Ihr habt sicherlich schon von den neuen Pfandregeln gehört, die ab Januar 2024 in Deutschland in Kraft treten werden. Diese Regeländerungen betreffen nicht nur Getränke, sondern auch Milchprodukte. In diesem Artikel werden wir euch darüber informieren, was sich ändert und wie es sich auf euren Alltag auswirken könnte.
Neue Pfandregeln für Getränke ab Dezember 2023
Schon ab Dezember 2023 wird sich der Preis für Getränke erhöhen, und das hat einen Grund: das neue Mautgesetz. Doch das ist nicht die einzige Neuerung, die auf uns zukommt.
Milchprodukte gesellen sich zur Pfandgesellschaft
Ab dem 1. Januar 2024 gesellen sich auch die Milchprodukte zur Pfandgesellschaft. Laut Informationen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) werden davon Milch, Milchmischgetränke und „sonstige trinkbare Milcherzeugnisse, insbesondere Joghurt und Kefir“ betroffen sein.
Wie funktioniert das Pfand für Milchprodukte?
Wenn Milchprodukte in Einwegplastikflaschen verkauft werden, wird zusätzlich zum regulären Preis ein Pfand von 25 Cent berechnet. Das betrifft Produkte wie trinkfertigen Kakao und Kaffee, beispielsweise von Müller-Milch, Starbucks oder Nescafé, sofern sie in Einwegplastikflaschen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 Liter und 3 Liter verkauft werden. Gemäß dem Verpackungsgesetz werden diese betroffenen Getränke in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.
Kritik und Bedenken
Die Einführung dieser Pfandregeln für Milchprodukte hat bereits Kritik ausgelöst. Einige argumentieren, dass Plastikflaschen für Milch in den Gelben Sack gehören sollten und nicht in die Rücknahmeautomaten. Es gibt auch Bedenken bezüglich der Hygiene, da viele Pfandautomaten direkt am Eingang von Supermärkten stehen, und Restflüssigkeit in den Automaten könnte zu Verunreinigungen führen.
Warum werden die Pfandregeln erweitert?
Die Bundesregierung möchte damit das Ziel erreichen, Plastikmüll zu reduzieren. Ihr langfristiger Plan ist es, dass es keine PET-Flaschen und Dosen mehr ohne Pfand gibt. Außerdem wird das Recycling von Plastik vorangetrieben, indem ab 2025 Einwegflaschen aus mindestens 25 Prozent recyceltem Plastik bestehen müssen.
Deine Rechte als Verbraucher
Es ist wichtig zu wissen, dass ein kaputter Pfandautomat kein Grund dafür ist, das Pfand nicht anzunehmen. Auch wenn der Automat nur bei bestimmten Flaschen streikt, darf die Annahme nicht verweigert werden. Bei Mehrwegplastikflaschen, die kaputt sind, müssen Händler diese nicht zurücknehmen. Allerdings ist das Fehlen eines Etiketts kein Hindernis.
Schließlich gibt es Ausnahmen, insbesondere für kleinere Geschäfte. Kioske oder kleinere Tankstellen mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.
Die Pfandregeln ändern sich, und es ist wichtig, gut informiert zu sein, um von euren Rechten als Verbraucher Gebrauch machen zu können. Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und über alle Entwicklungen informieren.