Wer Amazon Prime schon vor der großen Preiserhöhung von 2022 genutzt hat, sollte jetzt genauer hinschauen. Der Bundesgerichtshof hat die damalige Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt – und Amazon hat bereits angekündigt, bei bestimmten Bestandskunden vorübergehend wieder am früheren Beitrag anzusetzen.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Amazon allen Betroffenen sofort sämtliche seit 2022 gezahlten Mehrbeträge überweist. Genau dieser Unterschied ist nach dem Urteil besonders wichtig.
Was hat der BGH bei Amazon Prime entschieden?
Amazon erhöhte die Prime-Preise in Deutschland zum 15. September 2022. Bei jährlicher Abrechnung ging es von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch Prime Student war von Preiserhöhungen betroffen.
Amazon stützte die Änderung auf eine entsprechende Preisanpassungsklausel in seinen Bedingungen.
Genau diese Regelungen hielten die Karlsruher Richter für nicht transparent genug. Der BGH entschied am 1. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen III ZR 205/25, dass die beanstandeten Bestimmungen gegen das Transparenzgebot verstoßen und damit unwirksam sind.
Damit scheiterte Amazon auch in höchster Instanz, nachdem bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klausel beanstandet hatten.
Wer könnte jetzt wieder den alten Prime-Preis zahlen?
Amazon hat nach dem Urteil angekündigt, den Prime-Beitrag vorübergehend für bestimmte Mitglieder anzupassen.
Betroffen sind nach Angaben des Unternehmens Kunden, deren Prime-Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seither unverändert fortbesteht. Amazon will diese Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin über den aktuellen Stand informieren.
Für Euch bedeutet das: Wer schon vor der Preiserhöhung Prime-Mitglied war, sollte in den kommenden Wochen besonders auf Mitteilungen von Amazon und auf den nächsten abgerechneten Beitrag achten.
Wer Prime erst später abgeschlossen oder seine Mitgliedschaft zwischenzeitlich verändert hat, fällt nicht zwangsläufig unter diese angekündigte Anpassung.
Gibt es jetzt automatisch Geld zurück?
Hier liegt der entscheidende Punkt: Das BGH-Urteil über die Klausel ist nicht gleichbedeutend mit einer bereits abgeschlossenen Rückzahlung an sämtliche Prime-Kunden.
Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass die Erstattung bereits gezahlter höherer Beiträge Gegenstand eines gesonderten Verfahrens ist. Auch Amazon verweist bei bereits gezahlten Gebühren auf dieses separate Verfahren.
Parallel läuft deshalb eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Die Verbraucherzentrale möchte damit erreichen, dass Betroffene die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Beitrag zurückerhalten. Wie hoch ein möglicher individueller Anspruch wäre, hängt unter anderem vom gewählten Prime-Modell und der Dauer der höheren Zahlungen ab.
Sammelklage gegen Amazon läuft weiter
Wer möglicherweise betroffen ist, kann nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW weiterhin prüfen, ob eine Teilnahme an der Sammelklage infrage kommt.
Die Verbraucherzentrale nennt dafür insbesondere Kunden, die bereits vor der Preiserhöhung 2022 eine Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft abgeschlossen hatten.
Informationen der Verbraucherzentrale NRW zur Sammelklage gegen Amazon
Eine pauschale Aussage wie „Jeder Prime-Kunde bekommt jetzt Geld zurück“ wäre deshalb zu weitgehend. Fest steht zunächst die Unwirksamkeit der beanstandeten Preisanpassungsregelung; über bereits gezahlte Beträge wird separat gestritten.
Auch für bestehende Preis-King-Leser gibt es ein wichtiges Update
Wir hatten bei Preis-King bereits nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über mögliche Rückzahlungsansprüche berichtet. Durch das BGH-Urteil hat sich die rechtliche Ausgangslage nun entscheidend weiterentwickelt: Amazon konnte die Entscheidung der Vorinstanzen in Karlsruhe nicht mehr zu Fall bringen.
Unser bisheriger Ratgeber zur Amazon-Prime-Rückzahlung
Auch andere Änderungen rund um Prime können für Euch interessant sein. So hat Preis-King zuletzt über die Entwicklung der Werbung bei Prime Video sowie über Amazon Prime Student und die aktuelle Gratisphase berichtet.
Fazit: Prime-Bestandskunden sollten ihre nächsten Abbuchungen prüfen
Das BGH-Urteil ist für langjährige Prime-Mitglieder relevant: Die von Amazon für die Preiserhöhung 2022 verwendete Klausel ist höchstrichterlich für unwirksam erklärt worden. Bei bestimmten unverändert bestehenden Altverträgen will Amazon den Beitrag vorübergehend anpassen.
Bei bereits gezahlten Mehrbeträgen ist die Sache dagegen noch nicht beendet. Wer schon vor September 2022 Prime-Kunde war, sollte daher Amazon-Mitteilungen, die nächste Abrechnung und das separate Sammelklageverfahren im Blick behalten.
Seid Ihr bereits seit 2022 oder länger bei Prime und habt Ihr von Amazon schon eine Nachricht zu Eurem künftigen Mitgliedsbeitrag bekommen? Eure Erfahrungen sind in den Kommentaren besonders interessant.

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

