Wer über Smhaggle Cashback gesammelt und noch nicht ausgezahlt bekommen hat, muss sich auf weitere Unsicherheit einstellen. Hinter der App steht die my-valueshopping Germany GmbH aus Idstein, für deren Vermögen das Amtsgericht Wiesbaden am 2. September 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet hat. Ein reguläres Insolvenzverfahren war nach den zuletzt veröffentlichten Informationen allerdings noch nicht eröffnet.
Für Euch ist deshalb vor allem wichtig, offene Guthaben und Auszahlungsansprüche jetzt zu dokumentieren. Ob und in welcher Höhe später noch Geld ausgezahlt wird, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen.
Smhaggle: Was genau ist passiert?
Smhaggle war als Preisvergleichs- und Einkaufs-App für den täglichen Supermarkteinkauf konzipiert. Nutzer konnten Angebote vergleichen, Einkaufslisten anlegen und im Rahmen von Cashback-Aktionen Kassenbons fotografieren und hochladen. Das daraus entstandene Guthaben sollte anschließend auf ein Bankkonto ausgezahlt werden können. Genau diesen Ablauf beschrieb Smhaggle selbst auf seiner Webseite.
Nun befindet sich die Betreiberin my-valueshopping Germany GmbH in einem Insolvenzantragsverfahren.
Das Amtsgericht Wiesbaden führt das Verfahren nach veröffentlichten Angaben unter dem Aktenzeichen 10 IN 416/26. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde am 2. September 2026 um 17:30 Uhr angeordnet. Nach einem Wechsel des zunächst eingesetzten Verwalters wurde am 4. September Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Wichtig ist die Unterscheidung: Vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das eigentliche Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Der Verwalter prüft zunächst unter anderem die wirtschaftliche Situation und das vorhandene Vermögen.
Auszahlungen sorgen schon länger für Beschwerden
Die Insolvenz kommt nicht völlig ohne Vorzeichen. BILD berichtet von Nutzern, die bereits seit Monaten auf beantragte Cashback-Auszahlungen gewartet haben sollen.
Genannt werden unter anderem ein offener Betrag von 14 Euro sowie in einem anderen Fall zwei Zahlungen über zusammen 42,70 Euro. Dabei handelt es sich um einzelne von BILD dokumentierte Nutzerfälle und nicht um Angaben zur durchschnittlichen offenen Forderung aller Kunden.
Smhaggle-Gründer Sven Reuter erklärte gegenüber BILD, dass es ihm nicht gelungen sei, neue Investoren zu gewinnen. Er bestätigte dem Bericht zufolge selbst die Insolvenzanmeldung. Zuvor habe er die Webseite nach eigenen Angaben wegen eines Hackerangriffs vom Netz genommen.
Wie hoch die offenen Kundenforderungen insgesamt sind, ist derzeit nicht öffentlich bekannt.
Wie viele Smhaggle-Nutzer könnten betroffen sein?
Auch die Zahl der tatsächlich betroffenen Kunden lässt sich derzeit nicht zuverlässig beziffern.
Nach dem BILD-Bericht wurde die Android-App im Google Play Store mit mehr als 500.000 Downloads geführt. Diese Zahl darf jedoch nicht mit 500.000 aktuell aktiven Nutzern oder 500.000 Gläubigern gleichgesetzt werden. Wie viele Menschen zum Zeitpunkt der Insolvenz noch ein nicht ausgezahltes Guthaben besitzen, ist bislang unbekannt.
Das zeigt trotzdem, welche Reichweite die Plattform zeitweise aufgebaut hatte.
Smhaggle entstand laut eigener Unternehmensdarstellung aus einer Idee aus dem Jahr 2017. Die App ging demnach im Oktober 2019 an den Start. Die Betreiberfirma my-valueshopping Germany GmbH war bereits 2018 gegründet und beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen worden.
Nicht nur die Smhaggle-Betreiberfirma ist betroffen
Zusätzlichen Kontext liefert ein zweites Insolvenzverfahren im gleichen Unternehmensumfeld.
Nur einen Tag nach der vorläufigen Verwaltung der my-valueshopping Germany GmbH wurde am 3. September 2026 auch für die verbundene my-valuetainment GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Beide Unternehmen haben denselben Geschäftsführer und werden inzwischen vom selben vorläufigen Insolvenzverwalter betreut.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass automatisch alle weiteren Firmen aus dem Umfeld insolvent wären. Es zeigt aber, dass die Situation über die eigentliche Smhaggle-App hinausgeht.
Bekommen Smhaggle-Nutzer ihr Cashback noch ausgezahlt?
Das ist derzeit die entscheidende Frage – und sie lässt sich noch nicht abschließend beantworten.
Ob für Nutzer später Geld zur Verfügung steht, hängt unter anderem davon ab, welches Vermögen vorhanden ist, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und welche weiteren Forderungen bestehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erklärte gegenüber BILD, dass Kundenforderungen im Falle einer Verfahrenseröffnung zur Insolvenztabelle angemeldet werden könnten. Nutzer müssten dann damit rechnen, gegebenenfalls lediglich eine Quote ihrer Forderung zu erhalten.
Eine bestimmte Quote oder Auszahlungshöhe ist aktuell nicht bekannt. Aussagen wie „Ihr bekommt Euer Geld nicht mehr“ wären deshalb zum jetzigen Zeitpunkt zu endgültig.
Was Ihr bei offenem Smhaggle-Guthaben jetzt tun solltet
Wenn bei Euch noch Cashback offen ist, solltet Ihr zunächst alle Nachweise sichern, solange Ihr noch Zugriff darauf habt.
Dazu gehören insbesondere:
- Screenshots des sichtbaren Guthabens
- Screenshots beantragter oder ausstehender Auszahlungen
- vorhandene E-Mails und Support-Nachrichten
- Teilnahmebestätigungen von Cashback-Aktionen
- Kassenbons und andere Belege
- Datum und Höhe jeder offenen Auszahlung
Diese Unterlagen können später wichtig werden, um Höhe und Grund Eurer Forderung nachzuweisen.
Nach § 174 Insolvenzordnung müssen Insolvenzgläubiger bei einer Forderungsanmeldung Grund und Betrag der Forderung angeben; entsprechende Unterlagen sollen beigefügt werden.
Forderung nicht vorschnell irgendwo anmelden
Da sich die Betreiberin aktuell noch im Insolvenzantragsverfahren befindet, solltet Ihr auf die offiziellen Informationen zum weiteren Verfahrensverlauf achten.
Wird ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, werden Gläubiger üblicherweise aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kundenforderungen bei Unternehmensinsolvenzen auf diesem Weg geltend gemacht werden können.
Gerade bei kleineren Cashback-Beträgen solltet Ihr außerdem auf mögliche Kosten und den tatsächlichen Aufwand achten. Für verspätete Forderungsanmeldungen können unter bestimmten Umständen zusätzliche Kosten entstehen.
Was die Smhaggle-Insolvenz für Cashback-Nutzer zeigt
Cashback bleibt grundsätzlich eine interessante Möglichkeit, den tatsächlichen Einkaufspreis zu reduzieren. Die Smhaggle-Situation zeigt allerdings einen entscheidenden Unterschied zu einem Sofortrabatt:
Bei Cashback bezahlt Ihr zunächst den vollen Kaufpreis und bekommt das Geld erst später zurück.
Bis zur tatsächlichen Auszahlung besteht deshalb ein zusätzliches Risiko. Das gilt besonders, wenn Guthaben über längere Zeit auf einem Plattformkonto angesammelt wird.
Wer Cashback weiterhin gezielt nutzen möchte, findet in unserem Cashback-Guide mit Strategien und Grundlagen weitere Hinweise zur sinnvollen Kombination verschiedener Sparmodelle.
Aktuelle Herstelleraktionen und Geld-zurück-Angebote sammeln wir außerdem fortlaufend in unserer Übersicht der aktuellen Cashback-Aktionen auf Preis-King.
Cashback möglichst zeitnah auszahlen lassen
Eine praktische Konsequenz aus Fällen wie Smhaggle kann sein, auszahlbares Cashback nicht unnötig lange auf einem Kundenkonto liegen zu lassen.
Erreicht Ihr die erforderliche Auszahlungsgrenze und benötigt Ihr das Guthaben nicht für einen bestimmten Vorteil innerhalb des Systems, kann eine zeitnahe Auszahlung das Plattformrisiko reduzieren.
Das ist keine Garantie gegen Zahlungsausfälle. Es verhindert aber, dass immer größere Beträge über längere Zeit bei einem einzelnen Anbieter liegen.
Alternativen: Punkte und Coupons statt Cashback-Guthaben
Wer beim Wocheneinkauf sparen möchte, ist nicht ausschließlich auf klassische Cashback-Portale angewiesen.
Eine Alternative sind Bonusprogramme. In unserem Ratgeber erfahrt Ihr beispielsweise, bei welchen Händlern Ihr derzeit PAYBACK-Punkte im Supermarkt sammeln könnt. Laufende Aktionen findet Ihr zusätzlich auf unserer Seite mit aktuellen PAYBACK-Angeboten und Coupons.
Auch klassische Rabatte haben einen Vorteil: Wird ein Coupon direkt an der Kasse oder beim Online-Kauf berücksichtigt, müsst Ihr nicht erst auf eine spätere Erstattung warten. Unsere Übersicht der aktuellen Coupons bündelt entsprechende Sparmöglichkeiten.
Wichtig bleibt bei allen Modellen: Bedingungen lesen und nicht allein wegen eines versprochenen Cashbacks mehr kaufen als geplant.
Wenn Ihr laufende Aktionen und neue Sparmöglichkeiten verfolgen möchtet, könnt Ihr außerdem die kostenlose Preis-King-App für Android und iOS nutzen.
Für wen ist die Entwicklung besonders relevant?
Besonders genau hinschauen sollten alle, die:
- aktuell ein sichtbares Guthaben bei Smhaggle besitzen,
- bereits eine Auszahlung beantragt haben,
- Cashback erhalten haben, das noch nicht auf dem Bankkonto angekommen ist,
- in den vergangenen Monaten erfolglos den Support kontaktiert haben oder
- noch Nachweise für frühere Cashback-Teilnahmen besitzen.
Wenn Ihr Smhaggle lediglich zur Preissuche genutzt und kein finanzielles Guthaben aufgebaut habt, besteht dagegen nicht automatisch eine Geldforderung.
Fazit: Smhaggle-Guthaben jetzt dokumentieren
Die Betreiberin von Smhaggle befindet sich seit dem 2. September 2026 in einem vorläufigen Insolvenzantragsverfahren. Für Nutzer mit ausstehenden Cashback-Auszahlungen bedeutet das vor allem: Nachweise sichern und den weiteren Verfahrensverlauf verfolgen.
Noch ist nicht geklärt, wie hoch die offenen Kundenforderungen insgesamt sind und welcher Anteil davon möglicherweise ausgezahlt werden kann. Ein reguläres Insolvenzverfahren war nach den aktuell verfügbaren Informationen noch nicht eröffnet.
Für die Zukunft zeigt der Fall außerdem einen grundsätzlichen Nachteil von Cashback-Systemen: Die Ersparnis ist erst dann wirklich bei Euch angekommen, wenn das Geld tatsächlich ausgezahlt wurde. Größere Guthaben deshalb unnötig lange bei einem Anbieter liegen zu lassen, kann ein vermeidbares zusätzliches Risiko darstellen.
Eure Erfahrungen mit Smhaggle
Wartet Ihr noch auf eine Auszahlung von Smhaggle? Schreibt uns gerne in die Kommentare, seit wann Eure Auszahlung offen ist und um welchen Betrag es geht. Damit können auch andere Betroffene besser einschätzen, wie verbreitet die Probleme sind.

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

