Eine neue Apple Watch oder ein Fitness-Tracker muss nicht immer vollständig aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Mehrere gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich über ihre Bonusprogramme an den Kosten – teilweise mit mehreren hundert Euro.
Der entscheidende Punkt: Das Geld gibt es normalerweise nicht einfach für den Kauf der Uhr. Meist müsst Ihr vorher bestimmte Gesundheitsaktivitäten nachweisen und könnt den dadurch erworbenen Bonus anschließend für eine Apple Watch, Smartwatch oder einen Fitness-Tracker einsetzen.
Zahlt die Krankenkasse wirklich eine Apple Watch?
Grundsätzlich können Krankenkassen zusätzliche Leistungen und Bonusprogramme anbieten, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog hinausgehen. Der Zuschuss für eine Smartwatch gehört typischerweise zu solchen freiwilligen Angeboten und nicht zu einer allgemeinen Pflichtleistung jeder gesetzlichen Krankenkasse.
Bei vielen Kassen sammelt Ihr beispielsweise Bonuspunkte durch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Sport, Gesundheitskurse oder andere gesundheitsbewusste Aktivitäten. Anschließend kann der Bonus ganz oder teilweise für bestimmte Gesundheitsleistungen oder Fitnessgeräte verwendet werden.
Das erklärt auch, warum ein ausgewiesener Höchstbetrag von mehreren hundert Euro nicht bedeutet, dass jedes Mitglied automatisch genau diesen Betrag für eine Apple Watch erhält.
Diese Krankenkassen bezuschussen Apple Watch und Fitness-Tracker
Die Leistungen unterscheiden sich deutlich. Nach den derzeit auf Krankenkassen.de hinterlegten Angaben reicht die Spanne von 20 Euro bis zu 600 Euro. Da Bonusprogramme und Satzungsleistungen geändert werden können, solltet Ihr die konkreten Bedingungen vor dem Kauf immer noch einmal im jeweiligen Kassenprofil prüfen.
| Krankenkasse | Maximal angegebener Zuschuss | Voraussetzung / Einordnung |
|---|---|---|
| AOK PLUS | 600 € | Über das AOK-PLUS-Bonusprogramm bzw. PLUS-Leistungen |
| DAK Gesundheit | 500 € | Im Rahmen des Bonusprogramms |
| mhplus Krankenkasse | 435 € | Über den Rechnungsbonus im Fitcash-Gesundheitsbonus |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 400 € | Über das TK-Bonusprogramm |
| Continentale BKK | 380 € | Gesundheitsprämie kann unter anderem für Tracker verwendet werden |
| BERGISCHE KRANKENKASSE | 300 € | FlexiBonus², laut Übersicht alle zwei Jahre |
| Mobil Krankenkasse | 300 € | Über das Bonusprogramm fitforcash |
| novitas bkk | 300 € | Zweckgebundene Prämie über Flexcheck |
| vivida bkk | 300 € | Über das Bonusprogramm |
| hkk Krankenkasse | 280 € | Nur über das Bonusprogramm |
| HEK – Hanseatische Krankenkasse | 250 € | Für Geräte zur Erfassung von Fitness- und Gesundheitswerten |
| SBK | 250 € | Über das SBK-Bonusprogramm |
| BKK exklusiv | 125 € | Höhe hängt von erworbenen Bonuspunkten ab |
| BKK Werra-Meissner | 125 € | In Verbindung mit dem Gesundheitskonto „Wohlfühl Plus“ |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse | 120 € | Gesundheitsbudget über den KKH-Bonus |
| VIACTIV Krankenkasse | 110 € | Über VIACTIV Bonus |
| AOK Nordost | 50 € | Laut Übersicht über das Gesundheitskonto jedes zweite Jahr |
| ZF BKK | 50 € | Über Gesundheitsbonus; erneuter Anspruch nach drei Kalenderjahren |
| AOK Bayern | 25 € | Über das Bonusprogramm, laut Übersicht alle drei Jahre |
| AOK Hessen | 20 € | Über BONUS fit, laut Übersicht alle fünf Jahre |
Stand der Angaben: aktuell abrufbare Leistungsübersicht von Krankenkassen.de. Satzungs- und Bonusleistungen können sich ändern.
Warum „bis zu 600 Euro“ nicht automatisch 600 Euro für die Apple Watch bedeutet
Bei der AOK PLUS werden beispielsweise bis zu 600 Euro im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm und sogenannten PLUS-Leistungen ausgewiesen. Die Kasse beschreibt darüber hinaus, dass Versicherte Bonuspunkte für gesundheitsbewusstes Verhalten sammeln können. Der Betrag ist also nicht mit einem bedingungslosen 600-Euro-Gutschein für eine Smartwatch gleichzusetzen.
Ähnlich funktioniert es bei anderen Kassen: Erst durch bestimmte Aktivitäten entsteht ein Bonus oder Gesundheitsbudget. Welche Nachweise notwendig sind und wofür die Prämie anschließend eingesetzt werden darf, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Welche Nachweise können erforderlich sein?
Typische Maßnahmen innerhalb von Bonusprogrammen sind unter anderem:
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- Mitgliedschaft oder Aktivität im Sportverein oder Fitnessstudio
- Teilnahme an Gesundheitskursen
- Gesundheitscoachings
- weitere von der jeweiligen Krankenkasse definierte Präventionsmaßnahmen
Zusätzlich kann beim Einlösen des Zuschusses ein Kaufbeleg für die Apple Watch oder den Fitness-Tracker erforderlich sein. Die konkreten Regeln stehen im jeweiligen Bonusprogramm.
Aktuelle Smartwatches-Deals
Wird nur die Apple Watch gefördert?
Nein. Die Programme sind häufig breiter gefasst und beziehen sich auf Fitness-Tracker, Smartwatches oder Geräte zur Messung und Dokumentation von Fitness- und Gesundheitswerten.
Damit können je nach Satzung und Bonusprogramm auch Geräte anderer Hersteller förderfähig sein. Ob ein bestimmtes Modell tatsächlich anerkannt wird, solltet Ihr jedoch unbedingt vor dem Kauf prüfen.
Muss ich Gesundheitsdaten an meine Krankenkasse schicken?
Ein Zuschuss zu einer Smartwatch bedeutet nicht automatisch, dass Ihr sämtliche Messwerte der Uhr an die Krankenkasse übertragen müsst.
Allerdings können Bonusprogramme digitale Nachweise oder App-Funktionen einsetzen. Welche Daten konkret benötigt werden, hängt vom jeweiligen Programm ab. Deshalb lohnt sich vor der Teilnahme ein Blick in die Datenschutz- und Bonusbedingungen der eigenen Kasse.
Was Ihr vor dem Kauf unbedingt prüfen solltet
Wer eine Apple Watch oder einen Fitness-Tracker wegen eines möglichen Zuschusses kaufen möchte, sollte zuerst die Bedingungen und erst danach das Gerät auswählen.
Prüft insbesondere:
- ob Ihr am erforderlichen Bonusprogramm teilnehmen müsst,
- welche Gesundheitsmaßnahmen notwendig sind,
- welchen maximalen Bonus Ihr tatsächlich erreichen könnt,
- ob der Bonus zweckgebunden ist,
- welche Geräte anerkannt werden,
- ob ein Mindestkaufpreis oder Kaufbeleg verlangt wird,
- wie häufig der Zuschuss genutzt werden kann,
- und bis wann der Antrag eingereicht werden muss.
So vermeidet Ihr, eine Smartwatch zu kaufen und erst anschließend festzustellen, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel nur wegen des Apple-Watch-Zuschusses?
Ein hoher Bonus kann attraktiv sein, sollte aber nicht allein über die Wahl der Krankenkasse entscheiden.
Zusatzbeitrag, weitere Satzungsleistungen, Service, Erreichbarkeit und die persönlichen Gesundheitsbedürfnisse können finanziell deutlich wichtiger sein. Zudem ist der maximale Smartwatch-Zuschuss häufig an mehrere Bonusmaßnahmen gekoppelt.
Der Tracker-Bonus eignet sich deshalb eher als zusätzlicher Vergleichspunkt zwischen ohnehin passenden Krankenkassen.
Fazit: Der Zuschuss kann sich lohnen – aber die Bedingungen entscheiden
Einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen tatsächlich den Kauf einer Apple Watch oder eines Fitness-Trackers. Die Unterschiede sind erheblich: In der aktuellen Übersicht reichen die angegebenen Höchstbeträge von 20 bis 600 Euro.
Nicht nur auf den Höchstbetrag schauen. Erst die Bedingungen des Bonusprogramms zeigen, wie viel Ihr realistisch erhalten könnt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Habt Ihr über Eure Krankenkasse bereits einen Fitness-Tracker oder eine Smartwatch bezuschussen lassen? Dann sind vor allem Erfahrungen zu Antrag, Nachweisen und tatsächlicher Erstattung für andere Versicherte interessant.

Christian Schröder
Gründer & Redakteur
Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.
Christian Schröder ist seit 2016 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.
Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.
Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.





