Der digitale Ausweis auf dem Smartphone rückt näher: Am 2. Januar 2027 soll in Deutschland die neue staatliche Ausweis-App d-you starten. Damit könnt Ihr Euch künftig bei unterstützten Diensten digital ausweisen, ohne jedes Mal auf klassische Identifizierungsverfahren angewiesen zu sein. Doch schon jetzt solltet Ihr drei Dinge überprüfen: Eure Online-Ausweisfunktion, die persönliche PIN und die NFC-Funktion Eures Smartphones.
Besonders praktisch: Wer die PIN seines Personalausweises vergessen hat, kann seit Oktober 2026 wieder kostenlos einen Rücksetzbrief bestellen. Damit lässt sich ein häufiges Hindernis bei der digitalen Identifizierung beseitigen, ohne dafür zwingend einen Termin beim Bürgeramt zu benötigen.
Digitaler Personalausweis: Was ändert sich ab Januar 2027?
Die Bundesregierung arbeitet an einer staatlichen digitalen Brieftasche mit dem Namen d-you. Dahinter steckt die deutsche Umsetzung der sogenannten EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet), die eine europaweit nutzbare digitale Identität ermöglichen soll.
Statt bei jedem unterstützten Online-Dienst erneut ein Ausweisdokument vorzuzeigen oder ein separates Identifizierungsverfahren zu durchlaufen, sollen persönliche Nachweise künftig bequem über das Smartphone verfügbar sein.
Die geplanten Anwendungsmöglichkeiten reichen vom Altersnachweis beim Einkaufen über die Identifizierung bei Behörden bis hin zur Eröffnung eines Bankkontos oder dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags.
Nach Angaben des Bundesdigitalministeriums sollen zum geplanten Start am 2. Januar 2027 rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung mit Anwendungen beteiligt sein.
Allerdings startet d-you zunächst mit einem begrenzten Funktionsumfang. Weitere Möglichkeiten werden schrittweise ergänzt. Nicht jeder denkbare digitale Nachweis wird deshalb schon am ersten Tag verfügbar sein.
Die Bundesregierung hat die wichtigsten Pläne zur digitalen Brieftasche und ihrer Einführung veröffentlicht.
Wichtig: Die Nutzung von d-you soll freiwillig und kostenlos sein. Ihr müsst Euren bisherigen Personalausweis also nicht ersetzen oder zwingend eine neue App verwenden. Der klassische Ausweis bleibt weiterhin nutzbar.
Diese 3 Dinge solltet Ihr für den digitalen Ausweis jetzt überprüfen
Auch wenn die neue d-you-App noch nicht regulär verfügbar ist, könnt Ihr bereits heute die Voraussetzungen für die bestehende Online-Ausweisfunktion prüfen.
Das ist sinnvoll, weil diese Funktion auch für die Vorbereitung Eurer digitalen Identität eine wichtige Rolle spielt.
1. Prüft, ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist
Die meisten neueren deutschen Personalausweise besitzen bereits eine elektronische Ausweisfunktion, auch eID-Funktion genannt.
Damit könnt Ihr Euch gegenüber unterstützten Behörden und Unternehmen im Internet identifizieren.
Bei Personalausweisen, die seit Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Ausweisfunktion grundsätzlich von Anfang an aktiviert. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Funktion nicht mehr aktiv ist oder bisher noch nie verwendet wurde.
Ob alles funktioniert, könnt Ihr selbst überprüfen.
Dazu benötigt Ihr die kostenlose AusweisApp. Nach der Installation öffnet Ihr die Anwendung und wählt auf der Startseite den Bereich „Gerät und Ausweis prüfen“ aus.
Anschließend führt Euch die App durch die einzelnen Schritte. Dabei wird kontrolliert, ob sich Euer Personalausweis elektronisch auslesen lässt und die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist.
Ein erfolgreicher Test zeigt Euch, dass Euer Ausweis grundsätzlich für die Online-Identifizierung eingesetzt werden kann.
Ist die Funktion deaktiviert, könnt Ihr sie über den inzwischen wieder verfügbaren PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst aktivieren lassen. Alternativ hilft Euch ein Bürgeramt weiter.
2. Überprüft Eure sechsstellige Ausweis-PIN
Die PIN für den Personalausweis ist ein entscheidender Bestandteil der Online-Ausweisfunktion.
Sie schützt davor, dass jemand allein mit Eurer Ausweiskarte eine digitale Identifizierung durchführen kann.
Für die Nutzung benötigt Ihr eine selbst gewählte sechsstellige PIN.
Vielleicht habt Ihr noch den ursprünglichen PIN-Brief, den Ihr nach der Beantragung Eures Personalausweises erhalten habt. Darin befindet sich normalerweise eine fünfstellige Transport-PIN.
Diese Transport-PIN ist nicht mit der späteren sechsstelligen Geheimnummer identisch.
Wenn Ihr bislang noch keine eigene PIN vergeben habt, könnt Ihr die fünfstellige Transport-PIN mit der AusweisApp in eine sechsstellige PIN ändern.
Dafür öffnet Ihr die App, wählt „PIN ändern“ und folgt den Anweisungen.
Kennt Ihr Eure selbst gewählte sechsstellige PIN bereits und funktioniert die Online-Ausweisfunktion, müsst Ihr nichts verändern.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Eure PIN vergessen habt oder der ursprüngliche PIN-Brief nicht mehr auffindbar ist. Dafür gibt es inzwischen wieder eine kostenlose Lösung.
3. Testet, ob Euer Smartphone NFC unterstützt
Damit die AusweisApp die Daten des Personalausweises auslesen kann, benötigt Ihr ein technisch geeignetes Smartphone.
Entscheidend ist dabei NFC (Near Field Communication). Diese Funktechnik wird beispielsweise auch beim kontaktlosen Bezahlen verwendet.
Allerdings bedeutet ein eingebauter NFC-Chip nicht automatisch, dass die elektronische Ausweisfunktion problemlos funktioniert.
Laut offizieller AusweisApp müssen außerdem bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein:
- Android: mindestens Version 9.0
- iPhone: mindestens iOS 17.0
- NFC: geeigneter Chip mit ausreichender Leistung
- Technik: Unterstützung der erforderlichen Extended-Length-Kommunikation
Die Mindestversionen gelten für die aktuelle AusweisApp. Welche technischen Anforderungen die neue d-you-Wallet im Einzelnen stellt, muss anhand der endgültigen offiziellen Vorgaben geprüft werden.
Ob Euer aktuelles Smartphone den Personalausweis tatsächlich auslesen kann, erfahrt Ihr am zuverlässigsten direkt mit der AusweisApp.
Die offizielle AusweisApp und ihre technischen Voraussetzungen findet Ihr auf der Webseite des Bundes.
Unser Tipp: Testet die Funktion möglichst mit dem Smartphone, das Ihr später tatsächlich verwenden möchtet. So entdeckt Ihr mögliche Kompatibilitätsprobleme rechtzeitig.
Personalausweis-PIN vergessen? Kostenloser Rücksetzbrief ist zurück
Wer seine Personalausweis-PIN vergessen hatte, musste in den vergangenen Jahren häufig persönlich zum Bürgeramt.
Denn der ursprünglich 2022 eingeführte PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst wurde Anfang 2024 aus Kostengründen eingestellt.
Seit Oktober 2026 ist dieser Service wieder verfügbar.
Damit könnt Ihr Euch kostenlos eine neue PIN für die Online-Ausweisfunktion bestellen und bei Bedarf die Funktion erneut aktivieren.
Das funktioniert über das offizielle Portal:
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
Für die Bestellung benötigt Ihr einen gültigen Personalausweis beziehungsweise eine geeignete eID-Karte und die installierte AusweisApp.
Der Online-Dienst richtet sich an Personen ab 16 Jahren mit einer Meldeanschrift in Deutschland. Besitzt Ihr einen elektronischen Aufenthaltstitel, gelten andere Zuständigkeiten.
So funktioniert die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefs
Auf der offiziellen Webseite startet Ihr den Bestellvorgang und verbindet Euch mit der AusweisApp.
Anschließend wird Euer Ausweisdokument elektronisch ausgelesen. Zur Bestätigung benötigt Ihr unter anderem die sechsstellige Zugangsnummer CAN, die auf der Vorderseite des Personalausweises steht.
Die Zustelladresse wird aus den im Ausweischip hinterlegten Daten übernommen.
Nach erfolgreicher Bestellung erhaltet Ihr den PIN-Rücksetzbrief normalerweise innerhalb von bis zu sieben Werktagen an Eure deutsche Meldeadresse.
Die Zustellung erfolgt persönlich über POSTIDENT. Dafür müsst Ihr Euch bei der Übergabe identifizieren oder den Brief mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument in der zuständigen Postfiliale abholen.
Im Brief befinden sich eine neue PIN, ein Aktivierungscode und ein QR-Code.
Damit könnt Ihr die Online-Ausweisfunktion wieder aktivieren und anschließend eine eigene sechsstellige PIN festlegen.
Achtung: Nach der Bestellung wird Eure alte PIN ungültig
Eine wichtige Einschränkung wird leicht übersehen: Sobald Ihr einen PIN-Rücksetzbrief beantragt, wird Eure bisherige PIN ungültig und die Online-Ausweisfunktion deaktiviert.
Die Bestellung lässt sich anschließend nicht einfach stornieren.
Selbst wenn Ihr Eure alte PIN kurz darauf wiederfindet, müsst Ihr den neuen Rücksetzbrief abwarten und den beschriebenen Aktivierungsprozess abschließen.
Bestellt den Brief deshalb wirklich nur dann, wenn Ihr ihn benötigt.
Wer seine PIN bereits kennt und sich problemlos online ausweisen kann, hat durch eine erneute Bestellung keinen Vorteil.
Was ist der Unterschied zwischen AusweisApp und d-you?
Hier kommt es besonders häufig zu Verwechslungen.
Die bisherige AusweisApp und die neue d-you-Wallet erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Mit der AusweisApp könnt Ihr schon heute die elektronische Funktion Eures Personalausweises nutzen. Dafür wird der Chip der physischen Ausweiskarte bei einer Identifizierung ausgelesen.
Die neue d-you-Wallet soll dagegen eine digitale Brieftasche bereitstellen, in der Ihr verschiedene elektronische Identitätsnachweise verwalten und bei unterstützten Diensten verwenden könnt.
Dazu zählt perspektivisch ein digitaler Identitätsnachweis auf Basis Eures Personalausweises.
Auch weitere Dokumente wie der Führerschein oder andere persönliche Nachweise sollen künftig eine Rolle spielen. Wann einzelne Funktionen tatsächlich verfügbar werden, hängt jedoch vom weiteren Ausbau ab.
Die AusweisApp wird durch den Start von d-you nicht automatisch überflüssig. Sie bleibt für die bisherige Online-Ausweisfunktion relevant.
Ebenso ist eine funktionierende AusweisApp allein noch keine Garantie dafür, dass Euer Smartphone sämtliche zukünftigen Anforderungen der d-you-Wallet erfüllt.
Wofür könnt Ihr den digitalen Ausweis künftig verwenden?
Der größte Vorteil der EUDI-Wallet liegt darin, dass unterschiedliche digitale Identifikationsverfahren langfristig einfacher werden könnten.
Ein typisches Beispiel ist die Kontoeröffnung.
Heute verlangen Banken für die Identifizierung häufig ein separates Verfahren. Dazu gehören beispielsweise VideoIdent, PostIdent oder die bereits verfügbare elektronische Ausweisfunktion.
Wie sich diese Verfahren unterscheiden, erläutern wir auch bei den Legitimationsverfahren zur sicheren Kontoeröffnung.
Mit d-you soll die digitale Identität künftig bei angeschlossenen Diensten unmittelbar über die Wallet nachgewiesen werden können.
Auch bei Mobilfunkverträgen, bestimmten Behördendienstleistungen oder der Altersprüfung im Internet könnten dadurch zusätzliche Identifizierungsschritte entfallen.
Besonders interessant ist der geplante digitale Altersnachweis.
Dabei soll beispielsweise nachgewiesen werden können, dass Ihr eine bestimmte Altersgrenze erreicht habt, ohne dafür sämtliche persönlichen Angaben Eures Ausweises preisgeben zu müssen.
Dieses Prinzip wird als selektive Datenfreigabe bezeichnet.
Welche Anwendungen tatsächlich ab Januar 2027 funktionieren und wie viele Unternehmen die Wallet unmittelbar unterstützen, wird sich zum Start genauer zeigen.
Ist der digitale Personalausweis sicher?
Sobald persönliche Ausweisdaten auf dem Smartphone verwaltet werden, spielt der Datenschutz eine besonders wichtige Rolle.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll d-you ermöglichen, dass Nutzer selbst entscheiden, welche Nachweise und Daten sie bei einem bestimmten Vorgang freigeben.
Die Wallet soll zudem auf europäisch einheitlichen Vorgaben zur digitalen Identität basieren.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede zukünftige Anwendung automatisch vollkommen risikofrei ist.
Auch bei digitalen Identitätsnachweisen müsst Ihr darauf achten, welche Webseite oder Anwendung eine Identifizierung verlangt.
Besonders vorsichtig solltet Ihr sein, wenn Ihr über unerwartete SMS, Messenger-Nachrichten oder E-Mails zur Eingabe persönlicher Daten aufgefordert werdet.
Gefälschte Webseiten und manipulierte Identifizierungsaufforderungen können auch künftig ein Risiko darstellen.
Warum Ihr persönliche Ausweisdaten grundsätzlich nur kontrolliert weitergeben solltet, erklären wir in unserem Ratgeber zum Schutz vor Identitätsdiebstahl im Internet.
Auch beim privaten Online-Handel ist Vorsicht angebracht. Eine übersandte Ausweiskopie ist beispielsweise kein zuverlässiger Beweis dafür, dass ein Verkäufer seriös ist. Weitere Hinweise findet Ihr in unseren fünf Tipps gegen Betrug bei Kleinanzeigen.
Unser Rat: Ladet Ausweis- und Identitätsanwendungen ausschließlich aus offiziellen Quellen herunter und gebt Eure Ausweis-PIN niemals an andere Personen weiter.
Muss ich meinen Personalausweis bis Januar 2027 vorbereiten?
Nein. Eine verpflichtende Frist zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion gibt es wegen des geplanten d-you-Starts nicht.
Ihr müsst also weder einen neuen Personalausweis beantragen noch vor Januar 2027 eine bestimmte Anwendung installieren.
Auch die Nutzung der neuen digitalen Brieftasche ist freiwillig.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, bereits jetzt nach Eurer PIN zu suchen und die technische Funktionsfähigkeit des Smartphones zu überprüfen.
Gerade wenn Ihr Eure PIN vergessen habt, könnt Ihr einen möglichen Behördentermin oder die Wartezeit auf den kostenlosen Rücksetzbrief frühzeitig einplanen.
Ein zusätzlicher Vorteil: Ihr müsst nicht einmal bis 2027 warten, um die Online-Ausweisfunktion sinnvoll einzusetzen.
Bereits heute bieten verschiedene Behörden und Unternehmen digitale Dienstleistungen an, bei denen Ihr Euch mit dem elektronischen Personalausweis identifizieren könnt.
Mit der AusweisApp steht Euch diese Möglichkeit also unabhängig vom geplanten Start der neuen Wallet zur Verfügung.
Fazit: Digitaler Ausweis 2027 – Vorbereitung lohnt sich schon heute
Mit d-you soll der digitale Personalausweis ab Januar 2027 einen weiteren Schritt in den Alltag machen. Der geplante Start der deutschen EUDI-Wallet könnte zahlreiche Vorgänge bei Behörden, Banken und Unternehmen vereinfachen.
Entscheidend ist allerdings, welche Funktionen und Partnerangebote zum Start tatsächlich bereitstehen.
Für Euch besteht derzeit kein Zeitdruck. Wer möchte, kann dennoch schon jetzt die Online-Ausweisfunktion aktivieren, die sechsstellige PIN überprüfen und das Smartphone auf NFC-Kompatibilität testen.
Besonders erfreulich ist die Rückkehr des kostenlosen PIN-Rücksetzbriefs, mit dem sich eine vergessene PIN wiederherstellen lässt, ohne dafür in vielen Fällen persönlich zum Bürgeramt gehen zu müssen.
Was haltet Ihr vom digitalen Personalausweis auf dem Smartphone? Würdet Ihr Eure Ausweisdaten künftig in d-you speichern oder bleibt Ihr lieber beim klassischen Personalausweis? Schreibt uns Eure Meinung und Erfahrungen in die Kommentare!

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

