Urlaub mit der Familie – das klingt für viele nach Erholung, gemeinsamer Zeit und unvergesslichen Erinnerungen. Doch für Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen ist der Traum vom Familienurlaub oft schwer zu finanzieren. Genau hier setzt die aktuelle Förderung zur Familienerholung des Bundesfamilienministeriums an.
Seit 2025 unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern gezielt Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, mit finanziellen Zuschüssen für Familienferien. Diese Initiative soll ermöglichen, dass auch Familien mit begrenztem Budget eine wohlverdiente Auszeit genießen können – sei es an der Nordsee, im Schwarzwald oder in den Alpen.
Die Förderung beträgt 50 € pro Elternteil und Tag sowie 25 € pro Kind und Tag – und das für fünf bis sieben Tage. Das kann schnell eine spürbare Entlastung bedeuten: Eine vierköpfige Familie erhält beispielsweise bis zu 700 € Zuschuss für eine Woche Familienurlaub.
Wer kann die Familienerholung Förderung 2025 beantragen?
Das Programm richtet sich an Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen, die in Deutschland leben und mindestens ein Kind haben. Die genauen Einkommensgrenzen variieren von Bundesland zu Bundesland, orientieren sich aber in der Regel am durchschnittlichen Nettoeinkommen und der Familiengröße.
Förderberechtigt sind in der Regel:
- Familien mit geringem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten,
- Alleinerziehende mit Kindern,
- Familien mit Angehörigen mit Behinderung,
- Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf (z. B. Pflegeverantwortung oder belastende Lebenssituationen).
Wichtig: Die Förderung gilt nur für Familien mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland, das den Zuschuss gewährt.
So hoch ist die Förderung für den Familienurlaub
Die Zuschüsse betragen aktuell:
- 50 € pro Elternteil und Tag,
- 25 € pro Kind und Tag,
- Förderdauer: 5 bis 7 Tage Familienurlaub,
- Abwicklung über anerkannte Träger wie AWO, Caritas, Diakonie oder Familienferienstätten.
Beispielrechnung für 7 Tage:
| Familienmitglieder | Zuschuss pro Tag | Gesamtsumme für 7 Tage |
|---|---|---|
| 2 Erwachsene + 2 Kinder | 150 € | 1.050 € Förderung |
| 1 Erwachsener + 1 Kind | 75 € | 525 € Förderung |
| 2 Erwachsene + 3 Kinder | 175 € | 1.225 € Förderung |
Ein solcher Zuschuss kann also schnell einen Großteil der Reisekosten abdecken – insbesondere, wenn der Urlaub in einer geförderten Familienferienstätte oder einem gemeinnützigen Ferienhaus stattfindet.
In diesen Bundesländern gibt es Zuschüsse zur Familienerholung (Stand 10/2025)
Aktuell bieten 12 von 16 Bundesländern finanzielle Unterstützung an. Die Förderung kann sich in Höhe, Bedingungen und Antragsverfahren unterscheiden. Hier die Übersicht:
| Bundesland | Förderung vorhanden | Ansprechpartner / Träger |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja | Landesfamilienverband / Caritas BW |
| Bayern | Ja | Familienerholung Bayern / AWO Bayern |
| Berlin | Ja | Berliner Familienerholungsprogramm |
| Brandenburg | Ja | Familienpass Brandenburg / DRK |
| Bremen | Ja | Familienerholungsfonds Bremen |
| Hamburg | Nein | (keine landesweite Förderung 2025) |
| Hessen | Nein | (teils kommunale Angebote) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Familienferienstätten MV |
| Niedersachsen | Ja | Diakonie & Paritätischer Wohlfahrtsverband |
| Nordrhein-Westfalen | Ja | Familienerholung NRW / LVR |
| Rheinland-Pfalz | Ja | Caritasverband RLP |
| Saarland | Ja | AWO Saarland / Diakonie Saar |
| Sachsen | Ja | Landesprogramm Familienurlaub Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Nein | (Programm in Vorbereitung) |
| Schleswig-Holstein | Ja | Familienverband SH |
| Thüringen | Ja | Landeszuschuss Familienerholung Thüringen |
Die Bundesländer Hamburg, Hessen und Sachsen-Anhalt beteiligen sich aktuell nicht am Förderprogramm – hier kann sich ein Blick auf kommunale Sonderprogramme oder Sozialfonds einzelner Träger lohnen.
Wie läuft der Antrag auf Familienurlaub Förderung ab?
Die Beantragung erfolgt nicht direkt beim Bund, sondern über anerkannte Wohlfahrtsverbände oder Familienferienstätten. Dazu zählen u. a.:
- AWO (Arbeiterwohlfahrt)
- Caritas
- Diakonie
- DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
- Paritätischer Wohlfahrtsverband
Der Antrag wird in der Regel beim zuständigen Verband des Bundeslands gestellt, in dem Ihr Euren Wohnsitz habt.
Typischer Ablauf:
- Passende Familienferienstätte oder Träger in Eurem Bundesland auswählen.
- Antrag auf Zuschuss zur Familienerholung ausfüllen (oft online verfügbar).
- Einkommensnachweise, Nachweis über Familienmitglieder und Wohnsitz beifügen.
- Bewilligung abwarten – danach kann die Buchung erfolgen.
Viele Träger bieten Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen an. Teilweise gibt es auch Sozialfonds oder zusätzliche Spendenmittel, mit denen Familien in besonderen Notlagen unterstützt werden können.
Was zählt als „kleines oder mittleres Einkommen“?
Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich leicht zwischen den Bundesländern. Grob orientieren sich die Behörden an den Einkommensgrenzen für Kindergeldzuschläge oder Wohngeld.
Beispielhafte Richtwerte (je nach Land variabel):
- Alleinerziehende mit 1 Kind: bis ca. 2.100 € netto/Monat,
- Familien mit 2 Kindern: bis ca. 3.200 € netto/Monat,
- Familien mit 3 Kindern: bis ca. 3.800 € netto/Monat.
Diese Werte dienen als Orientierung. Entscheidend ist das tatsächliche Haushaltsnettoeinkommen und die Familiengröße.
Familienerholung – warum sie so wichtig ist
Laut Bundesfamilienministerium haben gerade Familien mit geringem Einkommen oft keinen Zugang zu Urlaub oder Erholung. Dabei ist gemeinsamer Urlaub ein entscheidender Faktor für das Familienwohl:
- Stärkt die Bindung zwischen Eltern und Kindern,
- reduziert Stress und fördert die psychische Gesundheit,
- unterstützt soziale Teilhabe, besonders für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten.
Das Förderprogramm leistet somit nicht nur finanzielle, sondern auch gesellschaftliche Unterstützung. Familien erhalten die Möglichkeit, Zeit miteinander zu verbringen, neue Orte zu entdecken und sich vom Alltag zu erholen – unabhängig vom Kontostand.
Fazit: Familienurlaub Förderung 2025 – Jetzt Zuschuss sichern
Die Familienerholung Förderung 2025 ist eine der sinnvollsten sozialen Unterstützungsmaßnahmen für Familien in Deutschland. Mit bis zu 50 € pro Elternteil und 25 € pro Kind und Tag senkt sie die Urlaubskosten spürbar und macht Erholung für alle zugänglich.
Egal ob am Meer, in den Bergen oder in einer Familienferienstätte im eigenen Bundesland – wer rechtzeitig beantragt, kann sich auf einen bezahlbaren Urlaub freuen, der nicht nur das Konto, sondern auch das Familienleben entlastet.
Unser Tipp:
- Frühzeitig bei AWO, Diakonie oder Caritas informieren,
- Alle Nachweise bereithalten,
- Antrag vor Reisebeginn stellen,
- Bei Ablehnung nach Alternativen oder Sozialfonds fragen.
Kurz gesagt: Diese Förderung bietet echten Mehrwert – sozial, finanziell und menschlich. Nutzt sie, wenn Ihr die Voraussetzungen erfüllt, und gönnt Euch die wohlverdiente Auszeit!


