Die Bundesregierung hat entschieden, keine Helmpflicht für Radfahrer einzuführen. Diese Entscheidung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Stärkung der Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer. Trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung ist der Anteil der Radfahrer, die Helme tragen, im Jahr 2022 auf 40 % gestiegen, verglichen mit 35 % im Vorjahr. Besonders auffällig ist der hohe Helmtrageanteil unter E-Bike-Fahrern, der bei 60 % liegt.
Diese Entscheidung der Bundesregierung ist vor dem Hintergrund der Unfallstatistiken relevant. Im Jahr 2022 gab es 97.212 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung, bei denen Personenschaden entstand. Von diesen Unfällen wurden drei von zehn als Alleinunfälle klassifiziert. Insgesamt gab es 474 tödliche Unfälle und 97.856 verletzte Radfahrer. Die meisten dieser Unfälle ereigneten sich tagsüber und in den wärmeren Monaten.
Um die Sicherheit für Radfahrer weiter zu erhöhen, plant die Bundesregierung die Einführung neuer Maßnahmen. Dazu gehören optionale Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinker für Fahrräder. Informationen über die Auswirkungen der ausgesetzten Dynamopflicht wurden nicht genannt. Diese Maßnahmen deuten darauf hin, dass die Regierung die Verkehrssicherheit ernst nimmt, aber gleichzeitig versucht, ein Gleichgewicht zwischen Regulierung und individueller Freiheit zu wahren.