Kündigung von Online-Abos muss ohne Login möglich sein

Das Landgericht München hat in einem bedeutenden Urteil zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Sky Deutschland entschieden. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Schritt im Bereich des Verbraucherschutzes dar, da es die Anforderungen an die Kündigungsprozesse für Online-Verträge deutlich macht.

Hintergrund:

  • Der Konflikt entstand, weil Sky Deutschland es den Nutzern seines Streamingdienstes Wow nur ermöglichte, ihr Abonnement zu kündigen, nachdem sie sich in ihr Kundenkonto eingeloggt hatten. Diese Praxis, die das Einloggen mit E-Mail-Adresse und Passwort erforderte, wurde vom vzbv als unnötige und rechtswidrige Hürde kritisiert. Laut gesetzlicher Vorgaben sollen Verbraucher keine unnötigen Hindernisse bei der Nutzung eines Kündigungsbuttons haben.

Das Gericht bestätigte die Auffassung des vzbv und forderte, dass die Kündigung von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton auch ohne vorherige Anmeldung auf der Webseite möglich sein muss. Es genügt, wenn Kunden sich mit Namen und anderen gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift oder Geburtsdatum ausweisen. Die Notwendigkeit eines Passworts wird als unzumutbar angesehen, besonders wenn Kunden sich möglicherweise nicht mehr daran erinnern können.

Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf andere Dienste und Webseiten haben, da eine Untersuchung des vzbv im Juni 2023 ergab, dass 42 Prozent von fast 3000 geprüften Webseiten Mängel in der Umsetzung des Kündigungsbuttons aufweisen.

Dieses Urteil betont die Wichtigkeit einfacher und zugänglicher Kündigungsverfahren für Verbraucher. Es setzt einen Präzedenzfall für die Implementierung von Kündigungsbuttons auf Online-Plattformen und könnte zu einer Überarbeitung der Kündigungsprozesse bei vielen Unternehmen führen.

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