Für 2024 stehen in Deutschland mehrere gesetzliche Änderungen an, die besonders Menschen mit niedrigeren Einkommen und Sozialleistungsempfängern zugutekommen werden. Ein Überblick über diese Änderungen zeigt, wie sie finanziell entlasten können:
aktueller Regelsatz | neuer Regelsatz ab 1.1.2024 | Erhöhung | |
Alleinstehende | 502 Euro | 563 Euro | +61 Euro |
Paare je Partner (in einer Bedarfsgemeinschaft) | 451 Euro | 506 Euro | +55 Euro |
Volljährige in Einrichtungen | 402 Euro | 451 Euro | +49 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre | 420 Euro | 471 Euro | +51 Euro |
Kind von 6 bis 13 Jahre | 348 Euro | 390 Euro | +42 Euro |
Kind von 0 bis 5 Jahre | 318 Euro | 357 Euro | +39 Euro |
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns: Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde. Für 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro geplant. Dies betrifft auch Mini- und Teilzeitjobs.
- Steigerung der Ausbildungsvergütung: Die Mindestvergütung für Auszubildende wird ebenfalls angehoben. Ab Januar 2024 erhalten Auszubildende mindestens 649 Euro im ersten, 766 Euro im zweiten, 876 Euro im dritten und 909 Euro im vierten Lehrjahr.
- Änderungen der Einkommensteuertarife: Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird auf 11.604 Euro erhöht, um das Existenzminimum steuerfrei zu halten. Der Spitzensteuersatz greift ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro.
- Anhebung des Bürgergelds: Das Bürgergeld wird 2024 angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen. Die Regelsätze steigen für Alleinstehende auf 563 Euro, für Paare je Partner auf 506 Euro, für Volljährige in Einrichtungen auf 451 Euro, für Jugendliche (14-17 Jahre) auf 471 Euro, für Kinder (6-13 Jahre) auf 390 Euro und für Kinder (0-5 Jahre) auf 357 Euro.
- Rentenerhöhung im Sommer 2024: Nach der Rentenerhöhung im Jahr 2023 ist für 2024 eine weitere Anpassung um voraussichtlich 3,5 Prozent geplant. Die genaue Höhe wird jedoch erst im Frühjahr 2024 festgelegt.
Diese Änderungen sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung von Personen mit geringeren Einkommen zu verringern und die Kaufkraft in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zu stärken.