Einführung
Das neue Heizungsgesetz in Deutschland ist eine mutige Initiative zur Förderung erneuerbarer Energien in der Beheizung von Gebäuden. Nach langen Diskussionen konnte sich die Ampelkoalition auf einen Kompromiss einigen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden und am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Neue Anforderungen für Neubauten
Das neue Heizungsgesetz stellt erhöhte Anforderungen an Neubauten. Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung in einem Neubau zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Allerdings sind diese Vorgaben zunächst nur für Neubauten verpflichtend.
Optionen für bestehende Gebäude
Für bestehende Gebäude wird eine „Entscheidungszeit“ eingeführt, bis die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Dies wird „ab etwa 2028“ der Fall sein. Dadurch können Hauseigentümer bei einem Heizungstausch die Optionen abwägen – beispielsweise, ob sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, sich an ein Fernwärmenetz anschließen oder eine gasbetriebene Heizung einbauen, die auf Wasserstoff umrüstbar ist.
Bestimmungen für den Austausch von Heizungen
Das neue Gesetz sieht vor, dass keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden müssen. Defekte Heizungen dürfen weiterhin repariert werden.
Regeln für Gasheizungen
Gasheizungen dürfen in Neubauten eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstbar sind und diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen. Die neuen Regeln gelten also zunächst vollumfänglich für neue Gebäude in Neubaugebieten.
Sogar wenn eine Wärmeplanung vorliegt und dementsprechend auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehende Gebäude die neuen Regeln gelten, können unter Umständen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Dafür muss neben der theoretischen Umrüstbarkeit der Heizung auf Wasserstoff oder Biogas ein Plan für ein „klimaneutrales Gasnetz“ vorliegen.
Gasheizungen, die mit „Biomasse, nicht leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden“, können ebenfalls eingebaut werden.
Ausnahmen vom Gesetz
Es gibt Ausnahmen für ältere Hauseigentümer, die in ihrem eigenen Haus wohnen, für Empfänger von Sozialhilfe oder wenn die Umstellung in einem Gebäude technisch und wirtschaftlich keinen Sinn macht.
Ausbau der Fernwärmenetze
In Ballungsräumen sollen die Fernwärmenetze stark ausgebaut werden, um mehr Häuser daran anschließen können. Damit dies auch tatsächlich klimaneutral ist, sollen die Fernwärmenetze, die bislang hauptsächlich mit fossiler Energie betrieben werden, ab 2030 größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Alternative Heizungssysteme
Elektrische Wärmepumpen und Solarthermiesysteme, bei denen Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt wird, sind ebenfalls Optionen. Stromdirektheizungen kommen für sehr gut gedämmte Gebäude infrage. Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen die Spitzenlast decken.
Zusammenfassung
Das neue Heizungsgesetz in Deutschland ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft. Es legt einen starken Schwerpunkt auf erneuerbare Energien und bietet Hausbesitzern eine Reihe von Optionen, um ihre Heizsysteme umzustellen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es ist wichtig, sich mit den Bestimmungen des Gesetzes vertraut zu machen, um informierte Entscheidungen über die Heizsysteme in Ihren Gebäuden zu treffen.