, wie lange die erhöhten Preise gezahlt wurden.

Wie können Betroffene vorgehen?

Die Verbraucherzentrale NRW bereitet eine Sammelklage vor, bei der sich betroffene Kunden anschließen können. Sobald die Klage eingereicht ist, wird ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Kunden können sich dort eintragen und von einer möglichen Rückerstattung profitieren.

Anmeldung zur Sammelklage

Interessierte können sich bereits jetzt bei der Verbraucherzentrale NRW anmelden, um weitere Informationen zu erhalten. So bleiben sie auf dem Laufenden und können ihre Ansprüche fristgerecht geltend machen.

Was tun bei Kündigungswunsch?

Falls Sie Ihre Amazon Prime-Mitgliedschaft kündigen möchten, können Sie dies über den offiziellen Kündigungs-Link schnell und unkompliziert erledigen.

Fazit

Die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon bietet Prime-Kunden die Chance, unzulässig gezahlte Beträge zurückzufordern. Betroffene sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich gegebenenfalls für die Sammelklage anmelden.

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