Ein gestrichener Flug ist schon ärgerlich genug. Besonders unangenehm wird es, wenn Ihr Eure Tickets über ein Buchungsportal gekauft habt und anschließend Eurem Geld hinterherlaufen müsst. Genau hier setzt die EU mit neuen Reiserechten bei Flugausfällen an: Künftig sollen auch Vermittlungsgebühren erstattet werden, die bei der Buchung über Drittanbieter angefallen sind.
Das Europäische Parlament hat am 20. Oktober 2026 entsprechende Änderungen beschlossen. Neben klareren Regeln für Buchungsportale soll ein einheitliches Formular dafür sorgen, dass Reisende ihre Ansprüche einfacher geltend machen können. Davon sollen nicht nur Flugpassagiere, sondern auch Bahn-, Bus- und Fährreisende profitieren.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die abschließende Zustimmung des EU-Rates steht noch aus. Die neuen Regelungen gelten deshalb noch nicht automatisch für Eure aktuelle Buchung.
Neue EU-Reiserechte: Buchungsportale sollen bei Flugausfällen Geld zurückzahlen
Wer einen Flug über eine Online-Reiseplattform bucht, kauft das Ticket nicht direkt bei der Fluggesellschaft. Zwischen Airline und Reisendem steht ein Vermittler, der häufig zusätzliche Gebühren für die Buchung verlangt.
Solange alles funktioniert, fällt dieser Unterschied kaum auf. Kommt es jedoch zu einer Flugannullierung, kann die Erstattung komplizierter werden.
Die Fluggesellschaft verweist möglicherweise auf das Buchungsportal, während der Vermittler auf die Zuständigkeit der Airline hinweist. Besonders die Frage, wer zusätzliche Vermittlungsgebühren zurückzahlen muss, kann für Verbraucher schwierig sein.
Mit den neuen EU-Regeln sollen die Verantwortlichkeiten klarer werden.
Die entscheidende Änderung: Bei einem erstattungsfähigen Flugausfall sollen Reisende künftig auch die angefallenen Vermittlungsgebühren zurückbekommen. Buchungsportale und andere Drittanbieter werden dafür stärker in die Pflicht genommen.
Das ist vor allem für Urlauber interessant, die regelmäßig über Flugvergleichsportale, Reiseplattformen oder andere Ticketvermittler buchen.
Was bedeutet die neue Erstattung konkret für Euch?
Wie groß der finanzielle Vorteil ausfallen kann, zeigt ein einfaches Beispiel.
Angenommen, Ihr bucht einen Flug über ein Online-Reiseportal. Der Flug kostet 180 Euro. Zusätzlich berechnet Euch der Vermittler eine Buchungsgebühr von 25 Euro.
| Kostenposition | Beispielbetrag |
|---|---|
| Flugticket | 180 € |
| Vermittlungsgebühr | 25 € |
| Gesamtbetrag | 205 € |
Fällt der Flug aus und entscheidet Ihr Euch für eine Erstattung, steht Euch nach den geltenden Fluggastrechten grundsätzlich die Rückzahlung des erstattungsfähigen Ticketpreises zu.
Bei zusätzlichen Vermittlungsgebühren kann die rechtliche und praktische Abwicklung bislang komplizierter sein. Die geplante EU-Regelung soll hier mehr Klarheit schaffen.
Nach den neuen Vorgaben wären in unserem Beispiel bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insgesamt 205 Euro zu erstatten – also einschließlich der 25 Euro Vermittlungsgebühr.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen tatsächlich angefallenen Vermittlungsgebühren und anderen Zusatzleistungen. Nicht jede separat gebuchte Versicherung, Hotelreservierung oder sonstige Reiseleistung wird allein durch einen Flugausfall automatisch erstattungsfähig.
Für Verbraucher dürfte die Änderung deshalb insbesondere bei klassischen Service- und Buchungsgebühren relevant sein.
Wer muss Euch das Geld zurückzahlen?
Die neuen Bestimmungen sollen die Verantwortung von Fluggesellschaften und Ticketvermittlern eindeutiger regeln.
Nach dem vorgesehenen Verfahren kann eine Erstattung über den Vermittler abgewickelt werden. Dabei soll transparent sein, wer zuständig ist und wie die Rückzahlung erfolgt.
Die entsprechenden Gesetzesvorschläge sehen zudem klare Fristen für die Weiterleitung von Erstattungen zwischen Fluggesellschaften, Vermittlern und Reisenden vor.
Das Ziel: Ihr sollt nicht unnötig zwischen Airline und Buchungsportal hin- und hergeschickt werden.
Gerade bei günstigen Flugtickets kann das einen spürbaren Unterschied machen. Denn zusätzliche Buchungsgebühren fallen im Verhältnis zum eigentlichen Ticketpreis teilweise deutlich ins Gewicht.
Ein EU-Formular für Flug, Bahn, Bus und Fähre
Die zweite große Neuerung betrifft die Beantragung von Erstattungen und Entschädigungen.
Bislang unterscheiden sich die Verfahren je nach Verkehrsmittel und Anbieter. Mal müsst Ihr ein Online-Formular ausfüllen, mal eine E-Mail schreiben oder Eure Forderung über ein Kundenkonto einreichen.
Künftig soll es ein einheitliches EU-Formular für Erstattungs- und Entschädigungsanträge geben.
Das Formular soll über die Internetseite der Europäischen Kommission bereitgestellt werden und für verschiedene Verkehrsmittel nutzbar sein.
Dazu gehören:
- Flugreisen: etwa bei Annullierungen oder anderen erstattungsfähigen Flugproblemen
- Bahnreisen: beispielsweise bei Verspätungen mit entsprechendem Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch
- Busreisen: soweit die europäischen Fahrgastrechte im konkreten Fall gelten
- Fährreisen: bei anspruchsbegründenden Störungen im Schiffsverkehr
Der große Vorteil liegt in der Vereinfachung des Verfahrens. Reisende sollen nicht jedes Mal nach einem anderen Formular suchen müssen.
Die rechtlichen Voraussetzungen bleiben allerdings unterschiedlich. Ein einheitliches Formular bedeutet nicht, dass künftig für alle Verkehrsmittel dieselben Entschädigungsbeträge oder Verspätungsgrenzen gelten.
Muss künftig jeder dieses Formular benutzen?
Nein, das gemeinsame Formular soll die Durchsetzung von Fahrgast- und Fluggastrechten erleichtern, bestehende Möglichkeiten zur Antragstellung aber nicht grundsätzlich ausschließen.
Nach den vorgesehenen Regeln dürfen Unternehmen einen berechtigten Antrag nicht allein deshalb ablehnen, weil Reisende nicht das gemeinsame Formular verwendet haben.
Ihr könnt Eure Forderungen also weiterhin auf anderen zulässigen Wegen geltend machen.
Das ist wichtig, wenn Ihr bereits einen Erstattungsantrag über die Website einer Fluggesellschaft gestellt habt oder einen anderen Kommunikationsweg bevorzugt.
Mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen
Neben den finanziellen Fragen enthält die Reform auch Verbesserungen für Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
Besonders wichtig ist dabei die geplante Regelung für Begleitpersonen im Flugverkehr.
Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen sollen unter den vorgesehenen Voraussetzungen künftig kostenlos mitfliegen können.
Vergleichbare Schutzregelungen bestehen in bestimmten Bereichen des Bus- und Bahnverkehrs bereits.
Außerdem sollen europaweit klarere Vorgaben für die Anerkennung von Assistenzhunden geschaffen werden.
Für betroffene Reisende und ihre Familien können solche Änderungen erhebliche Auswirkungen haben. Schließlich geht es nicht nur um zusätzliche Reisekosten, sondern auch darum, Verkehrsmittel möglichst selbstständig und ohne unnötige Hindernisse nutzen zu können.
Die genauen Voraussetzungen müssen bei der praktischen Anwendung der neuen Regeln berücksichtigt werden.
Welche Rechte habt Ihr bei einem Flugausfall schon heute?
Auch wenn die neuen EU-Vorgaben noch nicht vollständig in Kraft sind, steht Ihr bei einer Flugannullierung keineswegs ohne Rechte da.
Die bestehende EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Reisende bereits heute in vielen Fällen.
Wird Euer Flug gestrichen, muss Euch die Fluggesellschaft grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten anbieten.
Ihr könnt unter den gesetzlichen Voraussetzungen zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung wählen.
Eine Erstattung des Ticketpreises ist grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen vorgesehen.
Entscheidet Ihr Euch für eine Ersatzbeförderung, können außerdem Betreuungsleistungen erforderlich sein, beispielsweise Mahlzeiten oder unter bestimmten Umständen eine Hotelübernachtung.
Bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugausfällen
Zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises kann Euch eine finanzielle Ausgleichszahlung zustehen.
Nach den derzeit geltenden Regeln richtet sich deren Höhe insbesondere nach der Flugstrecke.
| Flugstrecke | Mögliche Ausgleichszahlung |
|---|---|
| Bis 1.500 Kilometer | 250 € |
| Über 1.500 Kilometer innerhalb der EU sowie bestimmte andere Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometern | 400 € |
| Über 3.500 Kilometer bei den entsprechenden übrigen Flügen | 600 € |
Diese Beträge gelten nicht automatisch bei jeder Flugannullierung.
Entscheidend ist unter anderem, wann Ihr über den Flugausfall informiert wurdet, ob eine geeignete Ersatzbeförderung angeboten wurde und welcher Grund zur Annullierung geführt hat.
Werdet Ihr beispielsweise rechtzeitig informiert oder liegen unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vor, kann der Anspruch auf die zusätzliche Ausgleichszahlung entfallen.
Auch bei einer Ersatzbeförderung sind unter bestimmten Voraussetzungen Kürzungen der Ausgleichszahlung möglich.
Wichtig: Die Rückzahlung des Ticketpreises und eine zusätzliche Entschädigung sind zwei unterschiedliche Ansprüche. Ihr könnt unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf beides haben.
Die offiziellen Voraussetzungen findet Ihr auf der EU-Informationsseite zu den Fluggastrechten bei Annullierung und Verspätung.
Flug über Drittanbieter gebucht: Was solltet Ihr jetzt beachten?
Bis die neuen Bestimmungen tatsächlich gelten, solltet Ihr bei der Buchung und bei einer möglichen Flugannullierung besonders sorgfältig vorgehen.
1. Gesamtpreis vor der Buchung prüfen
Achtet nicht nur auf den zunächst angezeigten Flugpreis.
Entscheidend ist, welcher Betrag am Ende tatsächlich abgebucht wird. Vermittlungsgebühren, Servicepauschalen und zusätzliche Leistungen können den ursprünglichen Ticketpreis deutlich erhöhen.
Vergleicht deshalb nach Möglichkeit den endgültigen Preis des Buchungsportals mit dem Direktpreis der Fluggesellschaft.
2. Buchungsunterlagen aufbewahren
Speichert Eure Buchungsbestätigung, Zahlungsbelege und die detaillierte Preisaufstellung.
Gerade wenn separate Vermittlungsgebühren ausgewiesen sind, kann eine nachvollziehbare Dokumentation hilfreich sein.
Das gilt auch für Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierungen oder bereits gebuchtes Gepäck.
3. Bei Flugausfall Erstattung oder Ersatzbeförderung prüfen
Wird Euer Flug annulliert, solltet Ihr zunächst klären, welche Optionen Euch die Airline anbietet.
Möchtet Ihr die Reise trotzdem antreten, kann eine Ersatzbeförderung sinnvoller sein als eine reine Ticketerstattung.
Wählt Ihr dagegen die Erstattung, solltet Ihr den entsprechenden Antrag dokumentieren und die gesetzlichen Fristen beachten.
4. Vermittlungsgebühren gesondert kontrollieren
Bei Buchungen über Drittanbieter lohnt sich ein genauer Blick auf den erstatteten Betrag.
Fehlen Gebühren, die bei der ursprünglichen Buchung angefallen sind, solltet Ihr prüfen, ob auch diese erstattungsfähig sind.
Die künftige EU-Regelung soll hier für mehr Rechtssicherheit sorgen. Schon heute kann die Erstattung einzelner Vermittlungsgebühren abhängig von den konkreten Umständen und der geltenden Rechtsprechung in Betracht kommen.
5. Bei Problemen weitere Unterstützung nutzen
Wenn die Fluggesellschaft oder der Vermittler nicht reagiert, könnt Ihr Euch über zuständige Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten informieren.
Wichtig ist, dass Ihr Eure Forderung möglichst schriftlich stellt und die Kommunikation dokumentiert.
So könnt Ihr später besser nachweisen, wann Ihr eine Erstattung beantragt habt und welche Antworten Ihr erhalten habt.
Ab wann gelten die neuen EU-Reiserechte?
Das Europäische Parlament hat den Änderungen am 20. Oktober 2026 zugestimmt.
Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren damit noch nicht vollständig abgeschlossen.
Der Rat der Europäischen Union muss den Änderungen noch seine abschließende Zustimmung erteilen. Anschließend folgen die erforderlichen formalen Schritte.
Laut der aktuellen Berichterstattung ist für Verkehrsunternehmen und Buchungsportale eine einjährige Umstellungsfrist vorgesehen.
Für Euch bedeutet das: Die neuen Regeln zur Erstattung über Drittanbieter und zum gemeinsamen EU-Formular sind nicht bereits seit dem Parlamentsbeschluss verbindlich anwendbar.
Ein genauer allgemeiner Starttermin sollte erst dann genannt werden, wenn der endgültige Rechtsakt und seine Anwendungsregelungen feststehen.
Die bereits bestehenden Fluggastrechte gelten davon unabhängig weiter.
EU-Fluggastrechte 2027: Weitere Änderungen bei Flugreisen
Die EU arbeitet an mehreren Verbesserungen für Flugreisende. Neben der geplanten Erstattung von Vermittlungsgebühren wurden bereits weitere Änderungen beschlossen. Welche EU-Fluggastrechte ab 2027 gelten sollen, was bei Verspätungen passiert und welche neuen Regeln für Familien und Flugbuchungen vorgesehen sind, erfahrt Ihr in unserem ausführlichen Ratgeber zu den EU-Fluggastrechten 2027.
Die neuen Erstattungsregelungen sind Teil einer umfassenderen Entwicklung beim europäischen Verbraucherschutz auf Reisen.
Bereits zuvor wurden Änderungen an den Flugreiserechten beschlossen, die unter anderem die Transparenz bei Zusatzkosten verbessern sollen.
Ein wichtiger Bereich ist das Handgepäck.
In unserem Ratgeber zu den neuen EU-Handgepäckregeln ab 2027 erfahrt Ihr, welches Gepäck künftig kostenlos mitgenommen werden darf und warum größere Kabinentrolleys weiterhin zusätzliche Gebühren verursachen können.
Für Urlauber ist das Zusammenspiel der neuen Vorschriften besonders interessant: Es geht nicht nur um die Erstattung im Problemfall, sondern auch um klarere Informationen und eine bessere Vergleichbarkeit der tatsächlichen Reisekosten.
Denn ein vermeintlich günstiger Flug ist nur dann wirklich preiswert, wenn Ihr die möglichen Zusatzkosten bereits vor der Buchung kennt.
Weitere Informationen rund um Flugreisen, Bahnangebote und Urlaubskosten findet Ihr außerdem in unseren Reise-Ratgebern bei Preis-King.
Fazit: Die neuen EU-Reiserechte könnten Euch viel Ärger ersparen
Der Beschluss des Europäischen Parlaments ist ein weiterer Schritt hin zu verständlicheren und besser durchsetzbaren Reiserechten.
Besonders bei Flugbuchungen über Drittanbieter dürfte die geplante Erstattung von Vermittlungsgebühren für mehr Klarheit sorgen. Schließlich sollte e

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

