Amazon Prime Preiserhöhung: Sammelklage 2026 – so funktioniert die Anmeldung

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Stand: 14. Oktober 2026. Wegen der Prime-Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 läuft inzwischen eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon. Betroffene können sich seit dem 12. Januar 2026 im Klageregister des Bundesamts für Justiz anmelden. Ein automatischer Rückzahlungsanspruch ist daraus noch nicht entstanden: Ob und in welcher Höhe Geld erstattet wird, hängt vom weiteren Verfahren ab.

Worum geht es bei der Amazon-Prime-Sammelklage?

Amazon erhöhte im September 2022 für Bestandsmitglieder die Kosten der Prime-Mitgliedschaft. Die Verbraucherzentrale NRW hält die dafür verwendete Preisanpassungsklausel für unzulässig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beurteilte die entsprechende Klausel 2025 als unwirksam. Die Sammelklage auf Rückzahlung wurde im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht.

  • Jahresabo: Erhöhung von 69,00 € auf 89,90 €.
  • Monatsabo: Erhöhung von 7,99 € auf 8,99 €.
  • Prime Student: Auch die damaligen Preiserhöhungen der vergünstigten Mitgliedschaft sind Gegenstand des Verfahrens.

Wer kann sich anmelden?

Die Klage richtet sich insbesondere an Verbraucher, deren Prime-Bestandsvertrag von der einseitigen Erhöhung 2022 betroffen war. Neu abgeschlossene Verträge mit bereits ausgewiesenem erhöhtem Preis werden von dieser Sammelklage nicht erfasst. Prüft Eure Berechtigung mit dem offiziellen Klage-Check der Verbraucherzentrale; dort sind die genauen Voraussetzungen erklärt.

So funktioniert die Teilnahme

  1. Ruft die Informationsseite der Verbraucherzentrale zur Amazon-Prime-Sammelklage auf.
  2. Prüft mit dem dort verlinkten Klage-Check, ob Ihr betroffen sein könnt.
  3. Folgt dem offiziellen Link zum Klageregister des Bundesamts für Justiz und gebt die geforderten Angaben an. Hebt Eure Bestätigung und alte Beitragsabrechnungen auf.

Die Anmeldung zum Klageregister ist kostenfrei. Beachtet die Fristen der Verbraucherzentrale und des Bundesamts für Justiz: Spätere Anmeldungen können ausgeschlossen sein.

Ist eine Rückerstattung schon sicher?

Nein. Die Klage soll erst klären, ob betroffene Verbraucher zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten. Die Höhe hängt unter anderem von der Zahlweise und der Dauer der Zahlungen ab. Nach dem zuletzt veröffentlichten Verfahrensstand der Verbraucherzentrale (27. Juli 2026) war noch keine rechtskräftige Entscheidung über die beantragten Rückzahlungen veröffentlicht.

Nicht mit der Prime-Video-Klage verwechseln

Unabhängig davon gibt es ein separates Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen wegen der Werbeeinblendungen bei Prime Video ab Februar 2024. Für diese Klage gelten andere Voraussetzungen und Fristen. Die Anmeldung zur Prime-Preiserhöhungsklage deckt die Prime-Video-Werbefrage nicht automatisch ab.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW: Klage gegen die Prime-Preiserhöhung (Stand 27.07.2026).

Christian Schröder

Christian Schröder

Gründer & Redakteur

Expertise: Deals, Gutscheine, Preisvergleiche, Verbraucher-News, Mobilfunk und Onlinehandel. Christian Schröder prüft Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten und bereitet relevante Informationen verständlich für Leser auf.

Christian Schröder ist seit 2017 bei Preis-King tätig und schreibt dort täglich über Angebote, Verbraucher-News, Produktrückrufe, Mobilfunk, Technik und aktuelle Entwicklungen im Onlinehandel. Zuvor betreute er bereits weitere Blogs und ist auch heute noch an verschiedenen redaktionellen Projekten beteiligt.

Durch seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann verfügt er zusätzlich über Erfahrung in den Bereichen Verträge, Kosten, Finanzierung und wirtschaftliche Zusammenhänge. Bei Preis-King prüft und bewertet er unter anderem Aktionsbedingungen, Vergleichspreise, Versandkosten und mögliche Folgekosten.

Sein Ziel ist es, Informationen verständlich einzuordnen und Leser frühzeitig auf relevante Änderungen, Einschränkungen und mögliche Preisfallen hinzuweisen.

Zuletzt aktualisiert: 14.10.2026
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