Unfall, Streit, Verkauf: Was kostet ein KFZ-Gutachter wirklich?

Ein KFZ-Gutachten wird in ganz unterschiedlichen Situationen benötigt – zum Beispiel dann, wenn nach einem Unfall der Fahrzeugwert festgelegt oder ein Streitfall geklärt werden muss. Doch bevor der Gutachter beauftragt wird, stellt sich die Frage nach den Kosten. Was muss man für einen KFZ-Gutachter zahlen, wer muss für diese Kosten aufkommen und wann übernimmt die Versicherung?

Wann wird ein KFZ-Gutachter gebraucht?

Ein KFZ-Gutachten wird üblicherweise in folgenden Fällen benötigt:

  • Unfallschäden: Bei einem Unfall mit Fremdverschulden fordert die gegnerische Versicherung in der Regel ein Gutachten über die Höhe des Schadens an. Auch bei Kaskoschäden wird es meistens von der eigenen Versicherung beauftragt.
  • Streitfälle: Häufig kommt es bei Werkstattrechnungen oder Leasingrückgaben zu Streitigkeiten. Mit einem Gutachten können Sie den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs nachvollziehbar dokumentieren.
  • Fahrzeugverkauf oder Oldtimerbewertung: Ein Wertgutachten ermittelt in diesen Fällen den aktuellen Marktwert und kann so die Verkaufsverhandlungen erleichtern.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen: Ein unabhängiges Gutachten ist die wichtigste Grundlage, um sich bei rechtlichen Streitigkeiten vor Gericht zu verteidigen.

Wie finde ich einen unabhängigen Gutachter?

Ein Gutachten steht und fällt mit der Kompetenz und der Unabhängigkeit des Gutachters. Seriöse Sachverständige haben eine fundierte Ausbildung durchlaufen und können ihre Qualifikation und ihre Erfahrung auch nachweisen. Sie sollten auch schon einige Jahre Erfahrung in der Erstellung von KFZ-Gutachten mitbringen. Wichtig ist aber vor allem, dass sie unabhängig sind und nicht beispielsweise ein wirtschaftliches Interesse an Reparaturen oder Folgeaufträgen haben.

KFZ Gutachter Kosten: Damit müssen Fahrzeughalter rechnen

Was ein KFZ-Gutachten kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein wichtiger Faktor für die KFZ Gutachter Kosten ist die Höhe des Schadens. Bei einem klassischen Unfallgutachten beispielsweise wird das Honorar meistens prozentual nach dem festgestellten Schaden berechnet. Je größer der Schaden ist, desto komplexer ist meistens das Gutachten und entsprechend höher sind auch die Kosten dafür. Allerdings sinkt gleichzeitig der prozentuale Satz.

Zur Orientierung hilft folgende Faustformel:

  • Schadenhöhe ca. 1.000 Euro:
    Etwa 35% Gutachterkosten, also rund 350 Euro
  • Schadenhöhe ca. 5.000 Euro:
    Gutachterkosten liegen meist bei 15–20%, also 750–1.000 Euro
  • Schadenhöhe ca. 20.000 Euro oder mehr:
    Der Anteil sinkt auf etwa 7–8%, also ca. 1.400–1.600 Euro

Vor der Beauftragung sollte der Gutachter immer transparent über seine Kosten informieren und sich ein klares Angebot einholen, damit es am Ende nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Wer übernimmt die Gutachterkosten?

Ob man die Kosten für ein Gutachten selbst trägt oder sie beispielsweise vom Gegner oder der Versicherung erstattet bekommt, hängt vor allem vom Anlass des Gutachtens ab. Gab es einen Unfall mit klar geregelter Schuldfrage, dann übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt – also Schäden unterhalb der Grenze von 750 Euro. Der Aufwand für ein umfangreiches Gutachten ist in diesen Fällen unverhältnismäßig.

Bei einem Kaskoschäden, also wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde und selbst eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat, sieht es etwas anders aus. Das KFZ-Gutachten wird in diesem Fall dann meistens direkt von der KFZ Versicherung beauftragt – und auch nur unter bestimmten Bedingungen erstattet. Der Schaden muss dazu tatsächlich unter den Versicherungsschutz fallen, also durch Vandalismus, einen Wildunfall, einen Sturm oder eine selbst verschuldete Kollisionen entstanden sein. Außerdem behält sich die Versicherung meistens vor, den Gutachter selbst auszuwählen.

Wer ein Gutachten im Rahmen eines Verkaufs, einer Oldtimerbewertung oder zur Dokumentation von Mängeln erstellen lässt, zahlt das Gutachten selbst. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen kann es sein, dass die Kosten im Rahmen eines Prozesses später von der Gegenseite übernommen werden – das hängt jedoch vom Ausgang des Verfahrens ab.

Darum lohnt die Investition in ein KFZ-Gutachten auch finanziell für Sie

Auch wenn Sie die Gutachterkosten selbst tragen müssen, zahlt sich diese Investition in aller Regel aus. Gerade dann, wenn bei einer rechtlichen Auseinandersetzung die Schuldfrage strittig ist oder eine Teilschuld festgestellt wurde, bekommt man mit einem professionellen Gutachten eine belastbare Grundlage. Es schützt im Zweifel vor Fehleinschätzungen, unvollständigen Reparaturangeboten oder einer zu niedrigen Entschädigung durch die Versicherung.

Auch bei scheinbar kleinen Schäden kann es sinnvoll sein, auf die Expertise eines erfahrenen Sachverständigen zu setzen. Nicht immer ist mit bloßem Auge erkennbar, was wirklich defekt ist – und welche Folgeschäden daraus noch entstehen.

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