Galeria nimmt keine Gutscheine mehr an – was passiert jetzt mit Eurem Geld?

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Ihr habt noch einen Galeria-Gutschein zu Hause? Dann gibt es schlechte Nachrichten: Die Warenhauskette nimmt aktuell weder Geschenkgutscheine noch Guthabenkarten an – und das, obwohl die Filialen weiterhin geöffnet sind. Hintergrund ist die erneute Galeria-Insolvenz im Oktober 2026. Für Kunden bedeutet das: Bereits bezahltes Guthaben lässt sich vorerst nicht mehr für Einkäufe verwenden.

Besonders ärgerlich ist die Situation für alle, die erst kürzlich eine Geschenkkarte gekauft oder zum Geburtstag erhalten haben. Doch ist das Geld jetzt endgültig verloren? Nicht zwangsläufig. Wir erklären Euch, was hinter dem Gutschein-Stopp steckt, welche Rechte Ihr habt und wie Ihr Eure Ansprüche sichern könnt.

Galeria-Insolvenz 2026: Geschenkgutscheine werden nicht mehr angenommen

Am 2. Oktober 2026 stellte Galeria erneut einen Insolvenzantrag. Bereits am 5. Oktober ordnete das Amtsgericht Düsseldorf die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Kebekus bestellt.

Für die traditionsreiche Warenhauskette ist es bereits die vierte Insolvenz innerhalb weniger Jahre. Frühere Verfahren gab es 2020, 2022 und 2024.

Während der Geschäftsbetrieb vorerst weiterläuft, bekommen Kunden die wirtschaftlichen Schwierigkeiten inzwischen unmittelbar zu spüren.

Galeria-Geschenkkarten und Guthabengutscheine können derzeit weder in den Filialen noch im Onlineshop eingelöst werden.

Wer mit einer bereits bezahlten Karte einkaufen möchte, muss deshalb auf eine andere Zahlungsmethode ausweichen oder den Einkauf verschieben.

Wie der WDR berichtet, wurde sogar eine Geschenkkarte abgelehnt, die erst am 17. September 2026 gekauft worden war – rund zwei Wochen vor dem Insolvenzantrag.

Das zeigt, dass nicht nur ältere Gutscheine betroffen sind.

Warum sind Galeria-Gutscheine plötzlich gesperrt?

Normalerweise sind Geschenkgutscheine eine unkomplizierte Zahlungsmöglichkeit. Ihr bezahlt beispielsweise 50 Euro und könnt diesen Betrag später für einen Einkauf verwenden.

Bei einer Insolvenz verändert sich jedoch die rechtliche Situation.

Denn ein Gutschein stellt letztlich einen Anspruch gegen das Unternehmen dar. Der Händler hat das Geld bereits erhalten, schuldet Euch aber noch die entsprechende Ware oder Leistung.

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, können solche Ansprüche grundsätzlich nicht mehr ohne Weiteres durch die normale Einlösung erfüllt werden.

Stattdessen müssen sie gegebenenfalls als Forderungen im Insolvenzverfahren behandelt werden.

Wichtig: Bei Galeria läuft nach dem Stand vom 16. Oktober 2026 zunächst ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Die aktuelle Nichtannahme der Gutscheine ist bereits Realität, obwohl das reguläre Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde.

Eine endgültige Aussage darüber, ob Galeria die Gutscheine später wieder akzeptiert, lässt sich derzeit nicht treffen.

Sind Galeria-Gutscheine jetzt wertlos?

Nicht automatisch. Hier muss zwischen dem rechtlichen Anspruch und der tatsächlichen Möglichkeit unterschieden werden, Euer Guthaben zurückzubekommen.

Wenn Ihr beispielsweise noch einen Gutschein über 100 Euro besitzt, besteht damit grundsätzlich weiterhin eine Forderung gegen den entsprechenden Aussteller.

Das bedeutet aber nicht, dass Ihr die 100 Euro einfach an der Kasse oder beim Kundenservice ausgezahlt bekommt.

Im Insolvenzverfahren hängt eine mögliche Erstattung davon ab, wie viel Geld nach der Verwertung des vorhandenen Vermögens für die Gläubiger übrig bleibt.

Die Verbraucherzentrale erklärt zu Gutscheinen bei einer Insolvenz, dass die Insolvenzquote häufig deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Anspruchs liegt.

Dabei handelt es sich allerdings um eine allgemeine Einordnung und nicht um eine bereits feststehende Quote für Galeria.

Beispiel: Was könnten 100 Euro Gutscheinwert noch bringen?

Um das Risiko besser einzuordnen, nehmen wir einen Gutschein mit einem Restguthaben von 100 Euro.

Angenommene Insolvenzquote Mögliche Auszahlung
0 % 0 Euro
2 % 2 Euro
5 % 5 Euro
10 % 10 Euro

Diese Beträge sind ausschließlich Rechenbeispiele. Welche Quote das Galeria-Verfahren tatsächlich erreicht, steht derzeit nicht fest.

Sollte Galeria die Gutscheine im Rahmen einer Fortführung später doch wieder akzeptieren, könnte sich die Situation für Gutscheinbesitzer ebenfalls ändern.

Eine solche Wiederaufnahme ist bislang aber nicht bestätigt.

Was sollten Besitzer von Galeria-Gutscheinen jetzt tun?

Wenn Ihr noch Guthaben bei Galeria habt, solltet Ihr Eure Unterlagen möglichst vollständig sichern. Damit verbessert Ihr Eure Möglichkeiten, den Anspruch später nachzuweisen.

1. Gutschein und Kaufbelege aufbewahren

Werft Eure Geschenkkarte auf keinen Fall weg, auch wenn sie momentan nicht funktioniert.

Bewahrt folgende Unterlagen auf:

  • Die ursprüngliche Geschenkkarte beziehungsweise den Gutschein
  • Den Kaufbeleg, falls vorhanden
  • Einen Nachweis über das aktuelle Restguthaben
  • Bestellbestätigungen oder E-Mails bei digitalen Gutscheinen
  • Gegebenenfalls die dokumentierte Ablehnung der Einlösung

Gerade bei teilweise eingelösten Guthabenkarten ist der verbleibende Betrag wichtig.

2. Den tatsächlichen Vertragspartner prüfen

Achtet darauf, wer den Gutschein ausgestellt hat.

Bei einer gewöhnlichen Galeria-Geschenkkarte dürfte das häufig eindeutig sein. Bei Gutscheinen externer Anbieter oder Vermittlungsplattformen können dagegen andere Vertragsbedingungen gelten.

Entscheidend ist nicht allein, wo Ihr den Gutschein gekauft habt, sondern gegen welches Unternehmen Euer Anspruch besteht.

Ein Gutschein eines Drittanbieters muss daher nicht automatisch von derselben Sperre betroffen sein.

3. Kontakt zum Unternehmen aufnehmen

Wenn Ihr unsicher seid, ob Euer Gutschein betroffen ist, könnt Ihr Euch an den Galeria-Kundenservice wenden.

Lasst Euch nach Möglichkeit schriftlich bestätigen, ob die Karte derzeit gesperrt ist und welche Möglichkeiten für die spätere Geltendmachung vorgesehen sind.

Eine sofortige Auszahlung des Guthabens ist dadurch allerdings nicht garantiert.

4. Insolvenzverfahren und Fristen verfolgen

Sobald das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, können betroffene Kunden ihre Forderungen grundsätzlich beim Insolvenzverwalter zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden.

Dafür werden im Verfahren die zuständige Stelle und eine Anmeldefrist bekannt gegeben.

Meldet Eure Forderung nicht einfach an irgendeine Adresse. Wartet auf die offiziellen Verfahrensinformationen und nutzt die dort beschriebenen Wege.

Die Bekanntmachungen könnt Ihr über das amtliche Portal insolvenzbekanntmachungen.de überprüfen.

Wichtig ist außerdem, dass Ihr die Angaben zum Unternehmen mit denen auf Eurem Gutschein beziehungsweise Euren Vertragsunterlagen abgleicht.

Wie funktioniert die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter?

Bei einer Forderungsanmeldung erklärt Ihr, dass Euch das insolvente Unternehmen noch einen bestimmten Betrag schuldet.

Das ist grundsätzlich auch bei nicht eingelösten Gutscheinen möglich, sofern sich der Anspruch gegen den betroffenen Insolvenzschuldner richtet.

Dafür benötigt Ihr normalerweise:

  • Euren Namen und Eure Kontaktdaten
  • Den geltend gemachten Gutscheinwert
  • Angaben zur Entstehung des Anspruchs
  • Geeignete Nachweise, etwa Kaufbeleg und Gutscheindaten

Die Anmeldung muss entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Verfahrens erfolgen.

Anschließend wird die Forderung geprüft. Eine Anmeldung führt jedoch nicht automatisch dazu, dass Ihr Euer Geld unmittelbar zurückerhaltet.

Selbst wenn Eure Forderung anerkannt wird, kann es längere Zeit dauern, bis feststeht, ob eine Auszahlung erfolgt.

Unser Tipp: Bei kleineren Gutscheinen solltet Ihr den Aufwand im Blick behalten. Trotzdem lohnt es sich, die Unterlagen jetzt aufzubewahren, damit Ihr später überhaupt entscheiden könnt, ob Ihr Eure Forderung anmeldet.

Können Kunden weiterhin bei Galeria einkaufen?

Ja. Trotz Insolvenz bleiben die 83 Galeria-Filialen nach dem derzeitigen Stand zunächst geöffnet.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Ihr uneingeschränkt auf das gesamte Sortiment zugreifen könnt.

Aus mehreren Warenhäusern wurden bereits abgesperrte Verkaufsbereiche gemeldet. Unter anderem waren bestimmte Handtaschen und Kleidungsstücke zeitweise vom Verkauf ausgeschlossen.

Hintergrund können ungeklärte Eigentumsverhältnisse und Rechte von Lieferanten an noch nicht vollständig bezahlter Ware sein.

Für Euch bedeutet das: Ein geöffnetes Kaufhaus garantiert momentan weder die Verfügbarkeit aller ausgestellten Produkte noch die Akzeptanz bisheriger Zahlungsmittel.

Wenn Ihr gezielt einen bestimmten Artikel kaufen möchtet, kann eine vorherige Nachfrage bei der jeweiligen Filiale sinnvoll sein.

Warum es für Galeria erneut schwierig wird

Die Insolvenz vom Oktober 2026 ist nicht die erste wirtschaftliche Krise des Unternehmens.

Bereits in den Jahren 2020, 2022 und 2024 musste sich die Warenhauskette mit Insolvenzverfahren auseinandersetzen.

Die wiederholten Sanierungsversuche zeigen, wie schwierig es für große Warenhäuser geworden ist, dauerhaft wirtschaftlich zu arbeiten.

Hohe Standortkosten, die Finanzierung des Geschäftsbetriebs und ein verändertes Einkaufsverhalten gehören zu den Herausforderungen des stationären Einzelhandels.

Im aktuellen Verfahren wird nun geprüft, wie Galeria fortgeführt werden kann und welche wirtschaftlichen Perspektiven bestehen.

Für die rund 11.250 Beschäftigten gibt es zumindest eine vorläufige Absicherung: Nach aktuellen Berichten soll das Insolvenzgeld über eine Bank vorfinanziert werden.

Ob dauerhaft alle Standorte bestehen bleiben können, ist dagegen noch offen.

Was unterscheidet Galeria-Geschenkkarten von Rabattcodes?

Bei der aktuellen Gutschein-Sperre ist eine Unterscheidung besonders wichtig.

Ein Geschenkgutschein oder eine Guthabenkarte wurde zuvor bezahlt und verkörpert damit einen finanziellen Anspruch gegen den Aussteller.

Ein klassischer Rabattcode funktioniert anders. Dieser reduziert unter bestimmten Bedingungen den Einkaufspreis, ohne dass Kunden für den Code selbst einen entsprechenden Guthabenbetrag bezahlt haben müssen.

Deshalb solltet Ihr Meldungen über gesperrte Guthabenkarten nicht automatisch mit sämtlichen Rabattaktionen oder Aktionscodes gleichsetzen.

Ob einzelne Rabatte aktuell noch gelten, hängt von den jeweiligen Angebotsbedingungen und der tatsächlichen Umsetzung im Shop ab.

Gerade bei Gutscheinen ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem bereits bezahlten Geldwert und einem freiwillig gewährten Preisnachlass zu kennen.

Was Ihr aus der Galeria-Insolvenz für künftige Gutscheinkäufe mitnehmen könnt

Geschenkkarten sind beliebt, weil Beschenkte selbst entscheiden können, was sie kaufen möchten.

Allerdings tragen Kunden ein Risiko, das beim Kauf oft unterschätzt wird: Das Geld wird bereits bezahlt, während die Gegenleistung erst später erfolgt.

Gerät das Unternehmen zwischenzeitlich in finanzielle Schwierigkeiten, kann die Einlösung problematisch werden.

Eine gesetzliche Verjährungsfrist von grundsätzlich drei Jahren schützt nicht davor, dass ein Gutschein wegen einer Insolvenz wirtschaftlich an Wert verliert.

Deshalb kann es sinnvoll sein, bezahlte Geschenkkarten nicht unnötig lange aufzubewahren.

Bei besonders hohen Gutscheinbeträgen solltet Ihr außerdem bedenken, dass eine Insolvenz zu erheblichen Verlusten führen kann.

Ähnliche Risiken gibt es bei anderen Guthabensystemen. So haben wir bereits im Zusammenhang mit der Smhaggle-Insolvenz und offenen Cashback-Auszahlungen erklärt, warum dokumentierte Forderungen wichtig sind.

Auch bei der Kodi-Insolvenz und möglichen Filialschließungen spielte die Frage eine Rolle, wie sich wirtschaftliche Probleme auf Kunden und deren Einkaufsmöglichkeiten auswirken.

Fazit: Galeria-Gutscheine sind gesperrt – das Geld ist aber nicht automatisch verloren

Für Besitzer von Galeria-Gutscheinen ist die aktuelle Situation ärgerlich: Das Guthaben wurde bereits bezahlt, kann aber seit der erneuten Insolvenz derzeit weder im Warenhaus noch online genutzt werden.

Eine vollständige Erstattung ist keineswegs sicher. Trotzdem solltet Ihr Eure Karten nicht entsorgen.

Bewahrt Gutschein, Kaufbeleg und Guthabennachweise auf und verfolgt die offiziellen Informationen zum Insolvenzverfahren. Erst dann lässt sich entscheiden, ob und wie Ihr Eure Forderung anmelden könnt.

Ob Galeria die Gutscheine später wieder akzeptiert, bleibt abzuwarten.

Jetzt interessiert uns Eure Erfahrung: Habt Ihr noch einen Galeria-Gutschein zu Hause oder wurde Eure Karte bereits an der Kasse abgelehnt? Schreibt uns in die Kommentare, wie hoch Euer Guthaben ist und welche Auskunft Ihr in Eurer Filiale bekommen habt.

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.

Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.

Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.

Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026
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