Der richtige Umgang mit beschädigten Paketen

Heutzutage finden sehr viele Onlinebestellungen statt, was natürlich auch dafür sorgt, dass jeden Tag eine große Menge an Paketen versendet werden muss. Selbst bei großer Sorgfalt kann es dann hin und wieder auch dazu kommen, dass Pakete dann auch beschädigt werden.

Hat man nun allerdings ein Paket bestellt und erhält eine beschädigte Lieferung, so verspürt man oft schnell Frustration, denn zum einen möchte man sicherlich eine unbeschädigte Ware besitzen und zum anderen weiß man häufig nicht, an wen man sich in solchen Fällen wenden, oder wie man vorgehen soll.

Beschätigte Pakete Bildquelle: Pixabay

Beschätigte Pakete Bildquelle: Pixabay

Folgende Schritte sollte man im Idealfall in unterschiedlichen Fällen beachten:

Fall 1: Man erhält selbst eine beschädigte Lieferung:

  • Schritt 1: Man macht ein Foto von dem beschädigten Paket, welches später als Beweismittel eingesetzt werden muss, sobald man seine Beschwerde beim entsprechenden Versandunternehmen einreicht.
  • Schritt 2: Nun musst du Kontakt zu dem Unternehmen suchen, von welchem das Paket verschickt worden ist. Dem dortigen Mitarbeiter schilderst du die Situation. Im Regelfall wird dieser dich dazu auffordern, ein entsprechendes Formular auszufüllen, in dem der entstandene Schaden beschrieben wird.
  • Schritt 3: Hast du deine Beschwerde eingereicht, dann wird das Versandunternehmen selbst überprüfen, wer den jetzt genau für den Schaden verantwortlich ist. Wird festgestellt, dass das Versandunternehmen selbst der Verursacher des Schadens ist, dann wirst du in jedem Fall die Kosten, für die beschädigte Ware erstattet bekommen.

Fall 2: Das beschädigte Paket wurde beim Nachbarn abgegeben

Oftmals kommt es dazu, dass Paketzusteller die Waren bei den Nachbarn abgeben oder diese dort einfach in den Flur legen, wenn man selbst zum Lieferzeitpunkt gerade nicht zu Hause anzutreffen ist. Erhältst du nun ein beschädigtes Paket durch den Nachbarn, dann musst du die Beschwerde beim Zusteller direkt einreichen. Hierbei musst du einige Angaben machen, welche du vor dem Kontakt mit dem Zusteller ermitteln und griffbereit haben solltest.

Dies sind folgende:

  • Dein vollständiger Name und die gesamte Adresse
  • Die Trackingnummer des Paketes
  • Den Namen des Zustellers
  • Eine Beschreibung des vorhandenen Schadens


Im Anschluss daran wird der Zusteller zuerst überprüfen, ob der Schaden auch tatsächlich durch eigene Mitarbeiter entstanden ist, was zu einer Rückerstattung der Kosten für das Paket führen wird. Sollte der Zusteller jetzt jedoch ermitteln, dass der Schaden durch etwas anderes verursacht sein muss, dann kann man ihn nicht zur Verantwortung ziehen und es wird auch keine Rückerstattung der Kosten erfolgen.

Wann muss der Paketanbieter Zahlungen leisten und wie hoch kann der Schadenersatz ausfallen?

Sobald ein Kunde eine beschädigte Sendung erhält, dann muss eigentlich der Paketdienst den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend dafür haften. Hierbei werden auch Schäden wie Stürme oder Überschwemmungen mit einbezogen, die unter der Bezeichnung „höhere Gewalt“ geführt werden. Als Kunde muss man aber darauf achten, dass man diese Reklamation zeitnah beim Zusteller einreicht, denn hierbei müssen immer gewisse Fristen eingehalten werden.

Verstreicht dieser Zeitraum, dann verfällt auch das Recht auf eine Entschädigung. Handelt es sich hierbei um ein Paket mit einem Gewicht von 5 kg, dann wird circa eine Schadenssumme von 40 Euro gezahlt. Wer sich absolut unsicher ist, kann auch einen Fachanwalt kontaktieren, der einem genau mitteilen kann, wie man vorgehen sollte. Dabei ist eine Rechtsschutzversicherung aber wichtig, denn ansonsten trägt man die Beratungskosten vermutlich auch selbst.

Bei einer Schadensanzeige kann sich Google auch als sehr hilfreich erweisen. Wenn du in die Suchmaske „DHL Paket beschädigt Beschwerde“ eingibst, dann kann du die „DHL Schadenanzeige“ finden. Durch Anklicken des Links wirst du eine PDF-Datei herunterladen, die du ausfüllst und direkt an DHL senden kannst.

Der direkte Link wäre:
https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/external/ks/pdf/dhl-schadensanzeige-0715.pdf

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